Mein Hausarzt ist wegen einer Fortbildung bis zum 02.06.2017 nicht da. Da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, geht es um die lückenlose Krankschreibung. Da ja am Montag den 05.06.2017 Feiertag ist und der Samstag den 03.06.2017 nicht als Werktag zählt reicht es dann wenn mein Hausarzt am 06.06.2017 den Dienstag nach Pfingsten das ich dann die Krankschreibung verlängern lasse? Ist der 06.06.2017 der nächste Werktag nach Beendigung der Krankschreibung am 02.06.2017?
Danke im Voraus
Christian
Lückenlose Krankschreibung
Moderator: Czauderna
Ganz genau, da schließe ich mich an. Die Krankschreibung endet am 02. 06. also Freitags und nach der neuen Regelung ist der nächste darauffolgende Werktag der Dienstag, wegen des Feiertages Pfingstmontag. Wird die Krankschreibung somit spätestens an dem Dienstag verlängert, ist die Nahtlosigkeit erfüllt.
Für die Zukunft empfehle ich allerdings die Verlängerung der Krankschreibung nach Möglichkeit am Ablauftag. Denn wenn der Arzt aus irgendeinem Grunde mit einer Verlängerung nicht einverstanden ist, gibt es zumindest noch einen Tag Spielraum, um schnell einen anderen Arzt zu finden. Da die Krankenkassen gerne die krankschreibenden Ärzte mit permanenten Anfragen, sogar mit Anrufen "weichkochen und zermürben" wollen, springen viele Ärzte gerne ab. Deshalb immer im Krankengeldbezug für alle Eventualitäten gerüstet sein ..
Für die Zukunft empfehle ich allerdings die Verlängerung der Krankschreibung nach Möglichkeit am Ablauftag. Denn wenn der Arzt aus irgendeinem Grunde mit einer Verlängerung nicht einverstanden ist, gibt es zumindest noch einen Tag Spielraum, um schnell einen anderen Arzt zu finden. Da die Krankenkassen gerne die krankschreibenden Ärzte mit permanenten Anfragen, sogar mit Anrufen "weichkochen und zermürben" wollen, springen viele Ärzte gerne ab. Deshalb immer im Krankengeldbezug für alle Eventualitäten gerüstet sein ..