Krankenkassenwechsel bei Krankheit?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 16.07.2010, 00:11
Krankenkassenwechsel bei Krankheit?
Hallo,
seit genau 6 Wochen bin ich arbeitsunfähig geschrieben und bekomme permanent massiven Druck meiner Krankenkasse, die sich offensichtlich vor der Krankengeldzahlung drücken will. Man ging sogar soweit, mich zur Kündigung zu nötigen! Inzwischen halte ich diesen Druck nicht mehr aus und möchte am Liebesten zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ist das in einer solchen Situation möglich? Voraussichtlich dauert meine Arbeitsunfähigkeit noch länger an.
Viele Grüße,
Angie
seit genau 6 Wochen bin ich arbeitsunfähig geschrieben und bekomme permanent massiven Druck meiner Krankenkasse, die sich offensichtlich vor der Krankengeldzahlung drücken will. Man ging sogar soweit, mich zur Kündigung zu nötigen! Inzwischen halte ich diesen Druck nicht mehr aus und möchte am Liebesten zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ist das in einer solchen Situation möglich? Voraussichtlich dauert meine Arbeitsunfähigkeit noch länger an.
Viele Grüße,
Angie
Guten Abend,
ein Krankenwechsel ist unabhängig von Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit möglich, insofern seit mindestens 18 Monaten eine eigene Mitgliedschaft besteht.
Es gilt dabei eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten, d.h. wenn du zum Beispiel im Juli kündigst, gelten der August und September als Kündigungsfrist und die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse wird dann zum 01.10. rechtskräftig.
Diese kann die Krankengeldzahlung direkt weiterführen, ist halt nur auf die Unterlagen von der ex-Kasse angewiesen.
Im Klartext heisst das, dass sich deine Kasse so oder so durch eine Kündigung nicht völlig um eine Krankengeldzahlung drücken kann.
Welche Gründe wurden denn angegeben, dass eine Zahlung nicht erfolgen könne?
ein Krankenwechsel ist unabhängig von Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit möglich, insofern seit mindestens 18 Monaten eine eigene Mitgliedschaft besteht.
Es gilt dabei eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten, d.h. wenn du zum Beispiel im Juli kündigst, gelten der August und September als Kündigungsfrist und die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse wird dann zum 01.10. rechtskräftig.
Diese kann die Krankengeldzahlung direkt weiterführen, ist halt nur auf die Unterlagen von der ex-Kasse angewiesen.
Im Klartext heisst das, dass sich deine Kasse so oder so durch eine Kündigung nicht völlig um eine Krankengeldzahlung drücken kann.
Welche Gründe wurden denn angegeben, dass eine Zahlung nicht erfolgen könne?
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 16.07.2010, 00:11
Krankenkassenwechsel bei Krankheit?
Hallo,
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Ich weiß gar nicht, ob sie nun um die Zahlung herum kommen oder nicht. Jedenfalls wollen sie mich vor meinem Termin beim Psychiater, den ich erst in 2 Monaten bekommen konnte, zu einer hauseigenen Dipl.-Psychologin nötigen! In einem vorherigen Gespräch wollten sie mich zur Kündigung zwingen!!
Meine Diagnose: K29 7 G. F48 0 G. Z56 G. Kannst Du die genau übersetzen?
Gruß,
Angie
vielen Dank für Deine prompte Antwort.
Ich weiß gar nicht, ob sie nun um die Zahlung herum kommen oder nicht. Jedenfalls wollen sie mich vor meinem Termin beim Psychiater, den ich erst in 2 Monaten bekommen konnte, zu einer hauseigenen Dipl.-Psychologin nötigen! In einem vorherigen Gespräch wollten sie mich zur Kündigung zwingen!!
Meine Diagnose: K29 7 G. F48 0 G. Z56 G. Kannst Du die genau übersetzen?
Gruß,
Angie
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 16.07.2010, 00:11
Hauseigene Psychologin
Hallo,
bei dieser Krankenkasse arbeitet in der Tat eine Dipl.-Phsychologin, die einem - undabhängig von Medizinischen Dienst - bis zu 3 Gesprächsterminen anbietet.
