MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Moderator: Czauderna
MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Hallo,
ich möchte meine Fragen mit einem Beispiel stellen:
Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt bis 25.07.2023
MDK erklärt am 07.07.2023, dass ab sofort Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Beschäftigung ist bereits seit Anf. 2023 beendet.
AU lag nahtlos seit Ende 2022 vor.
Liegt Arbeitsunfähigkeit bis 25.07. oder 07.07. vor?
Mit Eintritt der Arbeitslosigkeit ändert sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitslosmeldung ist allerdings noch nicht erfolgt.
Hat auf die Entscheidung des MDK die Tatsache Einfluss, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet ist?
Danke.
ich möchte meine Fragen mit einem Beispiel stellen:
Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt bis 25.07.2023
MDK erklärt am 07.07.2023, dass ab sofort Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Beschäftigung ist bereits seit Anf. 2023 beendet.
AU lag nahtlos seit Ende 2022 vor.
Liegt Arbeitsunfähigkeit bis 25.07. oder 07.07. vor?
Mit Eintritt der Arbeitslosigkeit ändert sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitslosmeldung ist allerdings noch nicht erfolgt.
Hat auf die Entscheidung des MDK die Tatsache Einfluss, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet ist?
Danke.
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
GrussFrieder hat geschrieben: ↑10.07.2023, 08:19Hallo,
ich möchte meine Fragen mit einem Beispiel stellen:
Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt bis 25.07.2023
MDK erklärt am 07.07.2023, dass ab sofort Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Beschäftigung ist bereits seit Anf. 2023 beendet.
AU lag nahtlos seit Ende 2022 vor.
Liegt Arbeitsunfähigkeit bis 25.07. oder 07.07. vor?
Wenn die Kasse dem MD folgt, dann stellt sie die Krankengeldzahlung ein und verweist an das Arbeitsamt. Gegen die Entscheidung der Kasse kann selbstverständlich Widerspruch eingelegt werden. Zu wann die Kasse die Krankengeldzahlung einstellt, bleibt zunächst ihr überlassen, das kann zum 07.07. sein, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen - natürlich alles schriftlich und als Bescheid.
Mit Eintritt der Arbeitslosigkeit ändert sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Eine Arbeitslosmeldung ist allerdings noch nicht erfolgt.
Hat auf die Entscheidung des MDK die Tatsache Einfluss, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet ist?
ja, denke ich schon - der MD prüft aufgrund des Beschäftigungsendes jetzt nicht mehr, ob Arbeitsunfähigkeit in der bisher ausgeübten Tätigkeit vorliegt, sondern ob Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt
Danke.
Czauderna
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Danke für die Antwort @Czauderna,
Eine ganz andere Frage, wird aber hier nicht beantwortbar sein:
Der MDK hat hat Regeln an die er sich halten soll. Ist dir @Czauderna oder jemand anderem bekannt, wer diese erstellt haben könnte. Ich mein jetzt nicht ein evtl. Gesetz, sondern die Durchführungsbestimmungen dazu.
Danke.
Da liegt der Pferdefuss. Die Agentur verweist auf die Dauer der ausgestellten AUB. Die muss dort vorgelegt werden. Deshalb die Frage, kann der MDK die AUB rechtsgültig verkürzen oder müsste der Arzt arbeitsfähig schreiben?Wenn die Kasse dem MD folgt, dann stellt sie die Krankengeldzahlung ein und verweist an das Arbeitsamt.
So denke ich auch."... der MD prüft aufgrund des Beschäftigungsendes jetzt nicht mehr, ob Arbeitsunfähigkeit in der bisher ausgeübten Tätigkeit vorliegt"
Eine ganz andere Frage, wird aber hier nicht beantwortbar sein:
Der MDK hat hat Regeln an die er sich halten soll. Ist dir @Czauderna oder jemand anderem bekannt, wer diese erstellt haben könnte. Ich mein jetzt nicht ein evtl. Gesetz, sondern die Durchführungsbestimmungen dazu.
Danke.
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Hallo,
vielleicht hilft das hier - https://md-bund.de/richtlinien-publikat ... gkeit.html
Gruss
Czauderna
vielleicht hilft das hier - https://md-bund.de/richtlinien-publikat ... gkeit.html
Gruss
Czauderna
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Danke für den Link.
Ist sehr umfangreich. Deshalb wird es dauern, bis ichs gelesen und verstanden habe. Bin einer Antwort auf meine Fragen aber schon etwas näher gekommen. Nach Ende der Beschäftigung (und vor Arbeitslosmeldung) gilt scheinbar nicht wie in der Arbeitslosigkeit eine leichte Tätigkeit als Maßstab, sondern die bisherige und eine "ähnliche Tätigkeit" als Maßstab.
Ist sehr umfangreich. Deshalb wird es dauern, bis ichs gelesen und verstanden habe. Bin einer Antwort auf meine Fragen aber schon etwas näher gekommen. Nach Ende der Beschäftigung (und vor Arbeitslosmeldung) gilt scheinbar nicht wie in der Arbeitslosigkeit eine leichte Tätigkeit als Maßstab, sondern die bisherige und eine "ähnliche Tätigkeit" als Maßstab.
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
So die sehr schnelle Antwort des Mediz. Dienstes Bund auf meine partallel gestartete Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Außerdem wurde ich auf die bereits von @Czauderna verlinkte Seite hingewiesen.Der Medizinische Dienst ist berechtigt, die AU nach Überprüfung rechtskräftig zu beenden. Ein Widerspruch seitens des Versicherten bzw. seitens des behandelnden Arztes innerhalb der Widerspruchsfrist ist möglich.
Re: MDK geht von Arbeitsfähigkeit aus - wann endet die Arbeitsunfähigkeit
Nun ja, ich würde es mal mit der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie probieren.
Guckst Du hier:
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
Zitat:
§ 6 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen
(1) 1Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt übermittelt dem Medizinischen Dienst auf Anfrage in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krankheitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. 2Sofern vertraglich für diese Auskunftserteilung Vordrucke vereinbart worden sind, sind diese zu verwenden.
(2) 1Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. 2Bestehen zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung von Gründen bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. 3Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist dieser Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
D.h. dann wohl, dass der Hausarzt gefragt ist!
Guckst Du hier:
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
Zitat:
§ 6 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen
(1) 1Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt übermittelt dem Medizinischen Dienst auf Anfrage in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krankheitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. 2Sofern vertraglich für diese Auskunftserteilung Vordrucke vereinbart worden sind, sind diese zu verwenden.
(2) 1Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. 2Bestehen zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung von Gründen bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. 3Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist dieser Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
D.h. dann wohl, dass der Hausarzt gefragt ist!