Hallo, hab eine Frage bin schon ca. Seit einem Jahr wegen Depressionen Krankgeschrieben.. Vor kurzem war ich 6 wochen in einer psychischen Klinik nach entlassung habe ich ein schein bekommen zur Vorlage beim arbeitgeber und KK auf dem angekreuzt war arbeitsunfähig und im Feld bis wann standen weitere 3 wochen drinn. Es war eine art ausgestellte beacheimigung schein des Krankhaus nicht die übliche AU Bescheinigung. Diesen Zettel habe ich auch meiner KK und meinem Arbeitgeber zugesandt. Die KK hat die Bescheinigung bekommen denn Sie hat mir das Krankengeld rückwirkend ausgezahlt. So nach der Klinik habe ich sofort bei meinem Psychologen angerufen und eine woche später einen Termin bekommen, als ich dort war hat er mich gefragt ob ich eine AU benötige... Dann habe ich ihm die Bescheinigung der Klinik gezeigt die er sich auch kopiert hat, und mir gesagt dann brauchen sie keine neue AU und mir ein Termin in 2 Wochen gegeben ein tag bevor beendigung der AU auf der Bescheinigung. So habe dann eine neue AU von meinem Psychologen bei der KK eingereicht und diese hat mir nur für eine Woche KK gezahlt mit der Begründung, dass das KH nur bis zur eine woche nach KH Aufenthalt krankschreiben darf und mit dem vermerk, wir haben sie vor einem Jahr über ber die Rechte des Krankengeld informiert.... ich habe es sowieso schwer mit meiner Krankheit ja gebe ja zu dass ich auch schuld bin aber hätte das nicht die Ärztin vom KH wissen müssen, auch nicht der psycholge und zuletzt hätte mich nicht die KK auch informieren können oder müssen das die ausgestellte bescheingung vom KH für 3 wochen nicht gültig ist.... Also alle haben bisschen schuld und aber leider bin die leittragende mein psychologe ist noch 2 wochen in urlaub so dass ich nicht hingehen kann. Hat jemand für mich ein Tipp? bin total verzweifelt und seit dem Brief von der KK geht es mir drastisch schlechter....
Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße ana
PS : am anfang des briefes schreibt die Krankenkasse auch noch "Sie befinden sich in einer gesundheitlichen schwierigen Situation. Gerade jetzt stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu seite um derartige nachteile zu vermeiden"
Da frage ich mich erstrecht warum Sie mich nicht informiert haben nach Eingang der Bescheinigung des KH dies wiederspricht doch den Satz...
Lücke Krankengeld nach KH Aufenthalt
Moderator: Czauderna
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Hallo, willkommen im Forum
ja, sehe ich auch so, hier ist die Krankenkasse ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. Es ist zwar richtig, dass die Krankenhäuser bei Entlassung Folgemeldungen bis zu 7 Tagen ausstellen dürfen, allerdings hätte die Kasse dir sofort nach Erhalt der Bescheinigung des Krankenhauses sagen müssen, dass spätestens am 7. Tag dir eine weitere Folgemeldung von deinem behandelnden Arzt (hätte auch der Hausarzt sein können) besorgen musst. Sie hat dich in die Krankengeldfalle gelockt. Ich unterstelle jetzt mal nicht, dass dies mit Vorsatz bzw. Absicht geschah, es war eben fahrlässig, darf aber trotzdem nicht zu deinen Ungunsten ausgelegt werden. Mein Rat - schriftlichen Widerspruch einlegen - Begründung hast du jetzt eine.
Gruss
Czauderna
ja, sehe ich auch so, hier ist die Krankenkasse ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. Es ist zwar richtig, dass die Krankenhäuser bei Entlassung Folgemeldungen bis zu 7 Tagen ausstellen dürfen, allerdings hätte die Kasse dir sofort nach Erhalt der Bescheinigung des Krankenhauses sagen müssen, dass spätestens am 7. Tag dir eine weitere Folgemeldung von deinem behandelnden Arzt (hätte auch der Hausarzt sein können) besorgen musst. Sie hat dich in die Krankengeldfalle gelockt. Ich unterstelle jetzt mal nicht, dass dies mit Vorsatz bzw. Absicht geschah, es war eben fahrlässig, darf aber trotzdem nicht zu deinen Ungunsten ausgelegt werden. Mein Rat - schriftlichen Widerspruch einlegen - Begründung hast du jetzt eine.
Gruss
Czauderna
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Ob in diesem Fall die Krankengeldfalle zugeschnappt ist,
wissen wir bisher nicht. Es könnte sein, dass die Krankenkasse
nach den beiden Wochen weiterhin Krankengeld zahlt. Das hängt
davon ab, ob sie bei (ruhenden) Arbeitsverhältnis von einem noch
fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis ausgeht. Bei der Anwen-
dung des § 7 SGB IV https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
sind die Kassen offenbar - umgekehrt gleichermaßen fragwürdig -
Kunden-/Versicherten-freundlicher als beim Einsatz der Kran-
kengeldfalle.
Mein Vorschlag wäre, vor dem förmlichen Rechtsbehelf des frist-
gerechten Widerspruchs erst die nichtförmlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Die bisherige Begründung wäre ausbaufähig.
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Ob in diesem Fall die Krankengeldfalle zugeschnappt ist,
wissen wir bisher nicht. Es könnte sein, dass die Krankenkasse
nach den beiden Wochen weiterhin Krankengeld zahlt. Das hängt
davon ab, ob sie bei (ruhenden) Arbeitsverhältnis von einem noch
fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis ausgeht. Bei der Anwen-
dung des § 7 SGB IV https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
sind die Kassen offenbar - umgekehrt gleichermaßen fragwürdig -
Kunden-/Versicherten-freundlicher als beim Einsatz der Kran-
kengeldfalle.
Mein Vorschlag wäre, vor dem förmlichen Rechtsbehelf des frist-
gerechten Widerspruchs erst die nichtförmlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Die bisherige Begründung wäre ausbaufähig.
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Aufjedenfall WS einreichen. Wir erkennen bei meiner Kasse auch AUs über vier Wochen an, obwohl dies ebenso durch die AU RL ausgeschlossen wird wie die KHS AU von mehr als 7 Tagen. Ein Versuch ist es Wert, mit aus meiner Sicht Aussicht auf Erfolg, da hier eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt