MDK beendet AU nach Aktenlage
Moderator: Czauderna
MDK beendet AU nach Aktenlage
Nach meinem erfolgreichen Widerspruch beendet nun der MDK meine AU, was beinahe vorrauszusehen war. Diesen Bescheid bekam ich gestern am Samstag per Post.
2,5 Wochen nach meiner Gallenblasenentfernung sieht der MDK mich wieder als voll arbeitsfähig, ab 18.05. an, ohne irgendeiner Einschränkung, wie z.B. schweres Heben o.ä. zu unterlassen. Die Narben der OP sind noch nicht einmal richtig verheilt und ich soll wieder voll ins Arbeitsleben hinein.
Meine behandelnde Hausärztin attestierte mir bis Ende Juni AU, da meine Werte noch nicht in Ordnung sind und der Heilungsprozess noch andauert.
Der MDK hält aber eine persönliche Begutachtung für nicht erforderlich, sondern hat angeblich nach Aktenlage entschieden.
Da mir nun nicht mehr die Galle hoch kommen kann, leide ich seit dem ich diesen Bescheid gelesen habe an ständigem Durchfall. Also nicht gerade gesundheitsfördernd, wenn man sich dauernd aufregen muss.
Meine Frage nun, wie verhalte ich mich richtig?
Auf jeden Fall am Montag zum AfA mich wieder zurück melden.
Darf meine behandelnde Ärztin mich also nicht weiterhin krankschreiben?
Mir wurde eine vierwöchige Widerspruchsfrist eingeräumt, muss ich widersprechen oder meine behandelnde Hausärztin, da ja somit ihre Kompetenz angezweifelt wurde?
2,5 Wochen nach meiner Gallenblasenentfernung sieht der MDK mich wieder als voll arbeitsfähig, ab 18.05. an, ohne irgendeiner Einschränkung, wie z.B. schweres Heben o.ä. zu unterlassen. Die Narben der OP sind noch nicht einmal richtig verheilt und ich soll wieder voll ins Arbeitsleben hinein.
Meine behandelnde Hausärztin attestierte mir bis Ende Juni AU, da meine Werte noch nicht in Ordnung sind und der Heilungsprozess noch andauert.
Der MDK hält aber eine persönliche Begutachtung für nicht erforderlich, sondern hat angeblich nach Aktenlage entschieden.
Da mir nun nicht mehr die Galle hoch kommen kann, leide ich seit dem ich diesen Bescheid gelesen habe an ständigem Durchfall. Also nicht gerade gesundheitsfördernd, wenn man sich dauernd aufregen muss.
Meine Frage nun, wie verhalte ich mich richtig?
Auf jeden Fall am Montag zum AfA mich wieder zurück melden.
Darf meine behandelnde Ärztin mich also nicht weiterhin krankschreiben?
Mir wurde eine vierwöchige Widerspruchsfrist eingeräumt, muss ich widersprechen oder meine behandelnde Hausärztin, da ja somit ihre Kompetenz angezweifelt wurde?
Zuletzt geändert von Hilflos am 16.06.2013, 18:28, insgesamt 5-mal geändert.
Gehen Sie am Montag zu Ihrer Hausärztin und tragen das dort vor. Sie wird Sie weiter krankschreiben oder nicht!
Entsprechend verfahren Sie dann weiter! Zur Krankenkasse, zum AFA und ggf. Widerspruch nach Rücksprache mit Ihrer Ärztin, ggf. der Krankenkasse und dem AFA
Entspannen Sie sich und gute Besserung - heute ist Sonntag! Morgen ist Montag!
Entsprechend verfahren Sie dann weiter! Zur Krankenkasse, zum AFA und ggf. Widerspruch nach Rücksprache mit Ihrer Ärztin, ggf. der Krankenkasse und dem AFA
Entspannen Sie sich und gute Besserung - heute ist Sonntag! Morgen ist Montag!
