Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 06.11.2012, 16:16

Hallo MachtsSinn,
ich hatte ja erst einen Gesprächs- und Erörterungstermin. Dort wurde ich ja tatsächlich nach Info zur Rechtsgrundlage gefragt, ob ich die Klage gegen die Unfallkasse nicht zurücknehmen möchte.
Ach war das ein gutes Gefühl zu sagen: Ich nehme die Klage selbstverständlich nicht zurück!!!
Nun denn, ich warte jetzt seit drei Monaten auf das Urteil per Bescheid.
Vermutlich ist meine Akte wieder nach ganz unten gerutscht.

@Wurmie
danke für die guten Wünsche. Auch dir viel Erfolg bei deiner Klage. Lass dich nicht unterkriegen!!!!
LG
RA

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 07.11.2012, 17:55

Aus einem Parallelthread:

reallyangry hat folgendes geschrieben:
Hallo Hab's Satt,
das klingt sehr nach Dr. Binz aus Trier oder lieg ich da falsch?

GKV hat folgendes geschrieben:
An ihn dachte ich auch sofort - und an ihm scheiden sich die Geister. Es mag sein, dass er einer der wenigen ist, der sich für Geschädigte einsetzt, andererseits hat er m. E. einen Tunnelblick und führt auch von Fachärzte bestätigte psychische Erkrankungen ohne weitere Überprüfung auf Vergiftungen zurück, da jeder überall von irgendwas vergiftet wird. Einer mir bekannten psychisch kranken Frau sagte er, so vergiftet wie sie sei (Details möchte ich wegen dem Wiedererkennungswert nicht nennen, es handelte sich jedoch um eine sehr kurze Berührung mit einem sonst nicht bedenklichen Stoff), würde sie das nicht lange überleben. So etwas finde ich unverantwortlich. Vor allen Dingen, da sie es wirklich nicht lange überlebte - sie sorgte in ihrer Verzweiflung selbst dafür.
GKV hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Viele seiner erbrachten Leistungen seien gar nicht im Abrechnungskatalog vorgesehen. "Die KV zwingt mich, Fantasiediagnosen zu stellen, nur damit ich ordentlich abrechnen kann."

Gegendarstellung:
TRIER. Gegen Auflage hat das Landgericht Trier das Strafverfahren gegen Dr. Peter Binz eingestellt. Der Trierer Nervenarzt muss binnen zwei Wochen 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
“Wir hätten das durchziehen können”, sagt Rainer Hülsmann gegenüber 16vor. Der Verteidiger von Dr. Binz ist überzeugt, dass dieser freigesprochen worden wäre. Da das Verfahren jedoch wohl mehrere Jahre gedauert hätte und die Termine während der Praxiszeit gewesen wären, habe man sich auf die Einstellung des Prozesses gegen eine Auflage eingelassen. Zudem habe man Rücksicht auf das Alter und den Gesundheitszustand des 70-Jährigen nehmen wollen.
Die Staatsanwaltschaft Trier warf dem Nervenarzt vor, in mehr als 2.800 Fällen medizinische Leistungen zu seinem eigenen Vorteil falsch abgerechnet zu haben. Die Kassenärztliche Vereinigung Trier hatte Strafanzeige gestellt. Vor einem Jahr kam es zu einer Anklage wegen des Verdachts des Betruges. Mit der Zahlung von 10.000 Euro wurde nun ein Mammutprozess abgewendet. “Wir wollten damit das Verfahren abkürzen”, so Hülsmann. Als Schuldeingeständnis sei dies nicht zu verstehen.
Schon vor der Anklageerhebung im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens angestrebt. Damals ließ sich der Beschuldigte jedoch nicht darauf ein. Dass sich alle Beteiligten jetzt doch noch darauf einigen konnten, liegt an einer Entscheidung vom Mainzer Sozialgericht vor einem Monat. Der Arzt hatte gegen zwei Regressbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung geklagt. In einer mündlichen Verhandlung am 6. April kam das Gericht zu der Auffassung, dass die KV nicht nachweisen könne, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe. In einem Vergleich verzichtete die Vereinigung auf einen erheblichen Teil des Regresses. Von den eingezogenen 184.000 Euro hat der Mediziner nun über 100.000 Euro zurückerhalten. Mit dem Vergleich war auch der zweite Bescheid über 67.000 Euro hinfällig.
“Von der Gerechtigkeit her hätte ich die Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren dürfen”, sagt Dr. Binz, der stets beteuerte und auch immer noch beteuert, keinen einzigen Euro falsch oder zu viel abgerechnet zu haben. Allerdings würde seine Familie und seine Praxis kein langwieriges Verfahren mehr aushalten. “Diese vergangenen knapp sechs Jahre vergisst man so schnell nicht.”
Quelle: 16vor

