Krankenkasse "zwingt" mich in Tagesklinik

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 14:50

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
na ja, wenn ich das als Krankenkasse so lese, warum sollte ich da eine andere Entscheidung treffen ??

Gruss
Czauderna
Nun ja, ich habe die Vt selber abgebrochen, jetzt will die KK die Pt abbrechen, bei der ich mich sehr wohl fühle, die mir hilft zu verstehen.... ob das so hilfreich ist?
Ich weiss nicht.

Aber ich kann Dein Argument schon verstehen, wenn ich SA bei der KK wäre, wrde ich wahrscheinlich auch so handeln.

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 14:55

Hast Du denn der Kasse mal gesagt das gerade eine Psychotherapie beantragt wurde? Das schien doch beim letzten MDK Gutachten nicht beachtet worden zu sein, oder hatte sich überschnitten.
Ja, ich habe der Kasse bescheid gesagt, auch dass es mit mit der PT gut geht... der SB war der Meinung "na wenn der MDK sagt VT, dann VT" also sinngemäss.

Auch der Dame beim MDK habe ich von der PT berichtet.

Es scheint Niemanden zu interessierne.

Obwohl..... in dem Bericht des MDK steht auch, dass ich "in ambulanter tiefenpsychologischer Psychotherapie" befinde.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.08.2012, 15:08

Dann musst Du Widerspruch einlegen, mit Attest Deiner aktuellen Therapeutin mit der Begründung warum eine tiefenps PT zielführend ist und keine VT notwendig ist.

Und den behandelnden Arzt mit ins Boot holen. Der muss auch Widerspruch einlegen und begründen warum die jetzige Behandlung den Mitwirkungspflichten entspricht

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 15:16

Ach, es ist alles so kompliziert.....
Ich war letztens bei meiner HA, die mir mitgeteilt hat, dass sie sich schon dei meiner KK telefonisch für eine VT ausgesprochen hatte.
Allerdings hat sie mir geraten einen Neurologen/ Psychiater aufzusuchen, damit der sich evtl. für eine PT ausspricht.

Des weiteren stellt sich doch die Frage, wie ich zu dieser VT gehen soll?
Da muss ich doch meine "sichere Zine" täglich verlassen.
Wie soll ich eine Therapie gegen meine Krankheit machen, wenn es mir doch genau diese Krankheit unmöglich macht diese Therapie aufzusuchen?


EDIT:
Noch ein Nachtrag...
Der MDK hat dies auch im Bericht erwähnt:
"(...) bewegt sich die Versicherte nur in einem fest abgesteckten Gebiet um ihre Wohnung herun. Sie zeigt ein ausgeprägtes Vermeidungsverhalten und verlässt ihren Aktionsradius, sofern es zwingend erforderlich ist, nur in Begleitung von Familienmitgliedern."

vlac
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Beitrag von vlac » 20.08.2012, 15:22

Hallo,

jetzt warte doch erst einmal Deinen nächsten Termin bei Deiner Therapeutin ab. Wenn sie den Antrag eingereicht hat, kann die Kasse nichts tun: Die Bewertung, welche Methode die Richtige für Dich ist, ist Sache des Gutachters im Gutachterverfahren, und nicht des MdK, der übrigens Deine Arbeitsunfähigkeit feststellen sollte. Für die Krankenkasse ist es nur relevant, ob Du zu Deiner Genesung beiträgst, also behandelt wirst - ob die Behandlung richtig ist, entscheidet dann der Gutachter.

Deshalb: Warte ab, was Deine Therapeutin sagt, und gehe dann systematisch vor: Einen Schritt nach dem anderen.

Viele Grüße.

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 15:28

Vlac, Du hast ja Recht.

Das Problem ist, dass meine PT heute meinen nächsten Termin abgesagt hat.
Allerdings habe ic nun erfahren, dass sie den Antrag rausgeschickt hat.... sie war vorhin am Telefon sehr kurz angebunden.
Das Problem ist nun, dass die KK weiss, dass ich einen Termin bei der VT habe (musste ich ja holen). Den hab ich nun abgesagt, weil ich da nicht hin kann.
Wenn sie das erfährt, stellt sie das KG ein.

vlac
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Beitrag von vlac » 20.08.2012, 15:49

Hallo,

die Frage ist, wie sie das zeitnah erfahren soll - in Deutschland gilt die ärztliche Schweigepflicht. Außerdem: Der Antrag ist ja raus, und damit irgendwann zumindest im System. Ich denke, Du solltest nun, das bedeutet jetzt, die Krankenkasse schriftlich darüber informieren, dass Du Dich in Behandlung befindest und der Antrag gestellt ist. Aber nochmal meine Bitte: Bleib' freundlich. Du möchtest idealerweise keine Tischtücher zerschneiden.

Falls dann dennoch irgend etwas nachkommen sollte, kannst Du immer noch einen Widerspruch einlegen - aber man sollte wirklich einen Schritt nach dem anderen gehen. Und zwar systematisch: Sonst bricht wirklich das ganz große Chaos aus.

Ich weiß, Du machst Dir Sorgen, und ich weiß, es ist schwer: Aber bewahre bitte einen kühlen Kopf.

