Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Moderator: Czauderna
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Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Hallo, ich brau' mal Hilfe.
Meine KK will zum 07.07.2012 das Krg einstellen. Begründung: Gleiche Krankheit seit dem 21.08.2009-28.09.2011 Diagnose: Neurasthenie ("burnout") & Verdacht auf Allergie (T 78.4 = Vergiftung auf Grund von Schadstoffen am Arbeitsplatz, nicht zu vergleichen mit einer Pollenallergie o.ä., das Kürzel "T" steht für toxisch und das Hauptsymptom sind chronische Entzündungen.)
AU vom 04.09.2009 bis 26.03.09 Diagnosen: schwere Depression, paranoide Wahnvorstellung, Körperwahn und Somatisierungsstörung ([angebliche]psychische Probleme verursachen körperliche Leiden) inklusive 1 Woche Krankenhaus im Januar 2010, da der Verdacht auf Schlaganfall bestand. In diese Zeit fallen Diagnosen wie Verdacht auf Gehirntumor, Lupus, Vaskulitis, Multiple Sklerose u.v.m. In dieser Zeit bin ich weder "behandelt" noch therapiert worden. Ich habe von meinem Hausarzt ein Mittel gegen Reisekrankheit (Vomex) und gegen chronischen Schnupfen erhalten.
Die AU ab dem 04.09. wurde durch das Einatmen einer "toxischen Geruchswolke" am Arbeitsplatz (03.09.2009) verursacht. Die BG lehnt das Ereignis als Arbeitsunfall ab. Meine Klage gegen diesen Bescheid liegt seit Oktober 2011 beim Sozialgericht und ist noch nicht beschieden.
Vom 26.03.2010 bis 09.08.2011 (15 Monate) habe ich gearbeitet, obwohl sich mein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte und ich permanent in ärztlicher Behandlung war. Ab August konnte ich kaum noch laufen, hatte schwerwiegend neurologische Ausfälle und war stationär für zwei Wochen in einer "Rheumaklinik" (Befund: kein Rheuma, aber angeblich ein kaputtes Schultergelenk)
Anfang Dezember musste ich zum MDK, weil meine Krankenkasse mich nach §51 SGB als "unheilbar" chronisch krank aussteuern wollte. Zwischenzeitlich hatte ich mir auf eigene Kosten ein Gutachten machen lassen, dass zu dem Schluss kam, dass ich keineswegs psychisch krank sei, sondern eine erworbene Multiple Chemikalien Sensitivität(MCS), verursacht durch Schadstoffe am Arbeitsplatz habe.
Bewaffnet mit diesem Gutachten nahm ich den Termin beim MDK war und stellte klar, dass ich jetzt endlich mal für meine Krankheit behandelt werden wolle. Vom 22.02.2012 bis 14.03. war ich dann in einer Spezialklinik für Umwelterkrankte (nach Genehmigung des Klinikaufenthaltes durch meine KK, was den Termin im KH um satte 4 Wochen verschoben hat). Meine Hausärztin schreibt mich seit Vorlage des Gutachtens mit MCS (T78.4) krank. Von einer psychischen Erkrankung ist ihrerseits überhaupt nicht mehr die Rede.
Wieder zu Hause, liegt ein Schreiben meiner KK im Briefkasten, mit dem Hinweis auf das Ende des Krg'es und der Möglichkeit zu einer Anhörung. Ich habe die Möglichkeit genutzt und angefragt, um welche gleiche Erkrankung mit gleicher Ursache und Erscheinungsbild es sich denn handeln würde. Antwort der KK (Verwaltungsakt): Neurasthenie, Somatisierungsstörung, Allergie- Ende des KK zum 07.07.2012! Ich solle sofort zum Arbeitsamt gehen - Ende der Versicherung---bei Fragen: rufen Sie uns an; keine Rechtsbehelfsbelehrung (i.e. Möglichkeit zum Widerspruch)
Was soll ich jetzt tun? In diese Blockfrist fallen ca. 30 verschieden Diagnosen, die bis auf eine allesamt falsch waren und gegen die ich mich auch schriftlich und mündlich gewehrt habe - bis auf die Diagnose MCS (T78.4), die sich erst durch das Gutachten bestätigt hat. Meine 'Widersprüche' wurden ignoriert.