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 09.11.2012, 06:21

Update:
REHA Antrag abgelehnt, da meine "Beschwerden" (in den Augen der DRV bin ich nicht einmal krank) es nicht rechtfertigen überhaupt eine stationäre REHA zu machen. Das könnte ambulant (Physio-, Psycho- und Orthopädische Therapie) durchgeführt werden. Ich soll mich an meine Krankenkasse wenden.

Bin mal gespannt, was meine Ärztin zu dem an sie gerichteten Schreiben sagt...leider ist sie z.Zt. im Urlaub und weiß noch nichts von ihrem mangelnden Sachverstand:
Erwerbsfähigkeit gefährdet und oben genannte ambulant durchgeführte Therapien waren erfolglos...bzw. eine Psychtherapie ist bei diesen Krankheiten nicht indiziert.

Ich schreib dann mal 'nen Widerspruch. Einen Satz und garantiert keine §§.
Gruß
ReallyAngry

Habssatt
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Reha

Beitrag von Habssatt » 09.11.2012, 19:00

Da steht bei dir aber mehr wie bei mir?!

DRV Ablehnung: es wurde nur Bluthochdruck und Gelenkschmerzen Diagnostiziert.
Die momentane Ärztliche Behandlung ist vollkommen ausreichend - ENDE-


Nix von Meniskusriss, Kreuzbandinnenriss, Chronische Polyarthritis, LWS und HWS,

mittlerweile kommt ein Schonschaden im anderen Knie plus einer Verdrehung mit verdacht auf Meniskusriss. ( MRT am 30.11.)
Aber, einen Unfallbericht aus der Abteilung ,,Regress`` soll ich ausfüllen, für den Fall dass die BG beim SG Verurteilt wird.Den dürfen sie sich erst mal sonst wo hin-schieben.

Danke für die Hilfe zur Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit.Wir sehen uns dann beim Rentenantrag wieder.


Gruß

Habssatt

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Beitrag von reallyangry » 10.11.2012, 07:05

Hallo Hab'sSatt,
bei mir konnte kein anderer Leistungsträger ermittelt werden.
Also gehe ich davon aus, dass die sich bei der Unfallkasse gemeldet haben und nachgefragt haben. Meine Hausärztin hat nämlich von einem Verfahren wegen Berufskrankheit geschrieben. Ich habe das dann erst einmal richtig gestellt. (Arbeitsunfall ja? /nein?)
Darum habe ich auch keinen Regressbogen erhalten. Vielleicht weiß die DRV schon Bescheid. Nur ich weiß von nix.
Aber ich habe in dieser Angelegenheit (BG) Post von meinem RA anerhalten.
Laufendes Verfahren...
Gruß
RA

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Beitrag von reallyangry » 14.11.2012, 09:27

Und wieder einmal macht die Bundeswehr Schlagzeilen:

ndr.de/mediathek/index.html

In die Suchfunktion eingeben: Panorama 3 vom 13.12.2012, Tanklager Farge
Und anschließend mal das Krebsregister für diese Stadtteile studieren, denn Ermittlungen sollten ja, wie der Schluß dieses Beitrags zeigt, von den Vertretern der Medien gemacht werden.

