Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 04.09.2013, 14:53

Hallo KKA,
...8 Jahre, gefälschte Gutachten...bemerkenswert! Leben wir in einer Bananenrepublik?
Nö, das ist das tagtägliche Geschehen in der BRD und Mißstände gibt es nur in anderen Ländern, sogenannten Bananenrepubliken.
LG
RA

CiceroOWL
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Asbest

Beitrag von CiceroOWL » 09.09.2013, 07:14

aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/845378/asbestkrankheiten-nur-selten-offiziell-anerkannt.html

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 20.09.2013, 12:48

Hallo CiceroOwl,
insbesondere das Photo spricht "Bände". Schönen Gruß vom "Arbeitsschutz"!

reallyangry
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Meldebescheinigung zur SV

Beitrag von reallyangry » 27.09.2013, 13:08

Hallo,
ich brauche mal wieder einen Tipp.
Heute kam ein Schreiben von meinem AG zur Meldebescheinigung zur Sozialversicherung:
Bescheinigung nach §25 DEÜV
Abmeldung (Ende einer Zeit nach §7 SGB IV) vom 07.07.2012 bis 06.08.2012
Grund der Abgabe: 34
Stornierung: Nein
Betr. Nr. Arbeitgeber xxxx
Betr. Nr. Einzugsstelle: Name der KK
Beitragsgruppe KV: 0 kein Beitrag
" RV: 1 voller Beitrag
" AV: 1 "
usw.
übermittelt am 20.09.
Das soll ich aufbewahren.
Was bedeutet das? Ich bin doch über die AfA und Bezug von ALG 1 Krankenversichert seit 08.07. 2012
Kann mir das jemand erklären? (Vielleicht ist das ja auch irgendwie unwichtig)
Vielen Dank!
LG
ReallyAngry

Poet
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Beitrag von Poet » 27.09.2013, 15:53

@reallyangry: Es handelt sich um eine Bestätigung der Abmeldung durch den Arbeitgeber an die SV. Grund 34 sagt folgendes aus:

34 Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 27.09.2013, 17:57

Danke und schönes Wochenende an alle Ratsuchenden und Helfer hier im Forum.
Gruß
ReallyAngry

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 08.10.2013, 17:45

Eene mene mäck und du bist weg.....

August 2012 ...AG schreibt:

Auf Grundlage der vertrauensärztlichen Stellungnahme stelle ich fest, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung...dauerhaft nicht mehr erbringen können....Weiterhin wird die von ihnen angeregte Wiedereingliederung aufgrund ihrere Erkrankungen als prognostisch ungünstig angesehen. ...rege ich an, die Beantragung einer EM Rente in Betracht zu ziehen.

Ergo: AG sagt "ich bin raus"

1Monat vorher hatte der ÄD mir noch bescheinigt, ich sei vollschichtig arbeitsfähig und nicht länger als 6 Monate mehr krank. (keine Nahtlosigkeit! nach Aussteuerung)
Keine AU mehr abgeben, ALG 1 wird gezahlt. Man läßt mich ansonsten "in Ruhe".

Im März 2013 schreibt die REHA Klinik "leistungsgemindert 3-<6Std) sowohl im Beruf als auch auf dem allg. Arbeitsmarkt.

Die AfA sieht mich jetzt als arbeitsfähig an, da ja das alte "Zeugnis" vom ÄD gültig ist. Und ich soll mich jetzt endlich um Arbeit bemühen. Aber nicht sozialversicherungspflichtig. Mini-Job wäre ausreichend.
Erziehungsmaßnahme, sozusagen, und dem potentiellen AG soll ich meine gesundheitlichen Einschränkungen verheimlichen und das ungekündigte Arbeitsverhältnis auch. Läuft unter sinnvolle Eigenbemühungen...

Der DRV Gutachter sieht mich als "voll erwerbsunfähig an" (wenn er schreibt, was er sagt).
Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten geht nicht, da ich "nur" arbeitslos bin und wird daher abgelehnt.

Und ich stehe morgens auf und frage mich: Wer bin ich??? Wo bin ich???? Und wenn ja, wieviele????? : [Oder: Wer schläft wann unter welcher Brücke]
Ja, und nu????

Und nun die Frage an die KKexperten:
Wenn die AfA meint, ich könne wieder arbeiten, dann könnte ich ja auch eine Wiedereingliederung machen. (Ich zur AfA SB) Sie:
Dafür sind wir nicht zuständig, dass muss über die KK laufen.
Ich: Aber ich bin doch ausgesteuert.
Sie: Krankenkasse ist zuständig. Wir nicht. Ach, gehen 'se doch vor's Arbeitsgericht und verklagen ihren AG.

Stimmt das?
Für Wiedereingliederung ist die KK zuständig und nur diese???? (KOHLE)
Vielleicht die DRV in Form von Übergangsgeld?????
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mir schwirrt die Birne. Ich bin echt verwirrt.
LG
ReallyAngry

Carola
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Beitrag von Carola » 08.10.2013, 18:23

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB9_28ANL1

Die DRV zahlt soweit ich aus meiner Praxis und Kollegenkreis nur
eine WE direkt nach einer REHA, dort muss sie aber 6 wochen nach REHA
ende angetreten werden.

Die KK wird dir auch keine WE bezahlen, "Ausgesteuert" WE ist eine Leistung in Krankengeldrahmen.

