Hallo,
eigentlich gehe ich davon aus, dass bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Beschäftigung die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse (gesetzlich und privat) einsetzt. Ich habe aber gerade den § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz gefunden.
Was passiert, wenn mir der Arbeitgeber wegen der Erkrankung gekündigt hat, ich die letzten zwei Wochen arbeitsunfähig und danach ohne Arbeit bin?
Muß der Arbeitgeber weiterzahlen?
Wie beweise ich, dass der Arbeitgeber aufgrund der AU gekündigt hat?
Gilt der Paragraph für gesetzlich und privat versicherte Personen?
Gibt es zu diesem § 8 irgendwo genauere Durchführungsanweisungen?
Für Antwort wäre ich dankbar.
Lohnfortzahlung oder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung
Moderator: Czauderna
Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung
Hallo Frieder,
wenn die Kündigung in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Krankmeldung steht, liegt der Verdacht vor, dass diese Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist.
Im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass er nicht wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat - und zwar selbst dann, wenn die Kündigung in der Probezeit erfolgt ist. Dies sehen die Arbeitgeber meistens nicht ein - sie stellen sich dann auf den Standpunkt, dass in der Probezeit kein Grund angegeben werden muss (ich nehme mal an, du bist in der Probezeit gekündigt worden).
Austragen musst das aber letztendlich du vor dem Arbeitsgericht.
Die Krankenkasse wird sich bei dir erkundigen, ob du vor Gericht ziehst. In vielen Fällen fordert die Krankenkasse den Arbeitgeber sonst zur Erstattung des Krankengeldes auf, welches du ersatzweise bekommst, oder zieht ggf. selbst gegen den Arbeitgeber vor Gericht. Davon bekommst du aber dann nichts mehr mit.
Du musst dir also gut überlegen, ob rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber sinnvoll sind.
Viele Grüße
D-S-E
wenn die Kündigung in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Krankmeldung steht, liegt der Verdacht vor, dass diese Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist.
Im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass er nicht wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt hat - und zwar selbst dann, wenn die Kündigung in der Probezeit erfolgt ist. Dies sehen die Arbeitgeber meistens nicht ein - sie stellen sich dann auf den Standpunkt, dass in der Probezeit kein Grund angegeben werden muss (ich nehme mal an, du bist in der Probezeit gekündigt worden).
Austragen musst das aber letztendlich du vor dem Arbeitsgericht.
Die Krankenkasse wird sich bei dir erkundigen, ob du vor Gericht ziehst. In vielen Fällen fordert die Krankenkasse den Arbeitgeber sonst zur Erstattung des Krankengeldes auf, welches du ersatzweise bekommst, oder zieht ggf. selbst gegen den Arbeitgeber vor Gericht. Davon bekommst du aber dann nichts mehr mit.
Du musst dir also gut überlegen, ob rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber sinnvoll sind.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung
Danke D-S-E für die Angwort.
Das bedeutet ja im Prinzip nur, Krankengeld erhalte ich auf jeden Fall von der Krankenkasse (wenn sonst nichts besonderes vorliegt) und es geht nur darum, dass die Krankenkasse Geld spart.
Ich werde dann eher den Ball flach halten und nichts machen.
Noch eine Frage: Gibt es zu diesem Gesetz Durchführungsanweisungen die im Internet veröffentlicht sind bzw. gibt es diese bei den Krankenkassen, die man dort anfordern (aber vermutlich nicht erhalten) kann?
Das bedeutet ja im Prinzip nur, Krankengeld erhalte ich auf jeden Fall von der Krankenkasse (wenn sonst nichts besonderes vorliegt) und es geht nur darum, dass die Krankenkasse Geld spart.
Ich werde dann eher den Ball flach halten und nichts machen.
Noch eine Frage: Gibt es zu diesem Gesetz Durchführungsanweisungen die im Internet veröffentlicht sind bzw. gibt es diese bei den Krankenkassen, die man dort anfordern (aber vermutlich nicht erhalten) kann?
Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung
Hallo,
Noch eine Frage: Gibt es zu diesem Gesetz Durchführungsanweisungen die im Internet veröffentlicht sind bzw. gibt es diese bei den Krankenkassen, die man dort anfordern (aber vermutlich nicht erhalten) kann?
nein, bei den Krankenkassen gibt es das nicht, weil die Kasse direkt mit diesem Gesetz eigentlich nichts zu tun hat. Für die Krankenkasse gilt, solange Entgelt fortgezahlt wird, ruht der Krankengeldanspruch.
Ich kann aus meiner Praxis berichten, dass solche Kündigungen meist in der Probezeit stattfanden und in 99% aller Fälle für uns als Krankenkasse da nichts zu holen war. Vielmehr Fälle hatten wir, dass nach der Kündigung kurz vor Ende der Beschäftigung die Arbeitsunfähigkeit eintrat, da war der Arbeitgeber sowieso raus.
Gruss
Czauderna
Noch eine Frage: Gibt es zu diesem Gesetz Durchführungsanweisungen die im Internet veröffentlicht sind bzw. gibt es diese bei den Krankenkassen, die man dort anfordern (aber vermutlich nicht erhalten) kann?
nein, bei den Krankenkassen gibt es das nicht, weil die Kasse direkt mit diesem Gesetz eigentlich nichts zu tun hat. Für die Krankenkasse gilt, solange Entgelt fortgezahlt wird, ruht der Krankengeldanspruch.
Ich kann aus meiner Praxis berichten, dass solche Kündigungen meist in der Probezeit stattfanden und in 99% aller Fälle für uns als Krankenkasse da nichts zu holen war. Vielmehr Fälle hatten wir, dass nach der Kündigung kurz vor Ende der Beschäftigung die Arbeitsunfähigkeit eintrat, da war der Arbeitgeber sowieso raus.
Gruss
Czauderna
Re: Lohnfortzahlung oder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung
Danke Czauderna.
Ich dachte, dass ich beim §8 auf was Wichtiges für mich gestossen bin, das ich noch nicht kenne. Ich kannte den Paragraphen zwar nicht, er ist aber für mich oder ander Antragsteller ohne Vorteil.
Grüße
Ich dachte, dass ich beim §8 auf was Wichtiges für mich gestossen bin, das ich noch nicht kenne. Ich kannte den Paragraphen zwar nicht, er ist aber für mich oder ander Antragsteller ohne Vorteil.
Grüße