Krankenkasse will nicht mehr zahlen, HILFE!!!
Moderator: Czauderna
Hallo,
richtig !! --- Also nur zu, dem Mutigen gehört die Welt - nicht den Bürokraten mit ihrem Widerspruchsausschuss und den Sozialgerichten.----
nur nützt all der Mut nix, wenn nicht am Ende doch ein Sozialgericht ein Urteil treffen muss und dieses dann eher die Rechtsauffassung der "Bürokraten" bestätigt ??
Wenn sich dieser Spruch im Leben tatsächlich bewahrheiten würde, wofür dann überhaupt Rechtsprechung ?.
Aber, auch ich empfehle dir in diesem Fall nur noch den schriftlichen Weg und alle Mittel auszuschöpfen. Klar ist der persönliche Kontakt immer noch der beste, da hat mich Machts Sinn schon richtig interprätiert, aber irgend wann ist dann auch mal Schluss.
Gruss
Czauderna
richtig !! --- Also nur zu, dem Mutigen gehört die Welt - nicht den Bürokraten mit ihrem Widerspruchsausschuss und den Sozialgerichten.----
nur nützt all der Mut nix, wenn nicht am Ende doch ein Sozialgericht ein Urteil treffen muss und dieses dann eher die Rechtsauffassung der "Bürokraten" bestätigt ??
Wenn sich dieser Spruch im Leben tatsächlich bewahrheiten würde, wofür dann überhaupt Rechtsprechung ?.
Aber, auch ich empfehle dir in diesem Fall nur noch den schriftlichen Weg und alle Mittel auszuschöpfen. Klar ist der persönliche Kontakt immer noch der beste, da hat mich Machts Sinn schon richtig interprätiert, aber irgend wann ist dann auch mal Schluss.
Gruss
Czauderna
Das habe ich auf der Seite des Bundesversicherungsamtes gefunden, also da hat es sich meine BKK aber sehr leicht gemacht, es hat z. B. keine Anhörung gegeben und auch keinen Bescheid mit einer Rechtsmittelklausel.
Bei der Aufhebungsentscheidung sind die für Verwaltungsakte allgemein geltenden Form und
Verfahrensvorschriften zu beachten; so bedarf es im Aufhebungsbescheid insbesondere
einer vorherigen Anhörung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Stellungnahme des
Versicherten sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36 SGB X. Gegen diesen Bescheid
ist ein Widerspruch zulässig. Gemäß § 86a Abs. 1 SGG hat ein solcher Widerspruch aufschiebende
Wirkung. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, dem Versicherten das
Krankengeld bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens fortzuzahlen.
Wird der Widerspruchsbescheid nicht beklagt, tritt Bestandskraft einen Monat nach Zustellung
des Widerspruchsbescheids ein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Krankengeld daher
fortzuzahlen. Erhebt der Versicherte Klage gegen den Widerspruchsbescheid, endet der
Zahlungsanspruch des Versicherten gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG.
Bei der Aufhebungsentscheidung sind die für Verwaltungsakte allgemein geltenden Form und
Verfahrensvorschriften zu beachten; so bedarf es im Aufhebungsbescheid insbesondere
einer vorherigen Anhörung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Stellungnahme des
Versicherten sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36 SGB X. Gegen diesen Bescheid
ist ein Widerspruch zulässig. Gemäß § 86a Abs. 1 SGG hat ein solcher Widerspruch aufschiebende
Wirkung. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, dem Versicherten das
Krankengeld bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens fortzuzahlen.
Wird der Widerspruchsbescheid nicht beklagt, tritt Bestandskraft einen Monat nach Zustellung
des Widerspruchsbescheids ein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Krankengeld daher
fortzuzahlen. Erhebt der Versicherte Klage gegen den Widerspruchsbescheid, endet der
Zahlungsanspruch des Versicherten gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG.
ich hatte gerade eben Kontakt mit der BKK, dem Leiter des Kundenservices. Sein Vorredner war erstaunt über die Übersendung der Anträge G 100 und G 110. Allerdings sagte er mir, daß er sich erst in meinen Fall einlesen müsse, er rufe dann gleich zurück. Daraufhin rief mich eben dieser Leiter zurück.
Dieser sagte mir, daß alles seine Richtigkeit habe. Eine definitive, verständliche Auskunft ha er mir allerdings nicht gegeben. Es war ein sehr arroganter Typ, das so einer den KUNDENservice leiten darf?
