Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 09.01.2014, 21:18

CiceroOWL hat geschrieben:
Hausverkauf ist ein Veräusserungsgewinn der denn auch verbeitragt werden muss, grundsätzlich.

Die Mindestbemessungsgrundlage für 2014 liegt bei 921 € bis zu 4050 € mtl.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... -12-18.pdf

Heißt denn 14,9 KV + 2,05 PV = 16,95 % x 921 = 156,12 € mtl Beitrag.
Bedeutet, das bereits verbeitragtes Einkommen (Lohn/Gehalt) , welches zur Hausfinanzierung verwendet wurde, bei Verkauf des Hauses bzw. dem Erlös daraus nochmalig beitragspflichtig wird. Die Frage, mit welchem, plausibel zu erklärendem Recht der Gesetzgeber auf Erlöse, abseits von Lohn/Gehalt, zur Finanzierung der GKV zurückgreift, erschließt sich mir nicht, denn: Wohlhabende, die z.B. ein Haus für Millionen von Euros veräußern, und Beamte zahlen keinen Cent, da i.d.R. PKV versichert. Der Angestellte/Facharbeiter, der sich sein Haus regelrecht zusammenspart, wird, oftmals im Rentenalter, zur Kasse gebeten. Nachvollziehbar? Nein.

@ RA - Verkaufst dein Haus an deinen Bruder oder sonstigen Angehörigen, der zufällig auf den Caymen Islands lebt, für einen Euro und lässt dir die Restsumme auf dein Konto in Jersey auszahlen... :D :D
Von wegen Beitragspflicht!!!

Gruss
KKA

PS. Ach ja, Happy New Year!!

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 09.01.2014, 21:42

KKA hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:
Hausverkauf ist ein Veräusserungsgewinn der denn auch verbeitragt werden muss, grundsätzlich.

Die Mindestbemessungsgrundlage für 2014 liegt bei 921 € bis zu 4050 € mtl.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... -12-18.pdf

Heißt denn 14,9 KV + 2,05 PV = 16,95 % x 921 = 156,12 € mtl Beitrag.
Bedeutet, das bereits verbeitragtes Einkommen (Lohn/Gehalt) , welches zur Hausfinanzierung verwendet wurde, bei Verkauf des Hauses bzw. dem Erlös daraus nochmalig beitragspflichtig wird. Die Frage, mit welchem, plausibel zu erklärendem Recht der Gesetzgeber auf Erlöse, abseits von Lohn/Gehalt, zur Finanzierung der GKV zurückgreift, erschließt sich mir nicht, denn: Wohlhabende, die z.B. ein Haus für Millionen von Euros veräußern, und Beamte zahlen keinen Cent, da i.d.R. PKV versichert. Der Angestellte/Facharbeiter, der sich sein Haus regelrecht zusammenspart, wird, oftmals im Rentenalter, zur Kasse gebeten. Nachvollziehbar? Nein.

@ RA - Verkaufst dein Haus an deinen Bruder oder sonstigen Angehörigen, der zufällig auf den Caymen Islands lebt, für einen Euro und lässt dir die Restsumme auf dein Konto in Jersey auszahlen... :D :D
Von wegen Beitragspflicht!!!


Netter Versuch, aber auch hier arbeitet das Zollkriminalamt , die Steuerfahandung usw schon dran..

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 09.01.2014, 23:07

CiceroOWL hat geschrieben: Netter Versuch, aber auch hier arbeitet das Zollkriminalamt , die Steuerfahandung usw schon dran..
Das ist/war kein 'netter Versuch' von mir, sondern mit einer Prise Humor aufzunehmen... naja, bis zu einem gewissen Grad.

Gruss
KKA

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 10.01.2014, 09:44

KKA hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben: Netter Versuch, aber auch hier arbeitet das Zollkriminalamt , die Steuerfahandung usw schon dran..
Das ist/war kein 'netter Versuch' von mir, sondern mit einer Prise Humor aufzunehmen... naja, bis zu einem gewissen Grad.

Gruss
KKA
Ironie und Sarkasmus ist die Waffe des Intelekts :lol:

Wurde auch so aufgefaßt.