Und wie war das gleich noch: Wir haben das sauberste Trinkwasser / Grundwasser der Welt. Und solche Beiträge dienen nur dazu, Massenhysterie zu fördern???? Ärztlich bestätigt: Professor Wessely und der Camelford Water Incident bzw. Prof. Henningsen et al. als Vertreter dieser Psychothese in Deutschland.

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Interessantes Urteil

Beitrag von reallyangry » 15.11.2012, 22:00

Für Nichtjuristen:

Deutsches Ärzteblatt
Vermischtes
Weitergabe von Patientendaten: Versicherte haben Recht auf Auskunft
Donnerstag, 15. November 2012

Kassel – Behörden müssen nach einem Gerichtsurteil den Bürgern umfassend Auskunft geben, welche Daten über sie gespeichert und in welchem Umfang an Dritte weiter­gegeben wurden. Nach einem am Mittwoch bekanntgegebenen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Vortag können Bürger künftig einfacher gegen eine Ablehnung von Auskunftsersuchen vorgehen. Der Anspruch umfasst auch die Frage, an wen und mit welchem Medium Daten weitergegeben wurden.
(Az.: B 1 KR 13/12 R)

Im Streitfall hatte eine schwerkranke Frau aus Rheinland-Pfalz den Verdacht, ihre Krankenkasse AOK habe dem Arbeitsamt ohne ihre Zustimmung Gesundheitsdaten preisgegeben. Ein Rehabilitationsträger habe weit mehr Daten bekommen als nötig. Zudem habe die Krankenkasse ihre Daten offenbar unverschlüsselt per E-Mail verschickt.

Von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland verlangte die Frau nun Auskunft, wer welche Daten auf welchem Wege bekommen hat. Die AOK lehnte dies unter Hinweis auf den „unverhältnismäßigen” Aufwand ab. Das Gericht forderte die Krankenkasse auf, ein Widerspruchsverfahren zuzulassen.

Das BSG nahm den Streit zum Anlass, sich als erstes Bundesgericht zu dem im Bundesdatenschutzgesetz verankerten Auskunftsanspruch zu positionieren. Danach können Behörden in dieser Frage nicht auf einen hohen Verwaltungsaufwand verweisen. Vielmehr müssen sie ihre Dokumentation und ihre Datenverarbeitung so organisieren, dass eine Auskunft mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Gegebenenfalls könnten sie den Auskunftsanspruch auch durch Akteneinsicht erfüllen. Die Bürger können dem Gericht zufolge auch darüber Auskunft verlangen, an wen und auf welchem Wege Daten weitergegeben wurden.

Umstritten war bislang auch, ob Behörden auf einen Auskunftsantrag mit einem formellen sogenannten Verwaltungsakt reagieren müssen. Nach dem Kasseler Urteil ist dies nicht erforderlich, wenn die Auskunft erteilt wird; ein zusätzlicher Bescheid wäre dann nur überflüssige Bürokratie, urteilte das BSG.

Dagegen muss ein Verwaltungsakt ergehen, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies ermöglicht es den Betroffenen, ein Widerspruchsverfahren einzuleiten und erleichtert gegebenenfalls auch eine Klage vor Gericht. © afp/aerzteblatt.de

LG
RA

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 22.11.2012, 19:45

Und neues von der Waterkant:
Klage # 3 läuft.
Widerspruch gegen die Ablehnung einer REHA Maßnahme ist wech.
Enthält ein bitterböses Schreiben meiner behandelnden Ärztin.
Nur ist zu befürchten, dass das die DRV wenig beeindrucken, denn sie diskriminiert ja schon seit Jahrzehnten "Umweltkranke" mit solch einem Erfolg, dass diese am Ende keine Kraft (und kein Geld) mehr haben, bis zum Bundesverfassungsgericht durchzudringen.
Nicht mit mir!
LG
ReallyAngry