Die Agentur für Arbeit wäre nur dann für die Wiedereingliederung zuständig im Rahmen des ALG I nach §145 ( sog. Nahtlosigkeitsregelung = mind. noch die nächsten 6 Moante AU , wie man es ihnen gesagt hat ) . Da Sie das ALG I nicht nach dem § 145 bekommen können ist die AfA damit ( fein ) raus. Hier etwas zu diesem Thema :

" Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 21. März 2007 festgestellt, dass die unentgeltliche Tätigkeit für einen Arbeitgeber im Rahmen
einer stufenweisen Wiedereingliederung kein die Arbeitslosigkeit ausschließendes Beschäftigungsverhältnis begründet. Demnach liegt die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Beschäftigungslosigkeit auch dann vor, wenn im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung eine unentgeltliche Tätigkeit ausgeübt wird, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.

Die Bundesagentur für Arbeit hat diese höchstrichterliche Rechtsprechung in ihren Verwaltungsvorschriften umgesetzt und damit eine dementsprechende Rechtsan wendung sichergestellt. "

https://www.openpetition.de/petition/on ... gliederung

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p119.pdf

Ob die RV dann vielleicht im Rahmen einer LTA ( Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ) einspringt kann ich ihnen leider nicht sagen. Dazu würde mich eine Expertenantwort auch sehr interessieren.

Finde zur reinen stufenweisen Wiedereingliederung und Zahlung von Übergansgeld aber folgendes :

" 2. Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt bis zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung Übergangsgeld weiter, wenn
a) die stufenweise Wiedereingliederung innerhalb von vier Wochen nach dem Ende der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Gesetzlichen Rentenversicherung beginnt ( vgl. § 15 SGB VI in Verbindung mit §§ 28, 51 SGB IX) und
b) die Notwendigkeit der stufenweisen Wiedereingliederung bis zum Ende der von der gesetzlichen Rentenversicherung finanzierten Leistungen zur medizinische Rehabilitation in der Rehabilitationseinrichtung festgestellt und die Wiedereingliederung von dieser eingeleitet wurde. "

Das scheint bei ihnen aber wohl auch nicht zuzutreffen und damit dürfte es wohl zumidnest damit schlecht aussehen.
Wobei der Arbeitgeber der Wiedereingliederung ausdrücklich zustimmen müsste. Wozu er so wie ich deinen Fall gelesen und richtig verarbeitet habe wohl keine lust haben würde.
lg Carola

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 09.10.2013, 10:09

Hallo Carola,
danke für deine ausführliche Antwort. Hilft mir weiter und das Karussel dreht sich etwas langsamer.
Der zweite link funktioniert leider nicht...
LG
ReallyAngry

Carola
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Beitrag von Carola » 09.10.2013, 14:17

info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_12_05.pdf

4.1 trifft auf dich zu, also muss laut Urteil die AFA die Wiedereingliederung zahlen laut §145

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 13.10.2013, 04:38

Hallo Carola,
der Haken an der ganzen Sache ist doch, dass bei mir Nahtlosigkeit sofort mit dem Antrag auf ALG I nach Aussteuerung abgelehnt worden ist.
Mein AG hat sowohl eine Wiedereingliederung als auch einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" vor einem Jahr bereits abgelehnt, nach 2 stündiger persönlicher Begutachtung durch den Vertrauensarzt - genau einen Monat nachdem der ärztliche Dienst vom der AfA mich für "vollschichtig arbeitsfähig" und nicht länger als 6 Monate krank nach Aktenlage eingestuft hatte.
Nach REHA wurde ich leistungsgemindert auch für meinen jetzigen Beruf eingestuft.
So, und weil jeder offensichtlich meine Leistungsfähigkeit anders einschätzt,
habe ich jetzt tatsächlich meinen AG angeschrieben, mein Restleistungsvermögen dort zur Verfügung gestellt (Teilzeit statt Vollzeit in zuletzt ausgeübter Tätigkeit, also über 15 Std.) und mal sehen, was passiert.
LG
ReallyAngry

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Volle EM

Beitrag von reallyangry » 01.11.2013, 14:20

Heute kam der große weiße Umschlag der DRV.
Volle EM rückwirckend zum 01.09.2012 befristet auf 3 Jahre.
Die Auswirkungen in Bezug auf die Klage gegen meine KK sind mir nicht ganz klar...ausgesteuert worden bin ich ja im Juli 2012.
Ich muss das jetzt erst mal "verdauen".
Schönes Wochenende an alle.
LG
ReallyAngry

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.11.2013, 14:57

Hallo,
na dann herzlichen Glückwunsch, deinem Antrag wurde stattgegeben - drei Jahre Vollrente ist doch erst mal okay.
Was ich nicht so recht kapiere ist der Rentenbeginn - wieso der 01.09.2012 ?
Hat das etwas mit dem Tag der Antragstellung zu tun ?? - ich meine, dass aber auch der Eintritt des Versicherungsfalls mit maßgebend ist. Geht da eine Erläuterung aus dem Rentenbescheid hervor ?.
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 01.11.2013, 16:31

Hallo Czauderna,
mein REHA Antrag ist in Rentenantrag umgedeutet worden. Daher September 2012, da hab ich REHA beantragt. Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
Danke für die Glückwünsche.
Gruß
ReallyAngry

Edit: Nee, das kann's nicht sein. Hab' den Antrag erst im Oktober gestellt.
Ich ruf mal am Montag bei der DRV an und frag, wie die auf dieses Datum kommen.
LG

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 01.11.2013, 18:56

reallyangry hat geschrieben:Hallo Czauderna,
mein REHA Antrag ist in Rentenantrag umgedeutet worden. Daher September 2012, da hab ich REHA beantragt. Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
Danke für die Glückwünsche.
Gruß
ReallyAngry

Edit: Nee, das kann's nicht sein. Hab' den Antrag erst im Oktober gestellt.
Ich ruf mal am Montag bei der DRV an und frag, wie die auf dieses Datum kommen.
LG
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0611600

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__301.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__115.html

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... =SGB4_19R0

Einfach mal genau den Bescheid lesen, denn ergibt sich meistens ein helles Licht.

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