Meine 15 monatige Arbeitsfähigkeit sprengt m.E. den Rahmen der gleichen Krankheit mit "latenten Erscheinungsbild" . Durch die Auswirkungen der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz und des Arbeitsunfalls werde ich vermutlich berufsunfähig. Der Bericht der letzten Klinik steht noch aus, aber ich werde die Diagnosen MCS, CFS (chronisches Müdigkeitssyndrom verursacht durch nicht erkannte Virusinfektionen) und Fibromyalgie (alles schwere organische Erkrankungen, keine psychischen Erkrankungen) erhalten.
Wenn es sich dann um die gleiche Krankheit handelt, dann stellt sich auch die Frage, warum meine KK eine AU mit derselben Diagnose (T78.4) und dem Zusatz meines Hausarztes "Umweltbelastung am Arbeitsplatz zu vermuten" auf der AU Bescheinigung im Juni 2009 nicht mit einbezieht?!
Vielen Dank für einen Tipp von Euch.
MFG
REALLY ANGRY
Meine KK will zum 07.07.2012 das Krg einstellen. Begründung: Gleiche Krankheit seit dem 21.08.2009-28.09.2011 Diagnose: Neurasthenie ("burnout") & Verdacht auf Allergie (T 78.4 = Vergiftung auf Grund von Schadstoffen am Arbeitsplatz, nicht zu vergleichen mit einer Pollenallergie o.ä., das Kürzel "T" steht für toxisch und das Hauptsymptom sind chronische Entzündungen.)
AU vom 04.09.2009 bis 26.03.09 Diagnosen: schwere Depression, paranoide Wahnvorstellung, Körperwahn und Somatisierungsstörung ([angebliche]psychische Probleme verursachen körperliche Leiden) inklusive 1 Woche Krankenhaus im Januar 2010, da der Verdacht auf Schlaganfall bestand. In diese Zeit fallen Diagnosen wie Verdacht auf Gehirntumor, Lupus, Vaskulitis, Multiple Sklerose u.v.m. In dieser Zeit bin ich weder "behandelt" noch therapiert worden. Ich habe von meinem Hausarzt ein Mittel gegen Reisekrankheit (Vomex) und gegen chronischen Schnupfen erhalten.
Die AU ab dem 04.09. wurde durch das Einatmen einer "toxischen Geruchswolke" am Arbeitsplatz (03.09.2009) verursacht. Die BG lehnt das Ereignis als Arbeitsunfall ab. Meine Klage gegen diesen Bescheid liegt seit Oktober 2011 beim Sozialgericht und ist noch nicht beschieden.
Vom 26.03.2010 bis 09.08.2011 (15 Monate) habe ich gearbeitet, obwohl sich mein Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte und ich permanent in ärztlicher Behandlung war. Ab August konnte ich kaum noch laufen, hatte schwerwiegend neurologische Ausfälle und war stationär für zwei Wochen in einer "Rheumaklinik" (Befund: kein Rheuma, aber angeblich ein kaputtes Schultergelenk)
Anfang Dezember musste ich zum MDK, weil meine Krankenkasse mich nach §51 SGB als "unheilbar" chronisch krank aussteuern wollte. Zwischenzeitlich hatte ich mir auf eigene Kosten ein Gutachten machen lassen, dass zu dem Schluss kam, dass ich keineswegs psychisch krank sei, sondern eine erworbene Multiple Chemikalien Sensitivität(MCS), verursacht durch Schadstoffe am Arbeitsplatz habe.
Bewaffnet mit diesem Gutachten nahm ich den Termin beim MDK war und stellte klar, dass ich jetzt endlich mal für meine Krankheit behandelt werden wolle. Vom 22.02.2012 bis 14.03. war ich dann in einer Spezialklinik für Umwelterkrankte (nach Genehmigung des Klinikaufenthaltes durch meine KK, was den Termin im KH um satte 4 Wochen verschoben hat). Meine Hausärztin schreibt mich seit Vorlage des Gutachtens mit MCS (T78.4) krank. Von einer psychischen Erkrankung ist ihrerseits überhaupt nicht mehr die Rede.