Nun denn, ich habe ihm gesagt, daß ich nunmehr das Bundesversicherungsamt und den Vorstand der BKK informieren werde. Seine Antwort: Gute Idee, das sei auch mein gutes Recht.
Meinen erweiterten Widerspruch hat er allerdings nicht vorliegen, auch noch keinen Bescheid vom Sozialgericht.
Ich habe dann bei der BKK angerufen und wollte den Vorstand sprechen. Mir wurden dann zwei E-Mail Adressen des Vorstandes gegeben. Dorthin habe ich auch nunmehr meine "Beschwerde geschickt. An das Bundesversicherungsamt werde ich noch heute eine Beschwerde mit Kopien aller meiner Unterlagen schicken.
Ich fühle mich hilflos in einem riesigen Räderwerk.
Dieser sagte mir, daß alles seine Richtigkeit habe. Eine definitive, verständliche Auskunft ha er mir allerdings nicht gegeben. Es war ein sehr arroganter Typ, das so einer den KUNDENservice leiten darf?
Nun denn, ich habe ihm gesagt, daß ich nunmehr das Bundesversicherungsamt und den Vorstand der BKK informieren werde. Seine Antwort: Gute Idee, das sei auch mein gutes Recht.
Meinen erweiterten Widerspruch hat er allerdings nicht vorliegen, auch noch keinen Bescheid vom Sozialgericht.
Ich habe dann bei der BKK angerufen und wollte den Vorstand sprechen. Mir wurden dann zwei E-Mail Adressen des Vorstandes gegeben. Dorthin habe ich auch nunmehr meine "Beschwerde geschickt. An das Bundesversicherungsamt werde ich noch heute eine Beschwerde mit Kopien aller meiner Unterlagen schicken.
Ich fühle mich hilflos in einem riesigen Räderwerk.
Beschwerde an das Bundesversicherungsamt hat bei mir nichts gebracht.
Ausser vielleicht eine verschnupfte Kasse, die mir nun bei jedem Telefonat kundtut, dass alle meine Angelegenheiten nun noch schwerer zu bearbeiten seien, weil ja alles viel schwerer wird wenn weitere Behörden eingeschaltet werden, es muss ja jetzt alles rechtlich bewertet usw bla bla bla
Das Bundesversicherungsamt teilte mir allerdings mit, dass das Einschreiten ebendieser Behörde für mich keine Nachteile ergeben darf, wenn, dann solle ich mich nochmal melden. Nochmalige Meldung hat nichts gebracht, Krankenkasse weiter verschnupft und weiter ziemlich unkooperativ und beinahe tatenlos, was dem Bundesversicherungsamt unverständlich erscheint und mir nichts wirklich gebracht hat.
Aus dem Grad der Verschnupfung meiner Kasse entnehme ich, dass ich die Beschwerde beim Bundesversicherungsamt vielleicht immer wieder hätte ankündigen müssen, vielleicht hätte das die motiviert?
Vielleicht hilft diese Info ja jemandem ...
Ausser vielleicht eine verschnupfte Kasse, die mir nun bei jedem Telefonat kundtut, dass alle meine Angelegenheiten nun noch schwerer zu bearbeiten seien, weil ja alles viel schwerer wird wenn weitere Behörden eingeschaltet werden, es muss ja jetzt alles rechtlich bewertet usw bla bla bla
Das Bundesversicherungsamt teilte mir allerdings mit, dass das Einschreiten ebendieser Behörde für mich keine Nachteile ergeben darf, wenn, dann solle ich mich nochmal melden. Nochmalige Meldung hat nichts gebracht, Krankenkasse weiter verschnupft und weiter ziemlich unkooperativ und beinahe tatenlos, was dem Bundesversicherungsamt unverständlich erscheint und mir nichts wirklich gebracht hat.
Aus dem Grad der Verschnupfung meiner Kasse entnehme ich, dass ich die Beschwerde beim Bundesversicherungsamt vielleicht immer wieder hätte ankündigen müssen, vielleicht hätte das die motiviert?
Vielleicht hilft diese Info ja jemandem ...
Der Vorstand der BKK hat geantwortet:
die Vorstände der Deutschen BKK, Herr Achim Kolanoski und Herr Gerhard Stein, haben Ihre Nachricht erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Krankengeld haben Sie beim Gericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie befinden sich demnach momentan im Rechtstreit mit der Deutschen BKK. Wegen des laufenden Rechtsverfahrens ist es dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich, in das laufende Verfahren einzugreifen.