Gruß,
Angie
bei dieser Krankenkasse arbeitet in der Tat eine Dipl.-Phsychologin, die einem - undabhängig von Medizinischen Dienst - bis zu 3 Gesprächsterminen anbietet.
Gruß,
Angie
Hallo,
ja, das kann es schon geben dass Kassen eigene Ärzte und Psychologen beschäftigt haben für solche Aufgaben.
Ein Wechsel während der Krankengeldzahlung ist natürlich möglich und nach meinen Erfahrungen auch für alle Beteiligten sehr spannend.
Die "abgebenede" Kasse kommt dabei meist noch am Besten weg.
Die "aufnehmende" Kasse hat es da schon etwas schwieriger, muss sie doch dafür sorgen dass alle Unterlagen vorliegen und das neue Mitglied auch sofort weiter die Leistungen bekommt, dies auch unter Beachtung der Tatsache das bereits MDK oder ähnliches mit im Spiel ist.
Der "Leidtragende" in einem solchen Fall ist sowieso der Versicherte selbst.
Nicht nur dass er während der Krankengeldzahlung bereits Ärger mit der alten Kasse hatte, er muss auch nun noch selbst mit dafür Sorge tragen dass die neue Kasse (kein Beitrag, dafür Leistung erbringen) auch entsprechend schnell arbeitet und er muss sich auch vergewissern dass die neue Kasse nicht genau dieselbe Bearbeitungsweise an den Tag legt wie seine alte Kasse - er kann einem in diesem Fall schon leid tun.
Gruss
Czauderna
ja, das kann es schon geben dass Kassen eigene Ärzte und Psychologen beschäftigt haben für solche Aufgaben.
Ein Wechsel während der Krankengeldzahlung ist natürlich möglich und nach meinen Erfahrungen auch für alle Beteiligten sehr spannend.
Die "abgebenede" Kasse kommt dabei meist noch am Besten weg.
Die "aufnehmende" Kasse hat es da schon etwas schwieriger, muss sie doch dafür sorgen dass alle Unterlagen vorliegen und das neue Mitglied auch sofort weiter die Leistungen bekommt, dies auch unter Beachtung der Tatsache das bereits MDK oder ähnliches mit im Spiel ist.
Der "Leidtragende" in einem solchen Fall ist sowieso der Versicherte selbst.
Nicht nur dass er während der Krankengeldzahlung bereits Ärger mit der alten Kasse hatte, er muss auch nun noch selbst mit dafür Sorge tragen dass die neue Kasse (kein Beitrag, dafür Leistung erbringen) auch entsprechend schnell arbeitet und er muss sich auch vergewissern dass die neue Kasse nicht genau dieselbe Bearbeitungsweise an den Tag legt wie seine alte Kasse - er kann einem in diesem Fall schon leid tun.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 16.07.2010, 00:11
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 16.07.2010, 00:11
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich würde bei der neuen Kasse keinesfalls die bestehende AU erwähnen, sonst werden die alles versuchen Dich nicht nehmen zu müssen...
Und Du solltest etwas finanziellen Atem haben, denn der Wechsel bedeutet auh, dass die neue Kasse erst alles anfordern muss. Naja und die Bereitschaft schnell und großzügig zu zahlen wird sie auch nicht haben ...
Mal schonungslos augespochen: In Zeiten des Gesundheitsfonds bist Du kein attraktives Mitglied. Sorry.
Guck Dich genau um, sonst landest Du vom Regen in der Traufe.
LG, Fee
ich würde bei der neuen Kasse keinesfalls die bestehende AU erwähnen, sonst werden die alles versuchen Dich nicht nehmen zu müssen...
Und Du solltest etwas finanziellen Atem haben, denn der Wechsel bedeutet auh, dass die neue Kasse erst alles anfordern muss. Naja und die Bereitschaft schnell und großzügig zu zahlen wird sie auch nicht haben ...
Mal schonungslos augespochen: In Zeiten des Gesundheitsfonds bist Du kein attraktives Mitglied. Sorry.
Guck Dich genau um, sonst landest Du vom Regen in der Traufe.
LG, Fee