Wieder zu Hause, liegt ein Schreiben meiner KK im Briefkasten, mit dem Hinweis auf das Ende des Krg'es und der Möglichkeit zu einer Anhörung. Ich habe die Möglichkeit genutzt und angefragt, um welche gleiche Erkrankung mit gleicher Ursache und Erscheinungsbild es sich denn handeln würde. Antwort der KK (Verwaltungsakt): Neurasthenie, Somatisierungsstörung, Allergie- Ende des KK zum 07.07.2012! Ich solle sofort zum Arbeitsamt gehen - Ende der Versicherung---bei Fragen: rufen Sie uns an; keine Rechtsbehelfsbelehrung (i.e. Möglichkeit zum Widerspruch)
Was soll ich jetzt tun? In diese Blockfrist fallen ca. 30 verschieden Diagnosen, die bis auf eine allesamt falsch waren und gegen die ich mich auch schriftlich und mündlich gewehrt habe - bis auf die Diagnose MCS (T78.4), die sich erst durch das Gutachten bestätigt hat. Meine 'Widersprüche' wurden ignoriert.
Meine 15 monatige Arbeitsfähigkeit sprengt m.E. den Rahmen der gleichen Krankheit mit "latenten Erscheinungsbild" . Durch die Auswirkungen der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz und des Arbeitsunfalls werde ich vermutlich berufsunfähig. Der Bericht der letzten Klinik steht noch aus, aber ich werde die Diagnosen MCS, CFS (chronisches Müdigkeitssyndrom verursacht durch nicht erkannte Virusinfektionen) und Fibromyalgie (alles schwere organische Erkrankungen, keine psychischen Erkrankungen) erhalten.
Wenn es sich dann um die gleiche Krankheit handelt, dann stellt sich auch die Frage, warum meine KK eine AU mit derselben Diagnose (T78.4) und dem Zusatz meines Hausarztes "Umweltbelastung am Arbeitsplatz zu vermuten" auf der AU Bescheinigung im Juni 2009 nicht mit einbezieht?!
Vielen Dank für einen Tipp von Euch.
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REALLY ANGRY
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Krankengeld einstellen, Arbeitsunfall Ursache
stimmt, bin bei den Daten etwas durcheinandergekommen
erste AU: 21.08.2009 bis 28.08.2009
Arbeitsunfall am 03.09.2009
Zweite AU: 04.09.2009-26.03.2010
Dritte AU: 09.2011- lfd.
Das ist die absolute Kurzform einer seit über drei Jahren dauernden Auseinandersetzung mit Ärzten, KK, MDK, BG. Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich
LG
REALLY ANGRY
erste AU: 21.08.2009 bis 28.08.2009
Arbeitsunfall am 03.09.2009
Zweite AU: 04.09.2009-26.03.2010
Dritte AU: 09.2011- lfd.
Das ist die absolute Kurzform einer seit über drei Jahren dauernden Auseinandersetzung mit Ärzten, KK, MDK, BG. Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich
LG
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Hallo MachtsSinn,
erst mal vielen Dank für die super Antwort, auch wenn die Urteile für einen Nichtjuristen schwer zu verstehen sind. Ich wühl mich mal dadurch.
Eine andere Frage:
Meine KK gab mir Gelegeneheit, in Form einer Anhörung Stellung zu nehmen.Telefonisch sagte man mir, ich könnte es auch sein lassen. Daraufhin schrieb ich zurück und stellte die Frage:
Um welche Krankheit handelt es sich eigentlich?
Antwort: "Verwaltungsakt", Bennenung der Krankheiten (s.o)
Haben die mein Recht auf Anhörung "verletzt"? Oder anderes: Wie kann ich mich zu etwas äußern, wenn ich gar nicht weiß, wie die Sachlage ist?
Zu den Urteilen: Ich bin das erste Mal überhaupt für die angeblich seit 21.08.2009 bestehende Grunderkrankung "Allergie" am 22.02.2012 behandelt worden. Kann ich der KK (oder den Ärzten zu Lasten legen, bis dahin nicht behandelt worden zu sein? Gleiches gilt für die angeblichen psychischen Leiden??? Bei den Urteilen sind die Leute medizinisch behandelt worden und die Diagnosen waren sehr eindeutig.
