Hallo, dumme frage...
War mal wieder beim MDK, Ergebniss eigendlich wie immer.
Aber.
Warum bekommt mein SB der KK das gesammte Gutachten auch ?
konnte es heute selber sehen.
Dachte SB ist kein Arzt und nur das ergebniss des Gutachtens geht ihn was an, und nicht alle persönlichen dinge die ich mit dem Arzt gesprochen habe ?
Frage zur sicherheit nochmal mein Rechtsanwalt wie es ausschaut, sonst bekommt der Datenschutzbeauftragte eben nachschub.
Wenn ich falsch liege sagt es mir bitte.
lg Carola
MDK-Gutachten
Moderator: Czauderna
Hallo,
die Kasse bedient sich der Dienste des MDK um eine medizinische Begründung zu haben eine positive als auch eine negative Entscheidung für den Versicherten zu treffen. Als Auftraggeber hat die Kasse selbstverständlich das Recht das Gutachten in vollem Umfang zu erhalten und natürlich auch auszuwerten - für was schreibt der MDK denn sonst ein solches Gutachten wenn es dann niemand verwenden kann. Es liegt natürlich auch in vollem Verantwortungsbereich des MDK was in einem solchen Gutachten drinnen steht.
Als Versicherter hast du selbstverständlich das Recht Einsichtnahme in ein solches
Gutachten zu beantragen, verhindern, dass ein MDK-Gutachten auch an die Kasse geschicjt wird, das kann du allerdings nicht.
Gruss
Czauderna
die Kasse bedient sich der Dienste des MDK um eine medizinische Begründung zu haben eine positive als auch eine negative Entscheidung für den Versicherten zu treffen. Als Auftraggeber hat die Kasse selbstverständlich das Recht das Gutachten in vollem Umfang zu erhalten und natürlich auch auszuwerten - für was schreibt der MDK denn sonst ein solches Gutachten wenn es dann niemand verwenden kann. Es liegt natürlich auch in vollem Verantwortungsbereich des MDK was in einem solchen Gutachten drinnen steht.
Als Versicherter hast du selbstverständlich das Recht Einsichtnahme in ein solches
Gutachten zu beantragen, verhindern, dass ein MDK-Gutachten auch an die Kasse geschicjt wird, das kann du allerdings nicht.
Gruss
Czauderna