Dankeschön für die schnelle Antwort.
Wenn mich meine Ärztin weiterhin krankschreibt steht mir ja auch kein Arbeitslosengeld zu oder?
Ich habe mal hier wo gelesen, das der MDK dem Arzt eine weitere Krankschreibung untersagen kann.
Denn in dem Bescheid steht auch;
"Ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert"
Also muss ich mich notgedrungen wieder arbeitsfähig melden, damit ich weiterhin versichertes Mitglied in der KK bleibe, ein Teufelskreis ist das.
Denn als freiwilliges Mitglied habe ich keinen Anspruch auf KG.
Und bei AU auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn mich meine Ärztin weiterhin krankschreibt steht mir ja auch kein Arbeitslosengeld zu oder?
Ich habe mal hier wo gelesen, das der MDK dem Arzt eine weitere Krankschreibung untersagen kann.
Denn in dem Bescheid steht auch;
"Ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der Arbeitsunfähigkeit informiert"
Also muss ich mich notgedrungen wieder arbeitsfähig melden, damit ich weiterhin versichertes Mitglied in der KK bleibe, ein Teufelskreis ist das.
Denn als freiwilliges Mitglied habe ich keinen Anspruch auf KG.
Und bei AU auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sind Sie freiwilliges Mitglied der Krankenkasse als Freiberufler bzw. Selbstständiger, oder warum haben Sie keinen Anspruch auf KRG?
Solange Sie als freiwillig Versicherter die KK Beiträge zahlen, sind Sie selbstverständlich auch weiterhin krankenversichert.
Auf jeden Falll fristgerecht Widerspruch erheben, wie bereits vom KV-Profi erwähnt.
Denke, die Experten hier können Ihnen hierzu Näheres sagen.
Gruss
KKA
Solange Sie als freiwillig Versicherter die KK Beiträge zahlen, sind Sie selbstverständlich auch weiterhin krankenversichert.
Auf jeden Falll fristgerecht Widerspruch erheben, wie bereits vom KV-Profi erwähnt.
Denke, die Experten hier können Ihnen hierzu Näheres sagen.
Gruss
KKA
@KKA,
nicht schon wieder, 2 Monate ohne jegliches Einkommen habe ich erst kürzlich durch.
Und dann von nichts noch Beiträge für freiwillige Versicherung wieder?
Thema war im Forum "Gesetzliche Krankenkassen"
- Wegen Lücke am Wochenende nach KH kein KV und kein KG mehr.
Dank der Unterstützung dort konnte ich erfolgreich Widerspruch einlegen.
nicht schon wieder, 2 Monate ohne jegliches Einkommen habe ich erst kürzlich durch.
Und dann von nichts noch Beiträge für freiwillige Versicherung wieder?
Thema war im Forum "Gesetzliche Krankenkassen"
- Wegen Lücke am Wochenende nach KH kein KV und kein KG mehr.
Dank der Unterstützung dort konnte ich erfolgreich Widerspruch einlegen.
Nein, ich bin seit 1.1.2013 im Arbeitslosengeld I Bezug gewesen, wohin ich wieder zurück kehren müsste. Arbeit würde ich jetzt sofort wieder bekommen, wenn ich dazu mich nur fit genug fühlen würde.
Kaum operiert und das mehrmals soll ich jetzt sogleich wieder körperlich schwer arbeiten können.
Der MDK hat ja keine Einschränkungen festgelegt.
Kaum operiert und das mehrmals soll ich jetzt sogleich wieder körperlich schwer arbeiten können.
Der MDK hat ja keine Einschränkungen festgelegt.
Re: MDK beendet AU nach Aktenlage
Denke Arbeitslos trifft es ehr.. Also Selbständiger Freiberuflicher ArbeitsloserHilflos hat geschrieben:
Meine Frage nun, wie verhalte ich mich richtig?