Viele Grüße
RREALLYANGRY
erst mal vielen Dank für die super Antwort, auch wenn die Urteile für einen Nichtjuristen schwer zu verstehen sind. Ich wühl mich mal dadurch.
Eine andere Frage:
Meine KK gab mir Gelegeneheit, in Form einer Anhörung Stellung zu nehmen.Telefonisch sagte man mir, ich könnte es auch sein lassen. Daraufhin schrieb ich zurück und stellte die Frage:
Um welche Krankheit handelt es sich eigentlich?
Antwort: "Verwaltungsakt", Bennenung der Krankheiten (s.o)
Haben die mein Recht auf Anhörung "verletzt"? Oder anderes: Wie kann ich mich zu etwas äußern, wenn ich gar nicht weiß, wie die Sachlage ist?
Zu den Urteilen: Ich bin das erste Mal überhaupt für die angeblich seit 21.08.2009 bestehende Grunderkrankung "Allergie" am 22.02.2012 behandelt worden. Kann ich der KK (oder den Ärzten zu Lasten legen, bis dahin nicht behandelt worden zu sein? Gleiches gilt für die angeblichen psychischen Leiden??? Bei den Urteilen sind die Leute medizinisch behandelt worden und die Diagnosen waren sehr eindeutig.
Viele Grüße
RREALLYANGRY
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Re: Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Diese Frage würde ich der Kasse stellen. Es kann sich durchaus um ein Versehen handeln, da mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit 21.08.2009 und den damaligen Diagnosen kein ursächlicher Zusammenhang gesehen wurde.reallyangry hat geschrieben: Wenn es sich dann um die gleiche Krankheit handelt, dann stellt sich auch die Frage, warum meine KK eine AU mit derselben Diagnose (T78.4) und dem Zusatz meines Hausarztes "Umweltbelastung am Arbeitsplatz zu vermuten" auf der AU Bescheinigung im Juni 2009 nicht mit einbezieht?!
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@gerneKrankenversichert
Wenn ich die Frage stelle, dann wird die KK sagen: oohps, da ham wir ja 'ne Woche übersehen und das KRG wohlmöglich eine Woche früher einstellen.
@machtsSinn
Deine Antwort gibt mir wieder neue Hausaufgaben auf. Aber eine Verletzung des Rechts auf Anhörung, so wie von dir beschrieben, sehe ich da auch.
Ich hab jetzt erst einmal eine Gesamtauskunft der Leistungen bei meiner KK beantragt. Im übrigen hab' ich mir einen Termin bei ein FA für Sozialrecht besorgt, da mir das Ganze über den Kopf wächst.
Zu der angemessenen Frist f.d. Anhörung: Ich kam am 14.03.2012 aus dem Krankenhaus. Das Fristende für die Anhörung war am 23.03. woraufhin ich um Fristverlängerung bat. Gegenfrage der KK: Warum?? Ich: Brauche Beratung. Dann wurde gnädigerweise bis zum 30.3. verlängert. Am 22.03. hab' ich dann meine Frage zu der "Krankheit" abgeschickt. Am 25.03. kam dann der Bescheid per Einschreiben.
Das nenne ich "SERVICE".
Danke für Eure Antworten. Ich bleib am Ball.
Wenn ich die Frage stelle, dann wird die KK sagen: oohps, da ham wir ja 'ne Woche übersehen und das KRG wohlmöglich eine Woche früher einstellen.
@machtsSinn
Deine Antwort gibt mir wieder neue Hausaufgaben auf. Aber eine Verletzung des Rechts auf Anhörung, so wie von dir beschrieben, sehe ich da auch.
Ich hab jetzt erst einmal eine Gesamtauskunft der Leistungen bei meiner KK beantragt. Im übrigen hab' ich mir einen Termin bei ein FA für Sozialrecht besorgt, da mir das Ganze über den Kopf wächst.