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 16:01

vlac hat geschrieben:Hallo,

die Frage ist, wie sie das zeitnah erfahren soll - in Deutschland gilt die ärztliche Schweigepflicht. Außerdem: Der Antrag ist ja raus, und damit irgendwann zumindest im System. Ich denke, Du solltest nun, das bedeutet jetzt, die Krankenkasse schriftlich darüber informieren, dass Du Dich in Behandlung befindest und der Antrag gestellt ist. Aber nochmal meine Bitte: Bleib' freundlich. Du möchtest idealerweise keine Tischtücher zerschneiden.

Falls dann dennoch irgend etwas nachkommen sollte, kannst Du immer noch einen Widerspruch einlegen - aber man sollte wirklich einen Schritt nach dem anderen gehen. Und zwar systematisch: Sonst bricht wirklich das ganz große Chaos aus.

Ich weiß, Du machst Dir Sorgen, und ich weiß, es ist schwer: Aber bewahre bitte einen kühlen Kopf.
Ich war doch schon Anfang dieses Jahres bei denen in VT, und da habe ich sie von der ärztlichen Schweigefplicht doch entbunden, oder?
Irgendwas hatte ich da diesbezüglich unterschrieben....

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 16:27

Wie lange daert so eine Bearbeitung des Antrages in der Regel?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.08.2012, 16:58

Der Antrag geht zum Gutachter. Der hat keine feste Frist. Das Gutachten soll in einer angemessenen Frist erstellt werden.

Erfahrungsgemäs kommt die Entscheidung des Gutachters innerhalb von zwei Wochen

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 20.08.2012, 17:21

Danke

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 31.08.2012, 17:54

Soooo...

Jetzt ist es amtlich:

Sehr geehrte Frau X,

im Schreiben vom 08.8.2012 baten wir Sie, sich mit dem MVZ X bezüglich der Einleitung einer tagesklinischen Behandlung in Verbindung zu setzen.
Laut Mitteilung des MVZ wurde das für den 21.08.2012 geplante Erstgespräch Ihrerseits abgesagt.

Wegen § 66ff SGB I ist Ihnen das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung zu versagen.

Über den 16.08.2012 können wir soit kein Krankengeld zahlen.

Wir bitten um Beachtung.


Durfte das MVZ überhaupt die Info weitergeben, dass ich den Termin abgesagt habe?

Carola
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Beitrag von Carola » 31.08.2012, 18:30

Rate mal wer der Arbeitgeber des MVZ ist...richtig die KK, bedenklich ist nur das man wenn man sich Telefonisch als Mitarbeiter einer KK ausgibt ne Riesenmenge an infos bekommst, dachte sowas geht nur per Fax/Brief.
Aber testet das mal selber.
Auch das ist aber egal, die KK hat die Info und fertig.
Einfach mal anrufen und eigene ergebnisse/Sachfragen abfragen als
angeblicher KK Mitarbeiter.
Ansonsten kann man Krankengeld eigendlich nicht rückwirkend einstellen, so wie ich das sehe gibt es ja auch kein zwang sich in einer bestimmten Tagesklinik/MVZ anzumelden.
Sehe blos zu das deine Ärzte mit im Boot sind, und dir bestätigen warum du nicht in die Tagesklinik gehst, gehen kannst.
Aber du bist mit offenen Augen da reingerannt, muss man ja auch mal sagen.Aaaaaaaber, ich sehe das ehr Krankheitsbedingt, wer diese Sanktionen in Kauf nimmt kann nicht Normal sein, und und der Lage
seine Mitwirkungspflichten zu vollständig zu erfüllen.
lg
PS: Rechtsanwalt, Arzt, die beiden sonst wirst du den Kitt aus den Fenstern bei Zeiten essen müssen.

fr.schmidt
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Beitrag von fr.schmidt » 31.08.2012, 18:48

Ansonsten kann man Krankengeld eigendlich nicht rückwirkend einstellen
Naja, sie haben ja schon in dem Brief davor gewarnt:

"Nach den §§ 60ff. SGB sind Sie zur Mirwirkung verpflichtet. Sollten Sie dieser Mitwirkung nicht nachkommen, sind Ihnen Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld zu versagen.
Sollten Sie uns bis zum o.g. Termin den nachweis eines Termins nicht erbringen, müssten wir das Krankengeld ab XXXXX vesagen."

Da steht allerdings nicht, dass ich den Termin auch wahrnehmen muss, oder?
Und den Nachweis eines Termins habe ich vor der Frist erbracht. Also bin ich doch der Forderung nachgekommen. Und somit dürften sie nicht das KG einstellen.
Rein theoretisch.

EDIT:
Ich möchte noch hinzufügen, dass das nicht tatsächlich ernst gemeint war.
Hätte den hier > :wink: hinzufügen sollen.

Fragender1
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Beitrag von Fragender1 » 31.08.2012, 19:35

Ich habe mir diesen Thread jetzt 3 mal durchgelesen. Ich verstehe nicht wie man so ein(e) Verhalten/Einstellung unterstützen kann.
Es gibt ja wirklich Leute die Probleme haben aber hier wäre mir jeder fachkompetente Post zu schade.

don`t feed the sozialschmarotzer....

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