Aus unserer Sicht ist die Einstellung des Krankengeld rechtens. Ich empfehle Ihnen daher, den Ausgang des jetzigen Verfahrens abzuwarten. Im laufenden Rechtsstreit eine andere Entscheidung herbeizuführen, wie von Ihnen gewünscht, ist in diesem Falle auch dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich.
die Vorstände der Deutschen BKK, Herr Achim Kolanoski und Herr Gerhard Stein, haben Ihre Nachricht erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Krankengeld haben Sie beim Gericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie befinden sich demnach momentan im Rechtstreit mit der Deutschen BKK. Wegen des laufenden Rechtsverfahrens ist es dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich, in das laufende Verfahren einzugreifen.
Aus unserer Sicht ist die Einstellung des Krankengeld rechtens. Ich empfehle Ihnen daher, den Ausgang des jetzigen Verfahrens abzuwarten. Im laufenden Rechtsstreit eine andere Entscheidung herbeizuführen, wie von Ihnen gewünscht, ist in diesem Falle auch dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich.
Die BKK hat geantwortet
die Vorstände der Deutschen BKK, Herr Achim Kolanoski und Herr Gerhard Stein, haben Ihre Nachricht erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Krankengeld haben Sie beim Gericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie befinden sich demnach momentan im Rechtstreit mit der Deutschen BKK. Wegen des laufenden Rechtsverfahrens ist es dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich, in das laufende Verfahren einzugreifen.
Aus unserer Sicht ist die Einstellung des Krankengeld rechtens. Ich empfehle Ihnen daher, den Ausgang des jetzigen Verfahrens abzuwarten. Im laufenden Rechtsstreit eine andere Entscheidung herbeizuführen, wie von Ihnen gewünscht, ist in diesem Falle auch dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich.
Bei weiteren Fragen soll ich mich dann an den SB in der zuständigen Geschäftsstelle wenden.
Was bitte nun?
Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Krankengeld haben Sie beim Gericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sie befinden sich demnach momentan im Rechtstreit mit der Deutschen BKK. Wegen des laufenden Rechtsverfahrens ist es dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich, in das laufende Verfahren einzugreifen.
Aus unserer Sicht ist die Einstellung des Krankengeld rechtens. Ich empfehle Ihnen daher, den Ausgang des jetzigen Verfahrens abzuwarten. Im laufenden Rechtsstreit eine andere Entscheidung herbeizuführen, wie von Ihnen gewünscht, ist in diesem Falle auch dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich.
Bei weiteren Fragen soll ich mich dann an den SB in der zuständigen Geschäftsstelle wenden.
Was bitte nun?
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
nette Kontakte und Austausch braucht es für gute Entscheidungen der Krankenkasse, meint auch Czauderna, sinngemäß. Dass das mit deiner Sachbearbeiterin was wird, kann ich mir nach dem bisherigen Zirkus nicht vorstellen, denn die blickt es auf keinem Auge und die Wege durch die gesamte Hierarchie nach oben sind zu lang.
Also: Vorstandsvorsitzender und Co! Ob du beim ersten oder ersatzweise beim zweiten durchkommst ist nachrangig. Es reicht sonst, wenn du der Assistenitn hinterlässt, dass du mit der Krankenkasse ein ungewöhnliches Problem hast, das nicht im Interesse der Vorstands- (sowie der Verwaltungsrats-) Ebene, noch weniger der Rechtsaufsicht, sein kann und die Kuh nun binnen eines Tages vom Eis muss, bevor das noch mehr Wellen schlägt; das hier ist ja schon mal ein guter Anfang. Es ginge ja schließlich nicht um einen Schnupfen, sondern um Krankenkassen-Praktiken und dabei momentan speziell um das Ansehen der Deutschland BKK.
Damit wirst du natürlich keine Freude auslösen, aber die Herren werden – intern, du wirst davon nicht viel bemerken, außer am Ergebnis, vielleicht – lebendig, wenn ihre Ruhe gestört wird und sie sich konkreter Verantwortung ausgesetzt sehen.