Auf jeden Fall am Montag zum AfA mich wieder zurück melden.
Zum Thema..Wenn dein Arzt meint das du weiterhin AU bist sollte er
begründen warum er dich noch für AU hält, und eine zügige Neubegutachtung beantragen.
Sollten fix gehen, Ansonsten weiter AU schreiben lassen, trotzdem zur AFA.
Egal was passsiert ist ja..AFA will nich zahlen, sagst du MDK sagt ich kann arbeiten. Wenns im nachhinnein anders kommt zahlt KK.
viel Glück
PS: Es kann ja auch jederzeit eine Verschlechterung eintreten, Akten haben keine Schmerzen..
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wir können von hier aus nicht beurteilen, ob Arbeitsfähigkeit besteht oder nicht. Und hier wird auch nur eine persönliche Seite geschildert.
Gallenblasen-OPs werden oft im Schlüssellochverfahren operiert, und da ist die Heilungszeit sicher kürzer, als bei einem Bauchschnitt. Und bei Arbeitslosengeldempfängern ist es halt so, dass man nur vermittlungsfähig für leichte Arbeiten sein muss. Davon, dass Du morgen einen Job tatsächlich bekommst kann man nur in der Theorie ausgehen.
Wenn also Deine Ärztin sagt, dass Du weiter arbeitunfähig bist - entgegen der Auffassung vom MDK, muss sie es halt begründen. Dann wird es neu geprüft.
Hat denn Deine Ärztin mal eine Arztanfrage von der Kasse bekommen? Und was hat sie wenn da reingeschrieben?
LG, Fee
wir können von hier aus nicht beurteilen, ob Arbeitsfähigkeit besteht oder nicht. Und hier wird auch nur eine persönliche Seite geschildert.
Gallenblasen-OPs werden oft im Schlüssellochverfahren operiert, und da ist die Heilungszeit sicher kürzer, als bei einem Bauchschnitt. Und bei Arbeitslosengeldempfängern ist es halt so, dass man nur vermittlungsfähig für leichte Arbeiten sein muss. Davon, dass Du morgen einen Job tatsächlich bekommst kann man nur in der Theorie ausgehen.
Wenn also Deine Ärztin sagt, dass Du weiter arbeitunfähig bist - entgegen der Auffassung vom MDK, muss sie es halt begründen. Dann wird es neu geprüft.
Hat denn Deine Ärztin mal eine Arztanfrage von der Kasse bekommen? Und was hat sie wenn da reingeschrieben?
LG, Fee
Hallo Krankenkassenfee,
ich habe nur die bestehenden Fakten geschildert.
Die Gallenblasen OP war nicht die Einzigste in letzter Zeit, nach mehreren OP`s habe ich mittlerweile eine chronische entzündete Bauchspeicheldrüse und sehr vernarbtes Gewebe innerlich.
Ausserdem schrieb ich, das meine Werte noch nicht in Ordnung sind, was maßgeblich daran liegt, das das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Und dieses kann man ja nicht nur nach Aktenlage beurteilen, wenn man den Menschen noch nie gesehen hat. Aber wenn Sachbearbeiter meinen Ferndiagnosen stellen zu können, naja!
Nein, Donnerstag war ich noch bei meiner behandelnden Ärztin, da lag noch keine Anfrage vor.
Von leichten Tätigkeiten steht nichts in dem Bescheid, also würde ich als LKW Fahrer sofort wieder auf den Bock müssen, was nicht nur das Fahren beinhaltet, sondern auch Paletten auf- und abladen, Ladungssicherung usw., was körperlich schwere Arbeit ist.
Denn wenn man arbeitslos ist muss man ja bekanntlich jede Arbeit annehmen. Warum ich arbeitslos bin, weil Gallensteine im Gallengang eine Arbeitsaufnahme im Februar mich daran hinderten und weil ich meistens nur befristete Arbeitsverträge hatte oder der Arbeitgeber insolvent ging, da kommt man ab und zu in die Lage auch mal kurzfristig arbeitslos zu sein.