Gruss

Jochen

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 10.01.2014, 20:54

@reallyangry: Zu Deiner rhetorischen Frage mit dem Hausverkauf. Die Gewinne aus einem Hausverkauf werden ja nur dann für eine Beitragsermittlung herangezogen wenn derjenige frw. versichert ist und diese im Steuerbescheid auftauchen. Dort tauchen sie aber nur auf wenn der Hausverkauf unter der Spekulationsfrist von 10Jahren bleibt und Du das Haus nicht selbst genutzt hast. Bei allem anderen entstehen keine steuerlich relevanten Veräußerungsgewinne.

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 29.01.2014, 18:50

Hallo,
kurzes update in diesem "Hick-Hack":
DRV hat quasi kommentarlos den Bescheid zur Rente geändert und eine kleine Nachzahlung angewiesen.
KK hat mir nach Überweisung des ausstehenden "freiwilligen Beitrag" sofort die neue Versicherungskarte übersendet.
Bezüglich der Mieteinnahmen war die KK hoch erfreut (€€€€), das ich dieses freiwillig angegeben habe und sie nun neu berechnen kann.
Hieß es ursprünglich, man würde sich darauf einlassen, dass ich eine Nachzahlung machen muß - falls ich über den Satz von €156,12 komme - wird nun wohl erst einmal die Rohmiete einbezogen, da ich für 2011/12/13 noch keine Einkommenssteuer gemacht habe.
In ca. 9 Monaten bin ich dann zahlungsunfähig (habe dann mein Erspartes aufgebraucht), werde dann wohl mein Haus verkaufen müssen, um meine Kredite abzulösen und starte dann ein neues Leben mit €380 und "GRUSI".
Tolle Aussichten...
In freudiger Erwartung
ReallyAngry

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 29.01.2014, 19:14

@reallyangry: Die 2011er und 2012er Steuererklärung kannst Du doch nur noch machen wenn Du freiwillig veranlagt wirst. Die Fristen sind ansonsten vorbei.

Frage: Hast Du für die Vermietung/Verpachtung eine Einnahme/Ausgaberechnung, vielleicht sogar vom Steuerberater? Dann könnte die Kasse recht zielsicher doch auch das Einkommen daraus sehen und die Beitragsbemessung zumindest solange so machen, bis der 2013er Bescheid vorliegt.

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 29.01.2014, 19:38

Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, dann haben Sie vier Jahre Zeit dafür. Ihre Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr, beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. losschicken. Sie können aber Ihre Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen.

Sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, ist es kein Problem, wenn Sie die Abgabefrist überschreiten: Ihre Steuererklärung wird dann trotzdem noch bearbeitet und es droht höchstens ein Verspätungszuschlag.
Quelle: http://www.steuertipps.de/steuererklaer ... erklaerung

die Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2013 sollte demnach kein Problem sein :D

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 29.01.2014, 19:50

...aber nur bei frw. Veranlagung. Das Zwangsgeld und der Verspätungszuschlag für verspätete Abgabe der Erklärung von Pflichtveranlagten können deutlich über dem steuerlichen Vorteil liegen.

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 29.01.2014, 20:05

Bei einer freiwilligen Veranlagung hast du 4 Jahre Zeit, die Einkommensteuererklärung abzugeben d. h. die die Erklärung für 2011 muss bis 31.12.2015 beim Finanzamt sein. Wenn du diese Frist verpasst, hast du Pech gehabt - die Erklärung wird nicht mehr angenommen.

Wenn du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, gelten engere Grenzen - abhängig davon, ob du sie selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst. Hier kannst du die Erklärung auch noch nach Ablauf der Frist abgeben - es können dadurch aber zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Es ist aber davon auszugehen, dass du von deinem Finanzamt nett gebeten wirst, die Erklärung abzugeben, wenn du die Fristen verpasst :roll: - denn du bist ja dazu verpflichtet. Auch dann, wenn die Kosten für die verspätete Abgaben den Vorteil übersteigen - oder du sogar Steuern nachzahlen musst :x

es ist also egal, ob Realangry zur Abgabe verpflichtet ist oder nicht - sie kann/muss die Erklärungen in jedem Fall noch abgeben. 8)