Auch beim MDK ist es nicht so wichtig, wen konkret du als Gesprächspartner bekommst, nimm beispielsweise Dr. Peter Pick oder die Pressestelle vom
Medizinischen Dienst
des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen e.V. (MDS)
Theodor-Althoff-Str. 47
45133 Essen
mit dem Vorhalt, sie sollen in der Öffentlichkeit „besser kleinere Brötchen backen“ solange die Gutachter offenbar nicht mal die Begutachtungsanleitung AU kennen ( http://www.mds-ev.de/3441.htm ) ...
Und wenn du morgen keine andere Entscheidung hast, wäre hier eine Liste zum Abarbeiten sozial-krankenkassen-gesundheitsforum.de/board2-gkv-gesetzliche-krankenkassen/board13-krankengeld/179-krankengeld-eingestellt-und-nun-übersicht/#post424 es geht um deine Existenz und du bist ja nicht psychisch, sondern körperlich krank.
Also nur zu, dem Mutigen gehört die Welt - nicht den Bürokraten mit ihrem Widerspruchsausschuss und den Sozialgerichten; geschrieben hast du für den Moment schon alles.
Gruß!
Machts Sinn
Aufgeben? Niemals....
ich werde das morgen so vortragen. Ich hoffe die verstecken sich nicht hinter ihren Beschwerdesoldaten. Also von dem Antrag an das SG wissen die ja, dann auch von dem Widerspruchsbrief. Oder sie haben dem Widerspruch entnommen, daß ein Antrag an das SG gestellt wird.
Wie auch immer, morgen bricht der Krieg aus. Keine Angst, ich bin auch im Krieg ruhig, sachlich und ausgeglichen.....
Von den Gutachten war nicht die Rede, sie liegen mir auch nicht vor....eingefordert sind sie. Ich frage mich was mit all den anderen Leuten ist mit denen die KK so umspringt. Da steht man als Otto N. ganz schön im Regen. Deswegen nochmals ein dickes Danke für eure Unterstützung.
ich werde das morgen so vortragen. Ich hoffe die verstecken sich nicht hinter ihren Beschwerdesoldaten. Also von dem Antrag an das SG wissen die ja, dann auch von dem Widerspruchsbrief. Oder sie haben dem Widerspruch entnommen, daß ein Antrag an das SG gestellt wird.
Wie auch immer, morgen bricht der Krieg aus. Keine Angst, ich bin auch im Krieg ruhig, sachlich und ausgeglichen.....
Von den Gutachten war nicht die Rede, sie liegen mir auch nicht vor....eingefordert sind sie. Ich frage mich was mit all den anderen Leuten ist mit denen die KK so umspringt. Da steht man als Otto N. ganz schön im Regen. Deswegen nochmals ein dickes Danke für eure Unterstützung.
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,
die beiden Herren Kolanoski und Stein werden wohl von ihren Mitarbeitern lächerlich gemacht und diese wiederum arbeiten offenbar im Beschwerde-Management, haben keine konkrete Ahnung von deinem Fall?
Tatsache ist, dass du dich mit der Deutschen BKK bisher nicht in einem Rechtsstreit befindest, sondern dort ein Widerspruchsverfahren anhängig ist, das von der Deutschen BKK geprüft wird und über das der Widerspruchsausschuss der Deutschen BKK letztlich entscheiden muss, falls die Deutsche BKK nicht selbst abhilft. Ist der Inhalt der ergänzenden Widerspruchsbegründung denn überhaupt schon bekannt, wenn der Widerspruch nicht zur Kenntnis genommen wird? Und was meinen die Herren zu den MDK-Gutachten und zur beantragten Einsicht?
Für die Dauer des Widerspruchsvefahrens läuft ein Antrag (keine Klage!) beim Sozialgericht auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung, also nur zur Frage, ob das Krankengeld einstweilig weiter zu zahlen ist. Dafür interessieren Inhalte so gut wie nicht. Das wird etwas anders, falls es auf den Hilfsantrag hinauslaufen sollte.
Und selbst wenn eine Klage laufen würde, würde sich diese gegen die Deutsche BKK richten. Dann vertritt Herr Kolanoski die Krankenkasse und sollte eigentlich nicht sagen: "ich habe keinen Standpunkt" ...
Also ich würde jetzt noch einen Tel.-Versuch bei dem Herrn machen, denn er ist Fach- und Dienstvorgesetzter und intern abschließend verantwortlich, nicht irgendwelche Mitarbeiter im Rahmen der Delegation, zu denen du "umgeleitet" wurdest.
