ALG I im Sinne von 136 SGB III nicht da fortlaufend krank und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügugn stehend, 145 kommt nicht zum tragen da hier das KG wegen nicht wegen wegen erreichens der Höchstbezugsdauer endet.Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
ja, jetzt kannst du nur warten, das aber möglichst entspannt, denn du hast das Wichtigste bereits getan, was heut zu tun ist:
Ab heute hast du entweder Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld - sicher ! - und damit bist du dann auch wieder versichert.
Machts Sinn
KG ja wenn denn der Antrag vom SG positiv entschieden wird. Wurde eigentlich eine EM Rente beantragt?