Wenn ein Arbeitnehmer ca. 50 Wochen AU mit KrG war, dann einige Monate gearbeitet hat und dann wieder AU wird wegen derselben Sache.
Ist das eine Folge- oder eine Erstbescheinigung und läuft dann KrG lückenlos weiter ab dem ersten AU-Tag ?
Krankheit bricht wieder aus ...
Moderator: Czauderna
Re: Krankheit bricht wieder aus ...
Hallo franzpeter,
wenn zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit bestand, soll vom Arzt immer eine Erstbescheinigung ausgestellt wersen.
Ohne konkrete Daten kann man deine andere Frage nur allgemein beantworten. Nach der langen Zeit, die seit dem letzten AU-Beginn vergangen ist, besteht eventuell wieder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ansonsten (und auch nach Ablauf der neuen Entgeltfortzahlung) besteht ein Anspruch auf Krankengeld, sofern in der aktuellen Blockfrist noch ein Restanspruch auf Krankengeld besteht.
Viele Grüße
D-S-E
wenn zwischenzeitlich Arbeitsfähigkeit bestand, soll vom Arzt immer eine Erstbescheinigung ausgestellt wersen.
Ohne konkrete Daten kann man deine andere Frage nur allgemein beantworten. Nach der langen Zeit, die seit dem letzten AU-Beginn vergangen ist, besteht eventuell wieder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ansonsten (und auch nach Ablauf der neuen Entgeltfortzahlung) besteht ein Anspruch auf Krankengeld, sofern in der aktuellen Blockfrist noch ein Restanspruch auf Krankengeld besteht.
Viele Grüße
D-S-E