Außer dem Punkt "Widerspruch" ist relevant, dass die Deutsche BKK in zwei gegensätzliche Richtungen beurteilt - aus meiner Sicht ist jedenfalls unvereinbar, einerseits von Arbeitsfähigkeit und andererseits von unzureichender Erwerbsfähigkeit auszugehen. Aber näheres wirst du den Gutachten entnehmen, wenn sie dir denn vorliegen.
Also nicht aufgeben, der Hühnerhaufen ist bereits aufgescheucht und der Fuchs lässt sich nicht so leicht in die Flucht jagen.
Gruß!
Machts Sinn
@hajo: Ich würde beim MdK nicht anrufen sondern an die Kasse einen schriftlichen Antrag zur persönlichen Vorstellung beim MdK schicken, mit Nachweis natürlich. Da sehen die auch noch mal: Oh, dem ist es ernst. Außerdem geht keiner zum MdK persönlich, der sich nicht 100% sicher ist, dass er arbeitsunfähig ist.
Re: Die BKK hat geantwortet
Wer denn - wenn nicht diese beiden - können einen Streit beenden, zB indem sie auf den Kunden zugehen, ihn anhören und dann überlegen, wie sie den Streit aus der Welt schaffen könnten. Wer in jenem Unternehmen hat denn mehr Macht, Kompetenz, Ressourcen.hajo hat geschrieben:Sie befinden sich demnach momentan im Rechtstreit mit der Deutschen BKK. Wegen des laufenden Rechtsverfahrens ist es dem Vorstand der Deutschen BKK nicht möglich, in das laufende Verfahren einzugreifen.
Wäre es denkbar, so mit denen zu reden?
Wo ein Wille, da ein Weg. Oder: Kein Weg, da selbst der Vorstand nicht will - traurig!
Hallo,
auch wenn ich jetzt mal wieder Öl ins Feuer gieße, aber irgendwie scheint es mit der Wahrnehmung der Realität doch etwas zu hapern.
Ich will es mal so erläutern. Ich finde die Zustände bei der Bahn für untragbar, angefangen von der Pünktlichkeit der Züge, über die Sauberkeit der Züge, über die Freundlichkeit der Bahnbediensteten bis hin zum zu hohen Preis der Tickets.
Ich habe deshlab ein Problem und schreibe einen Beschwerdebrief an den Vorstandschef der Deutschen Bahn AG. Ich habe riesengroße Probleme mit meiner Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung weil diese es einfach nicht hin bekommt obwohl ich schon mehrfach alle erforderlichen Unterlagen hin geschickt habe - ich beschwere mich mit einem ausführlichen Brief beim Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung . Ich habe ein großes Problem mit dem Arbeitsamt wegen meines Antrags auf ALG-1 , weil nämlich die MA. auf dem Amt sehr unfreundlich sind und mich B#´behandeln wie einen Aussätzigen - ich beschwere mich beim Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit und zum Schluss bin ich überhaupt nicht mit der EU-Politik von Frau Merkel einverstanden weil dadurch persönlich Geld verloren habe - deshalb auch hier eine persönliche Beschwerde.
Und was passiert - ich erhalte von allen Angeschriebenen ein freundlichen Antwortbrief, der entweder so formuliert ist, dass ich glauben muss, der Empfänger persönlich hätte ihn geschrieben oder ich erhalten eine Antwort in der Form wie sie hier von der Kasse gegeben wurde, also von einem "Beauftragten". Glaubt hier wirklich jemand im Ernst, dass meine Briefe tatsächlich bis zu dem von mit angeschriebenen Empfänger gelangt sind ? -
glaubt hier wirklich jemand ernsthaft, dass sich der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit persönlich meines Falles annimmt und glaubt hier wirklich jemand, dass der oder die Vorstandsvorsitzenden der hier genannten Krankenkasse auch nur einen Blick auf das Schreiben geworfen haben -
wenn jemand das wirklich glaubt - dann gratuliere ich ihm zu diesem Glauben.
Gruss
Czauderna
auch wenn ich jetzt mal wieder Öl ins Feuer gieße, aber irgendwie scheint es mit der Wahrnehmung der Realität doch etwas zu hapern.
Ich will es mal so erläutern. Ich finde die Zustände bei der Bahn für untragbar, angefangen von der Pünktlichkeit der Züge, über die Sauberkeit der Züge, über die Freundlichkeit der Bahnbediensteten bis hin zum zu hohen Preis der Tickets.