Und es war das Erste Mal in meinem Leben, das ich Krankengeld beziehen muss über 50 nun.
Warum muss ich mich eigentlich rechtfertigen?
Weil man sein ganzes Leben lang gebuckelt und gerackt hat, bis die Gesundheit nicht mehr mitspielte?
Und dann soll man möglichst schnell gesund werden, aber gern doch, nichts lieber als das. Der Körper lässt sich nun mal nicht programmieren.
ich habe nur die bestehenden Fakten geschildert.
Die Gallenblasen OP war nicht die Einzigste in letzter Zeit, nach mehreren OP`s habe ich mittlerweile eine chronische entzündete Bauchspeicheldrüse und sehr vernarbtes Gewebe innerlich.
Ausserdem schrieb ich, das meine Werte noch nicht in Ordnung sind, was maßgeblich daran liegt, das das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Und dieses kann man ja nicht nur nach Aktenlage beurteilen, wenn man den Menschen noch nie gesehen hat. Aber wenn Sachbearbeiter meinen Ferndiagnosen stellen zu können, naja!
Nein, Donnerstag war ich noch bei meiner behandelnden Ärztin, da lag noch keine Anfrage vor.
Von leichten Tätigkeiten steht nichts in dem Bescheid, also würde ich als LKW Fahrer sofort wieder auf den Bock müssen, was nicht nur das Fahren beinhaltet, sondern auch Paletten auf- und abladen, Ladungssicherung usw., was körperlich schwere Arbeit ist.
Denn wenn man arbeitslos ist muss man ja bekanntlich jede Arbeit annehmen. Warum ich arbeitslos bin, weil Gallensteine im Gallengang eine Arbeitsaufnahme im Februar mich daran hinderten und weil ich meistens nur befristete Arbeitsverträge hatte oder der Arbeitgeber insolvent ging, da kommt man ab und zu in die Lage auch mal kurzfristig arbeitslos zu sein.
Und es war das Erste Mal in meinem Leben, das ich Krankengeld beziehen muss über 50 nun.
Warum muss ich mich eigentlich rechtfertigen?
Weil man sein ganzes Leben lang gebuckelt und gerackt hat, bis die Gesundheit nicht mehr mitspielte?
Und dann soll man möglichst schnell gesund werden, aber gern doch, nichts lieber als das. Der Körper lässt sich nun mal nicht programmieren.
wie Fee schon schrieb: wenn man vor Beginn der AU arbeitslos gemeldet war, gilt als Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen von AU eine leichte körperliche Tätigkeit
die Klärung/Feststellung von vermittlungsrelevanten Einschränkungen - wie z. B. kein Heben+Tragen über 5 kg oder keine Überkopfarbeit - ist Aufgabe des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur, das muss die Kasse nicht feststellen/mitteilen
WENN du in der Lage bist, irgendeine leichte Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, dann bist du als Arbeitsloser nicht weiter arbeitsunfähig
im Übrigen musst DU und nicht die Ärztin einen Widerspruch bei der Kasse einlegen, der Verwaltungsakt richtet sich gegen dich, die Ärztin kann das natürlich stützen mit Attest/medizinischer Begründung
die Klärung/Feststellung von vermittlungsrelevanten Einschränkungen - wie z. B. kein Heben+Tragen über 5 kg oder keine Überkopfarbeit - ist Aufgabe des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur, das muss die Kasse nicht feststellen/mitteilen
WENN du in der Lage bist, irgendeine leichte Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, dann bist du als Arbeitsloser nicht weiter arbeitsunfähig
im Übrigen musst DU und nicht die Ärztin einen Widerspruch bei der Kasse einlegen, der Verwaltungsakt richtet sich gegen dich, die Ärztin kann das natürlich stützen mit Attest/medizinischer Begründung