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 29.01.2014, 20:58

Also, dass mit 2011 ist schon ok...ich bekomme was zurück-läuft über Steuerberater. Suche noch 'ne Krankenhausrechnung, die ich mit einreichen kann und dann ist das Ding unterschriftsreif.
Für 2012 ist das ja so, dass ich 2013 rückwirkend auf September 2012 verrentet worden bin...das kann dann in die Erklärung eingebaut werden.
Ebenso ist 2013 von dem ganzen Durcheinander betroffen (AfA, EM Rente, Verrechnungen untereinander, Nachzahlungen, friewillige Krankenversicherung usw.).
Außerdem geht das ganze eh nur unter Vorbehalt, da ja noch 'ne Klage wegen Schwerbehinderung läuft...
Danke, dass ihr euch Gedanken macht und Lösungsvorschläge anbietet.
LG

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Freiwilligen Versicherung

Beitrag von reallyangry » 13.02.2014, 05:37

Hallo,
hoffentlich die letzte Fragen in dieser Sache:
Ich habe mit dem zuständigen SB bezüglich meines Einkommens telefoniert und die Sachlage geschildert (Mieteinnahmen, noch keine Steuererklärung).
Dieser sagte mir, ich solle den geforderten Betrag zahlen (1. Bescheid) und die Einkünfte melden. Ich müsse dann mit einer Nachzahlung rechnen, wenn der Steuerbescheid vorliegen würde.
Dieses tat ich schriftlich und gab obige Info weiter.
Als Antwort bekam ich einen neuen Bescheid. Dieser rechnet jetzt die "volle" Miete ein ("Rohmiete"). Konsequenz: weitere Nachzahlung und ein neuer Monatsbeitrag.

Erste Frage: Sobald der Steuerbescheid da ist, wird mein "Einkommen Miete" nachweislich geringer ausfallen. Bekomme ich den zuviel gezahlten Beitrag dann zurück?
Zweite Frage: Ist es sinnvoll, den Betrag "unter Vorbehalt" zu überweisen oder muss ich gegen den 2. Bescheid "Widerspruch" einlegen?
LG
ReallyAngry

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.02.2014, 08:39

Hallo,
schön, dass du uns weiter dein Vertrauen schenkst.
Ich hatte nicht den Eindruck, um so mehr freut es mich, wieder etwas von dir zu lesen.
Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen, denn auf eine Rückzahlung darfst du nicht hoffen.m Ich zitiere mal aus den einheitlichen Beitragsverfahrengrundsätzen für Selbstzahler ........
1b) 1 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. 2 Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 3 Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.
Gruss
Czauderna

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 13.02.2014, 10:29

Hey,
ich habe euch das Vertrauen nie entzogen....
Danke für die Antwort, Czauderna, denn es bestätigt meine "Vermutung".
Im übrigen tut sich nichts bezüglich meiner 2 Klagen, aber von meinem RA weiß ich, dass diesen Monat irgendetwas "zur Vorlage" kommen sollte.
Bezüglich der BG Geschichte warte ich auf das Urteil per Bescheid seit Juli 2012.
Bezüglich der Krankengeld Geschichte hat sich seit März 2013 (?) nichts getan.

Die Klage auf GdB 50 ...ohne Rechtsbeistand... ist am aktivsten.
Ich soll aktuelle Befunde einreichen, falls es welche gibt und dann will das Gericht ein weiteres Gutachten (nach Aktenlage) von einem universitären Arbeits- und Umweltmediziner einholen. Damit bleibt mir eine psychiatrische Begutachtung erspart, obwohl ich mich dieser mit dem allergrößten Vergnügen ebenfalls unterzogen hätte.

Meinen AG habe ich vor 9 Wochen über meine zeitlich befristete Verrentung informiert und ein paar Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise gestellt. Ich warte seitdem auf eine Antwort.
LG

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 13.02.2014, 12:39

@reallyangry: Widerspruch einlegen, unter Vorbehalt zahlen und wenn möglich - wie schon weiter oben geschrieben - eine aktuelle EÜR oder Vorschau des Steuerberaters der Kasse zukommen lassen.

Antworten