Ich habe deshlab ein Problem und schreibe einen Beschwerdebrief an den Vorstandschef der Deutschen Bahn AG. Ich habe riesengroße Probleme mit meiner Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung weil diese es einfach nicht hin bekommt obwohl ich schon mehrfach alle erforderlichen Unterlagen hin geschickt habe - ich beschwere mich mit einem ausführlichen Brief beim Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung . Ich habe ein großes Problem mit dem Arbeitsamt wegen meines Antrags auf ALG-1 , weil nämlich die MA. auf dem Amt sehr unfreundlich sind und mich B#´behandeln wie einen Aussätzigen - ich beschwere mich beim Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit und zum Schluss bin ich überhaupt nicht mit der EU-Politik von Frau Merkel einverstanden weil dadurch persönlich Geld verloren habe - deshalb auch hier eine persönliche Beschwerde.
Und was passiert - ich erhalte von allen Angeschriebenen ein freundlichen Antwortbrief, der entweder so formuliert ist, dass ich glauben muss, der Empfänger persönlich hätte ihn geschrieben oder ich erhalten eine Antwort in der Form wie sie hier von der Kasse gegeben wurde, also von einem "Beauftragten". Glaubt hier wirklich jemand im Ernst, dass meine Briefe tatsächlich bis zu dem von mit angeschriebenen Empfänger gelangt sind ? -
glaubt hier wirklich jemand ernsthaft, dass sich der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit persönlich meines Falles annimmt und glaubt hier wirklich jemand, dass der oder die Vorstandsvorsitzenden der hier genannten Krankenkasse auch nur einen Blick auf das Schreiben geworfen haben -
wenn jemand das wirklich glaubt - dann gratuliere ich ihm zu diesem Glauben.
Gruss
Czauderna
@Machts Sinn: Das sehe ich anders: Geht der MdK nicht auf die persönliche Vorstellung ein, was ich mal vermute, dann bekommt Hajo weitere argumentative Munition...Du weißt was ich meine.Machts Sinn hat geschrieben:Nachdem sich der MDK bereits 2 x - also auch im Widerspruchsverfahren - festgelegt hat, sollte sich Hajo nach meiner Einschätzung keiner persönlichen Untersuchung unterziehen und auch kein Angebot dazu machen, solange er die bisherigen Äußerungen nicht kennt.
Ohne Zweifel: Die beiden Berichte muss er komplett haben, bin mal auf die Begründung gespannt.
@Czauderna: Nein, ich glaube das nicht. Ich weiß, dass die Kassen-Vorstände weder solche Antwort-Schreiben selbst verfassen, noch Beschwerden selbst lesen.
Wir wollen doch mal nicht vergessen worum es eigentlich geht.
Hajo möchte weiter Krankengeld beziehen. Der MDK hat auf arbeitsfähig entschieden.
Was spricht denn jetzt dagegen, wenn hajo eine persönliche Begutachtung anstrebt? Wenn er au ist, stellt der MDK das dann wohl bei der persönlichen Begutachtung fest.
Die Alternative ist einfach vorauszusehen. Der Widerspruch wird abschlägig beschieden, es erfolgt eine Klage, gegebenenfalls Einschaltung eines externen Gutachters vor Gericht. Und für die Laufzeit dieser ganzen Angelegenheit gibt es nichts zum Lebensunterhalt von der Kasse.
Und daran ändert sich wohl auch nichts, wenn der Verwaltungsrat angeschrieben wird. Focus Money wird ein Gütesiegel auch nicht zurückziehen.
Hajo möchte weiter Krankengeld beziehen. Der MDK hat auf arbeitsfähig entschieden.
Was spricht denn jetzt dagegen, wenn hajo eine persönliche Begutachtung anstrebt? Wenn er au ist, stellt der MDK das dann wohl bei der persönlichen Begutachtung fest.
Die Alternative ist einfach vorauszusehen. Der Widerspruch wird abschlägig beschieden, es erfolgt eine Klage, gegebenenfalls Einschaltung eines externen Gutachters vor Gericht. Und für die Laufzeit dieser ganzen Angelegenheit gibt es nichts zum Lebensunterhalt von der Kasse.
Und daran ändert sich wohl auch nichts, wenn der Verwaltungsrat angeschrieben wird. Focus Money wird ein Gütesiegel auch nicht zurückziehen.