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.11.2012, 22:53

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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Beitrag von reallyangry » 28.11.2012, 08:09

Moin, Moin
ich hab jetzt nicht das ganze Forum durchsucht, um zu sehen, ob dieses schon verlinkt ist.
Weitere "Einzelfälle" zu Datenerhebungsmaßnahmen durch einige, ausdrücklich nicht die Krankenkassen.

ndr.de/regional/krankenkassen163.html

Persönlich finde ich die Variante "Hausbesuch" doch sehr bemerkenswert, insbesondere durch einen "beauftragten Dienstleister um Kranken aufwendige Anfahrtsfahrten zu ersparen".

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.11.2012, 09:46

Hallo,
ja RA, genau so lese ich es gerne, und die Idee,
Einzelfaelle aus dem Internet hier zuzammen zu
tragen, die ist auch nicht schlecht.
Das mit den "Hausbesuchen" und dann auch noch
durch einen Dienstleister, in Verbindung mit
AU und Krankengeld, das ist schon in meinen Augen mehr
als fragwuerdig. So etwas wuerde man mit mir
nur einmal machen bzw. versuchen wollen, das waere dann
genau einmal zu viel
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.12.2012, 20:46

Machts Sinn hat geschrieben:

Ich werde demnächst mal versuchen, daraus eine schriftsatzfähige Passage zu basteln - aber veilleicht kommt mir dein RA doch noch zuvor ...

Gruß!
Machts Sinn
Hallo MachtsSinn,
eine solche Passage wäre toll. Mein RA ist dir noch nicht zuvorgekommen.
Ich darf jetzt aber die Klagebegründung gegen das Versorgungsamt schreiben.
So I'll be busy...
Gruß
ReallyAngry

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 10.12.2012, 12:10

Und welchen Ärger sich meine Hausärztin mit folgender Stellungnahme an die DRV einhandeln könnte, bleibt abzuwarten.
Zitat:
RA befindet sich in unserer allgemeinärztlichen Behandlung.
Aus hausärztlicher Sicht ist die Ablehnung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in keiner Weise nachvollziehbar. Die empfohlenen ambulanten Behandlungen [= Psychotherapie, Physiotherapie, orthopädische Therapie] sind entweder medizinisch nicht indiziert oder bereits wirkungslos angewendet worden. Es besteht keine somatoforme Störung sondern ein MCS.
Zur Vermeidung einer Chronifizierung oder anhaltenden Erwerbsminderung ist eine REHA dringend erforderlich.


Mit dieser Aussage stellt sich meine Hausärztin gegen die gängige "Lehrmeinung" in Deutschland und zieht sich den Ärger derjenigen auf sich, die, m.E. aus politischen und wirtschaftlichen Gründen, obiges Krankheitsbild seit Jahrzehnten leugnen. Chapaux!!!!

Damit mir keine "Behandlungsverweigerung" vorgeworfen werden kann, werde ich jetzt weitere Termine "Physiotherapie" auf Kosten der Solidaritätsgemeinschaft Krankenversicherung wahrnehmen, obwohl mit obiger Aussage klar sein sollte, dass diese nicht "zielführend" ist.
Und eigenes Geld muss ich dann auch noch investieren. Aber ich schwärme für (Sonnen)Wärme ...oder nach der Fango geht's zum Tango?????

(Eigentlich wollte ich den Beitrag einfach per link zum betreffenden thread hier einfügen, ist mir aber leider nicht geglückt.)
Gruß
RA

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.12.2012, 17:15

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

röschen
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Beitrag von röschen » 11.12.2012, 17:40

reallyangry hat geschrieben: Die empfohlenen ambulanten Behandlungen [= Psychotherapie, Physiotherapie, orthopädische Therapie] sind entweder medizinisch nicht indiziert oder bereits wirkungslos angewendet worden.
Schrieb sie auch, was in einer Reha gemacht werden sollte oder nur, was nutzlos ist?

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