Zu der angemessenen Frist f.d. Anhörung: Ich kam am 14.03.2012 aus dem Krankenhaus. Das Fristende für die Anhörung war am 23.03. woraufhin ich um Fristverlängerung bat. Gegenfrage der KK: Warum?? Ich: Brauche Beratung. Dann wurde gnädigerweise bis zum 30.3. verlängert. Am 22.03. hab' ich dann meine Frage zu der "Krankheit" abgeschickt. Am 25.03. kam dann der Bescheid per Einschreiben.
Das nenne ich "SERVICE".
Danke für Eure Antworten. Ich bleib am Ball.
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So ganz verstehe ich dein Problem nicht. Du hast ein Gutachten, das bestätigt, dass die ganzen Verdachtsdiagnosen eben nur Verdachtsdiagnosen waren und dass von Anfang an T 78.4 die richtige Diagnose sei. Wenn das nun so ist und die 78 Wochen aufgrund dieser Diagnose ausgeschöpft ist, ändern die vorherigen Verdachtsdiagnosen nichts.
Zum zeitlichen Rahmen Anhörung, Bescheid etc. Wie ihr sicher alle wisst, muss man ja bei den Krankenkassen irgendwie die Verwaltungskosten (und damit sind eigentlich die Gehälter der sesselpupsenden Angestellten gemeint) niedriger bekommen. Also bekommt Kollege Computer immer mehr Aufgaben übertragen, die vorher der Mensch erledigt hat. Was bedeutet, dass vor der (vom Computer festgestellten) Leistungsunterbrechung automatisch eine Anhörung rausgeht und 14 Tage später der Bescheid. Hat jetzt aus irgendwelchen Gründen der Sachbearbeiter diesen Automatismus nicht unterbrochen (weil er es vergessen hat, mit dem Computerprogramm nicht klar kommt oder anderes "menschliches" Versagen), schickt der Computer das Schreiben raus, obwohl die Anhörung noch läuft.
Jetzt kann man natürlich wie Machts Sinn sofort alle möglichen Gesetze, Rundschreiben, Drohungen etc. auspacken. Man kann aber auch bei der Kasse nachfragen, ob da ein Fehler passiert sei, da man doch eine Frage gestellt habe, um sich zu der drohenden Leistungsunterbrechung im Rahmen der Anhörung äußern zu können.
In der Sache sehe ich allerdings wenig Chancen, da du selbst doch darauf bestehst, dass alle Erkrankungen auf derselben Ursache beruhen.
Zum zeitlichen Rahmen Anhörung, Bescheid etc. Wie ihr sicher alle wisst, muss man ja bei den Krankenkassen irgendwie die Verwaltungskosten (und damit sind eigentlich die Gehälter der sesselpupsenden Angestellten gemeint) niedriger bekommen. Also bekommt Kollege Computer immer mehr Aufgaben übertragen, die vorher der Mensch erledigt hat. Was bedeutet, dass vor der (vom Computer festgestellten) Leistungsunterbrechung automatisch eine Anhörung rausgeht und 14 Tage später der Bescheid. Hat jetzt aus irgendwelchen Gründen der Sachbearbeiter diesen Automatismus nicht unterbrochen (weil er es vergessen hat, mit dem Computerprogramm nicht klar kommt oder anderes "menschliches" Versagen), schickt der Computer das Schreiben raus, obwohl die Anhörung noch läuft.
Jetzt kann man natürlich wie Machts Sinn sofort alle möglichen Gesetze, Rundschreiben, Drohungen etc. auspacken. Man kann aber auch bei der Kasse nachfragen, ob da ein Fehler passiert sei, da man doch eine Frage gestellt habe, um sich zu der drohenden Leistungsunterbrechung im Rahmen der Anhörung äußern zu können.
In der Sache sehe ich allerdings wenig Chancen, da du selbst doch darauf bestehst, dass alle Erkrankungen auf derselben Ursache beruhen.
