Letzte Krankschreibung vor Aussteuerung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Monacco
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Letzte Krankschreibung vor Aussteuerung

Beitrag von Monacco » 27.05.2013, 15:03

Hallo, am 2.7. endet mein Krankengeldbezug, ab 3.7. bin ich arbeitslos gemeldet, die Gesundheitsprüfung des Arbeitsamtes läuft aber das Gutachten steht noch aus. Auf Nachfrage erklärte mir meine Krankenkasse, dass ich am 2.7 zum Arzt müsse, um mich weiter krank schreiben zu lassen. Die Aussage "weiter krankschreiben" ist wohl falsch (wenn ich dem Amt nicht zur Verfügung stehe bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld), darum bin ich mir auch nicht sicher, ob das mit dem Termin 2.7. stimmt, nicht dass so eine Lücke entsteht und das Krankengeld für den letzten Zeitraum nicht gezahlt wird. Morgen muss ich das Formular beim Arzt vorlegen und das richtige Datum eintragen. Oder soll ich lieber z.B. am 28.6 hingehen und dann am 2.7. nochmal?
Vielleicht kennt sich jemand aus, bin für jeden Rat dankbar.
Monacco

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.05.2013, 19:30

Hallo,

ob Du weiter krank geschrieben wirst oder nicht, das ist für den Bezug von Arbeitslosengeld unerheblich. Denn nur weil die 78 Wochen rum sind, bist Du ja nicht spontan arbeitsfähig.
DAs Arbeitsamt prüft unabhängig davon, ob Du vermittlungsfähig bist oder Leistungen im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bekommst.

Das Auszahlprocedere bei den Kassen mit der letzten Zahlung ist total unterschiedlich. Manche Kassen würden auf den Auszahlschein vom 38.6. direkt bis 2.7. zahlen, wenn da steht weiter au. Andere bestehen noch auf einem Auszahlschein am 2.7.

Das wird Dir keiner hier beantworten können, wie gerade Deine Kasse oder Dein Sachbearbeiter tickt.

LG, Fee

jürgenM
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Registriert: 20.06.2013, 16:42

Beitrag von jürgenM » 21.06.2013, 11:10

hi
wenn du von deinem arzt weiter krankgeschrieben wirst spielt es keine rolle ob du arbeitslos bist... das amt muss dir trozdem trozdem das arbeitslosengeld zahlen... das ist in den gesetzen so festgelegt. probleme kriegst du nur wenn du die unterlagen nicht einreichen kannst... denn für einen krankheitsfall kannst du ja nichts...

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