Kündigung / Arbeitlos oder Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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19LuiLucy88
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Kündigung / Arbeitlos oder Krankengeld

Beitrag von 19LuiLucy88 » 10.03.2016, 13:21

Hallo zusammen,

vielleicht kann man mir helfen. Ich bin bisschen verzweifelt und weiß nicht weiter.
Ich bin seit letzer Woche Donnerstag krankgeschrieben einschließlich diese komplette Woche. Gestern hatte ich die Kündigung vom Arbeitgeber im Briefkasten. Das ich laut Probezeit - eine Woche Kündigungsfrist zum 16.03 gekündigt werde. Ich hab mich heute beim Arbeitsamt gemeldet - die hat mir aber gesagt, das sie mich nur Arbeitssuchend melden kann und nicht auch Arbeitslos, da ich ja Krankgeschrieben bin, und ich nicht weiß wie es mit der Krankschreibung weiter geht. Ich leide unter Depression ( sicherlich auch Arbeitsbedingt aufgrund Mobbing und weiteren psychischen Stress) .
Nun mein Problem. Ich weiß nicht , wenn ich morgen wieder zum Arzt muss und er mich weiterhin Krankschreibt, wie es weiter geht ... ich müsste mich bei der Krankenkasse melden hat die von der Arbeitsagentur gesagt, weil sie mich nicht Arbeitslos melden kann wenn ich krank geschrieben bin. Ok ... aber bekomme ich denn überhaupt Krankengeld ? Steht mir das auch zu, da ich diese 6 Wochen KrankschreibungGrenze nicht überschritten habe ?
Wisst ihr was ich meine ? Ich fühle mich nicht wirklich fit, mich sofort ins nächste Arbeitsverhältnis zu stürzen und ich hoffe das es mir Gesundheitlich schnell wieder besser geht. Aber aufgrund diesen ganzen Sachen mache ich mich wieder total fertig weil ich einfach mit meinen Panikattacken wieder voll Angst habe vor alle Möglichen Entscheidungen Sad
Ich weiß man kann mir meine Entscheidung nicht abnehmen. und ich weiß auch das ich schnell wieder Gesund werden will, aber bis dahin ... was für Möglichkeiten Bestehen ?
Soll ich mich nicht weiterhin Krankschreiben lassen oder mich Arbeitlos melden ... was ist aber wenn ich doch Krankgeschrieben werde in diesem Zeitraum ? Oder muss ich mich denn bei der Krankenkasse melden und die über meine weitere Krankenmeldung informieren? Darauffolgend ist das Problem das ich auf der einen Seite ja froh wäre mit der Zeitarbeitsfirma abzuschließen und die Kündigung so in betracht zu nehmen und fertig. Aber wenn meine Krankmeldung verlängert wird ( momentan bis zum 11.03. ) dann überschneidet sich das ja alles auch mit dem noch im Arbeitsverhältnis stehenden Vertrag... (verschiebt sich das dann mit der Kündigung nicht auch noch) ...aber wenn ich dann sage ich lasse die nächsten 3 tage nächste woche ohne Krankmeldung ...damit ich das mit der Kündigung abschließe. und mich der Arzt dann wieder ab Donnerstag krankschreibt. bin ich ja weder in einem arbeitverhältnis noch arbeitlos ...
Das ich so ein durcheinander das ich leider nicht weiter weiß. Vielleicht kann mir jemand par Infos und Ideen geben....
habe ich denn Anspruch auf Krankengeld wenn ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis bin und ab den 17.03 dann nur arbeitssuchend ?
vor allem wie läuft das mit der Versicherung ? bin ich überhaupt noch Krankenversichert ? Da ich ja nicht Arbeitslos gemeldet bin?
ich freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank vorab

Lucy

D-S-E
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Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 10.03.2016, 21:04

Hallo Lucy,

ganz sicher bin ich nicht, aber wie ich dich verstehe, erhälst du zur Zeit von deinem Noch-Arbeitgeber noch den Lohn weitergezahlt? (Seit wann warst du bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?)

Wenn du dich durchgehend weiter krankschreiben lässt, bist du finanziell abgesichert. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, also ab 17.03., würdest du dann Krankengeld bekommen. Ganz wichig wäre in dem Fall, dass du auf eine lückenlose Krankschreibung achtest. Geh lieber einen Tag früher zum Arzt als später. Wenn auch nur ein Tag nicht bescheinigt ist, endet dein Anspruch auf Krankengeld sofort.

Solange du krank bist, erhälst du in der Regel kein ALG I, da du der Arbeitsvermittlung nicht zu Verfügung stehst.

Letztendlich ist die Frage, wie du dich selbst einschätzt. Wirst du weiter krank sein, dann achte auf die lückenlose Krankscheibung und schicke alle AUs immer rechtzeitig an deine Krankenkasse. Wenn du dich nicht weiter krankschreiben lässt, wende dich mit dem Kündigungsschreiben deines Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit.

Ich wünsche dir baldige Genesung.

Viele Grüße
D-S-E

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