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Genau formuliert: Im Prinzip bestehe ich auf derselben Ursache:
Vergiftung am Arbeitsplatz - also ist die BG zahlungspflichtig und wäre es von Anfang an auch gewesen. Nur: nach Arbeitsunfall am 03.09. 2009 bin ich nicht in ein D-Arzt Verfahren geleitet worden, mein AG hat den Vorfall nicht als Arbeitsunfall bei der BG gemeldet, die Erstuntersuchung durch die Sanitäter ist nicht dokumentiert worden, meine KK hat mir erst am 18.01.2010 einen Unfallmeldebogen geschickt, vorher die Transportkosten für den Krankenwagen von der BG voll erstattet bekommen und wollte von mir trotzdem noch 10 Euro, etc. pp
Genau das ist die Zwickmühle in der ich bin und ich glaube der KK ist das völlig klar. Auf meine Anfrage bezüglich der BG erhielt ich folgende Antwort:
Wir werden sie in ihrer Klage in keinster Weise unterstützen. Sollten sie den Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt bekommen, dann holen wir uns unser Geld von der BG zurück. In diesem Fall geht es um die Frage der Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger. Die BG weigert sich zu zahlen, da sie behauptet, meine Erkrankung wäre eine psychogene Reaktion. Ich muss mich gegen diese Behauptung zur Wehr setzen und die Krankenkasse verweigert die "Zusammenarbeit" mit mir.
Ich habe mich von Anfang an gegen die Psychiatrisierung durch dei Ärzte aus genau diesem Grund zu Wehr gesetzt, und jetzt kommt die KK und will eben wegen der Psychokistendiagnose das KRG beenden.
Vergiftung am Arbeitsplatz - also ist die BG zahlungspflichtig und wäre es von Anfang an auch gewesen. Nur: nach Arbeitsunfall am 03.09. 2009 bin ich nicht in ein D-Arzt Verfahren geleitet worden, mein AG hat den Vorfall nicht als Arbeitsunfall bei der BG gemeldet, die Erstuntersuchung durch die Sanitäter ist nicht dokumentiert worden, meine KK hat mir erst am 18.01.2010 einen Unfallmeldebogen geschickt, vorher die Transportkosten für den Krankenwagen von der BG voll erstattet bekommen und wollte von mir trotzdem noch 10 Euro, etc. pp
Genau das ist die Zwickmühle in der ich bin und ich glaube der KK ist das völlig klar. Auf meine Anfrage bezüglich der BG erhielt ich folgende Antwort:
Wir werden sie in ihrer Klage in keinster Weise unterstützen. Sollten sie den Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt bekommen, dann holen wir uns unser Geld von der BG zurück. In diesem Fall geht es um die Frage der Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger. Die BG weigert sich zu zahlen, da sie behauptet, meine Erkrankung wäre eine psychogene Reaktion. Ich muss mich gegen diese Behauptung zur Wehr setzen und die Krankenkasse verweigert die "Zusammenarbeit" mit mir.
Ich habe mich von Anfang an gegen die Psychiatrisierung durch dei Ärzte aus genau diesem Grund zu Wehr gesetzt, und jetzt kommt die KK und will eben wegen der Psychokistendiagnose das KRG beenden.
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Nein, die Krankenkasse muss das Krankengeld beenden, da die Höchstbezugsdauer aufgrund der Erkrankung ausgeschöpft ist. Wenn du nicht möchtest, dass die "Psychokistendiagnose" auftaucht, leite der Kasse das Gutachten weiter. Aber an der Sache wird sich nichts ändern, egal wie die Diagnose nun lautet.reallyangry hat geschrieben: Ich habe mich von Anfang an gegen die Psychiatrisierung durch dei Ärzte aus genau diesem Grund zu Wehr gesetzt, und jetzt kommt die KK und will eben wegen der Psychokistendiagnose das KRG beenden.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
"Die Krankenkasse" - du meinst wohl eher die Mitarbeiter. Da gibt es wie überall solche und solche. Intern kämpfe ich auch mit einigen "Fehlerlosen". Nach außen stehe ich zu Fehlern und habe bei unseren Versicherten damit die besten Erfahrungen gemacht - es ist den Leuten lieber, wenn man einen Fehler zugibt, als wenn man nach Ausflüchten sucht, die Schuld weiterschiebt etc.Machts Sinn hat geschrieben: Nur: hast du schon mal erlebt, dass Fehler von der Krankenkasse auch offen eingeräumt werden?