Hallo.
Ich habe heute die Kündigung während der Probezeit erhalten.
Und zwar, während ich krankgeschrieben bin.
Der AG leistet noch 1 Woche Lohnfortzahlung, danach Krankengeld.
D.h. von den 2 Wochen Kündigungsfrist, erhalte ich 1 Woche Lohnfortzahlung und 1 Woche Krankengeld.
Nun meine Frage/Problem:
Was passiert mir, nach Ablauf der Kündigungsfrist in 2 Wochen?
Bin ja immer noch AU geschrieben!
Ich werde gleich am Montag einen Rehaantrag über den Rententräger stellen. Lt. Arzt, soll ich eine berufliche Reha anstreben.
Bekomme ich also auch nach Ablauf der Kündigungsfrist mein Krankengeld
bis zur Entscheidung, ob eine Reha genehmigt wird? Und ist das KG nach ABlauf der KÜfrist so hoch wie während der Kündigungsfrist??? Oder bekomme ich nach Ablauf der KÜndigungsfrist KG nur in Höhe meines ALG1??? (Habe ja noch Restanspruch von 8 Monaten)?
Hinweis:
Ich war in diesem Job fast 3 Monate angestellt. Davor war ich 5 Monate arbeitslos. Davor wieder 12 Monate TEilzeitjob. Eine med. Reha hatte ich vor 2 Jahren. Anschl. Wiedereingliederung scheiterte.
Danke!!!
Kündigung während AU erhalten. KG während Küfrist!Danach???
Moderator: Czauderna
Hallo,
hattest du nicht eine anrechrechenbare Vorerkrankung fpür die nur noch wenige Tage Leistungsanspruch übriggeblieben waren oder handelt es sich um eine neue Erkrankung ??
Im übrigen muss ich einfach mal sagen - Du hast aber auch ein Pech - wenn man dein Schicksal so über die ganzen Monate hinweg verfolgt hat - da brauchen andere ein ganzes Leben dafür - alles Gute für dich.
Gruss
Czauderna
hattest du nicht eine anrechrechenbare Vorerkrankung fpür die nur noch wenige Tage Leistungsanspruch übriggeblieben waren oder handelt es sich um eine neue Erkrankung ??
Im übrigen muss ich einfach mal sagen - Du hast aber auch ein Pech - wenn man dein Schicksal so über die ganzen Monate hinweg verfolgt hat - da brauchen andere ein ganzes Leben dafür - alles Gute für dich.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn es die gleiche Erkrankung ist, Du keine neue Blockfrist hast, dann zahlt die Kasse kein Krankengeld.
Und in der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen - da ist arbeitsrechtlich wohl auch nchts drin.
Da hilft wohl nur gesund schreiben lassen und zum Arbeitsamt zu gehen....
LG, Fee
wenn es die gleiche Erkrankung ist, Du keine neue Blockfrist hast, dann zahlt die Kasse kein Krankengeld.
Und in der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen - da ist arbeitsrechtlich wohl auch nchts drin.
Da hilft wohl nur gesund schreiben lassen und zum Arbeitsamt zu gehen....
LG, Fee