Bedeutet, das bereits verbeitragtes Einkommen (Lohn/Gehalt) , welches zur Hausfinanzierung verwendet wurde, bei Verkauf des Hauses bzw. dem Erlös daraus nochmalig beitragspflichtig wird. Die Frage, mit welchem, plausibel zu erklärendem Recht der Gesetzgeber auf Erlöse, abseits von Lohn/Gehalt, zur Finanzierung der GKV zurückgreift, erschließt sich mir nicht, denn: Wohlhabende, die z.B. ein Haus für Millionen von Euros veräußern, und Beamte zahlen keinen Cent, da i.d.R. PKV versichert. Der Angestellte/Facharbeiter, der sich sein Haus regelrecht zusammenspart, wird, oftmals im Rentenalter, zur Kasse gebeten. Nachvollziehbar? Nein.CiceroOWL hat geschrieben:
Hausverkauf ist ein Veräusserungsgewinn der denn auch verbeitragt werden muss, grundsätzlich.
Die Mindestbemessungsgrundlage für 2014 liegt bei 921 € bis zu 4050 € mtl.
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... -12-18.pdf
Heißt denn 14,9 KV + 2,05 PV = 16,95 % x 921 = 156,12 € mtl Beitrag.
@ RA - Verkaufst dein Haus an deinen Bruder oder sonstigen Angehörigen, der zufällig auf den Caymen Islands lebt, für einen Euro und lässt dir die Restsumme auf dein Konto in Jersey auszahlen...
Von wegen Beitragspflicht!!!
Gruss
KKA
PS. Ach ja, Happy New Year!!