Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 28.06.2012, 17:51

und noch was zur Argumentation der KK:

Syndrom

Syndrom, gr. dromos Lauf, Zeichengruppe Symptomengruppe, Zusammenspiel von Krankheitserscheinungen, die für sich nicht genügen, um eine bestimmte Krankheit zu kennzeichnen.

Mir sozusagen "anzukreiden", dass ich die "Diagnosen der AUB" der Ärzte abändern würde, ist bestenfalls dünn.

Symptome des "Sick Building Syndroms" sind u.a. Bindehautentzündungen, Atemwegsbeschwerden, Heiserkeit, Stimmverlust, Halsschmerzen, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, chronische Entzündungen,etc.pp

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 01.07.2012, 15:10

Wie setzt sich der Widerspruchaussschuss zusammen?

Gast

Beitrag von Gast » 01.07.2012, 16:38


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.07.2012, 19:22

reallyangry hat geschrieben:Wie setzt sich der Widerspruchaussschuss zusammen?
Hallo,
der Widerspruchsausschuss einer Krankenkasse setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Verwaltungsrates einer Krankenkasse, also keinen Arbeitnehmern.
Theoretisch könntest du selbst Mitglied eines solchen Ausschusses sein, dürftest natürlich nicht in eigener Sache tätig werden.
Bei der Ersatzkassen, soweit sie nicht mit BKK`én fusioniert haben, setzt sich der Widerspruchsausschuss ausschließlich aus Mitgliedern dieser Kasse zusammen, bei den anderen (AOK, BKK, IKK) paritätisch aus Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern.
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.07.2012, 12:59

Danke für Eure Antworten.
@Fatbob:
Die Satzung meiner KK sagt zwar was zum Widerspruchsausschuss, verweist dann aber auf die Geschäftsordnung, die ich aber im Netz nicht gefunden habe.

Komme gerade vom "Beratungsgespräch" beim AA. Sehr interessant, denn denen sind erstmal die Hände gebunden, sie zahlen erst mal und lassen mich in Ruhe.

Viel interessanter war die Akteneinsicht beim Ärztlichen Dienst des AA. Dort waren doch glatt zwei weitere Stellungnahmen des MDK - die der Versicherten nicht mitgeteilt wurden.
Na, wenigstens weiss ich jetzt, dass sich schon 4 MDK Ärzte mit meinem Fall beschäftigt haben. Letzter Anlass war:
Dauer der AU /Zweifel der KK - inhaltlich grob fehlerhaft und es freut mich jetzt wirklich, dass

Zitat: Unter der Vorstellung einer "multiplen chemical sensibility" plante die Versicherte eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik in Bayern, deren Sinnhaftigkeit wie auch Existenz des genannten Krankheitsbildes als nicht unumstritten gelten muss.

meine Kasse dafür bezahlt hat. Ich sehe mich jetzt fast schon als privilegiert an.

Und: "Es empfielt sich die Erstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung durch den Arbeitgeber"

Die hab ich Freitag erfahren, beim BEM: 18 stinkende Pumas in einem Käfig
Zitat und O-ton Dienstellenleiter.
LG
ReallyAngry


:oops: :oops: :oops: :oops:

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.07.2012, 13:19

§ 36a
Besondere Ausschüsse
(1) Durch Satzung können

1. der Erlaß von Widerspruchsbescheiden und

2. in der Unfallversicherung ferner

a) die erstmalige Entscheidung über Renten, Entscheidungen über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse,

b) Entscheidungen über Abfindungen mit Gesamtvergütungen, Renten als vorläufige Entschädigungen, laufende Beihilfen und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

besonderen Ausschüssen übertragen werden. § 35 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Die Satzung regelt das Nähere, insbesondere die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse und die Bestellung ihrer Mitglieder. Zu Mitgliedern der besonderen Ausschüsse können nur Personen bestellt werden, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen und, wenn die Satzung deren Mitwirkung vorsieht, Bedienstete des Versicherungsträgers.
Die Zusammensetzung muss in der Satzung stehen.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.07.2012, 14:25

ja, sagt sie auch - Zusammensetzung u.v.m.

Dann steht da: Das Nähere über das Verfahren bei der Erledigung der Aufgaben regelt die von den Widerspruchsausschüssen aufgestellte Geschäftsordnung.

Die kann ich nicht finden... [habe das heute morgen um 5Uhr gelesen und somit etwas falsch abgespeichert wiedergegeben, sorry]

reallyangry
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nächste Frage, wegen der netten und guten Antworten

Beitrag von reallyangry » 02.07.2012, 15:33

(1) Muss ein "Akutkrankenhaus" im Arztbericht die "Leistungsfähigkeit" des Patienten beurteilen, sagen wir mal ähnlich wie ein Reha-Bericht
Oder anders: Alle mir vorliegenden Arztbriefe reden über Anamese, Epikrise, Diagnostik, Diagnose und Therapie und Weiterbehandlung nach Entlassung. Eine Beurteilung über die Leistungsfähigkeit / Arbeits(un)fähigkeit finde ich nirgendwo.

Genau dieses wird durch den MDK bemängelt, Anfang Mai und man könne meine fortbestehenden Funktionsstörungen und Fragen zur aktuellen Befindlichkeit daher nicht beantworten, da sie keinen Arztbrief der Klinik haben.

ÄH?? Vielleicht hätte man mich mal fragen sollen...Oder meine weiterbehandelnde Hausärztin...Oder den Arztbericht der Spezialklinik von denen direkt anfordern können. Ich hatte den seit Mitte April.

Gast

Beitrag von Gast » 02.07.2012, 15:54


reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.07.2012, 18:04

Hi, Fatbob,
aus "taktischen" Gründen stelle ich hier jetzt keine detaillierten Gutachten ein.
Nur soviel: Indem man bei mir Unwissenheit bezüglich des Krankheitsbildes vortäuscht, fehlende Dokumentation bekrittelt und ganz einfach organische Diagnosen, die eindeutig sind, weglässt, werde ich schwupp die wupp ausgesteuert.
Aber immerhin, angeblich hab ich jetzt 'ne Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Anteilen.
Dieser Arzt ist Hochseilkünstler und sichert sich geschickt ab. Es ist anscheinend zulässig, Diagnosen nach freiem Ermessen einfach wegzulassen, wenn sie nicht in das gewünschte Bild passen.
Ich verstehe jetzt,warum Ärzte "nur" Kunstfehler machen.
LG[/u][/i]

Gast

Beitrag von Gast » 02.07.2012, 18:26


reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 02.07.2012, 19:01

ist schon klar... und schöne Grüße, SB von der... G g Kasse...
(SB=SachbearbeiterIn)...der /die jetzt demnächst die Antwort auf die Frage Widerspruch einstellen oder nicht bekommt....

Ich bin dann mal weg...

Vielen Dank an alle die mitgelesen haben ... und an die, die geantwortet haben. Auch wenn es manchmal sehr ernüchternd war, war es sehr hilfreich.
Und @Fatbob,

Die Wahrheit ist den Menschen durchaus zuzumuten

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 04.07.2012, 09:43

Eigentlich wollte ich 'ne Weile hier "wech" sein.
Letzter "Laufzettelauszahlschein" der KK war von Hausärztin mit Wiederbestellt zum 09.07. ausgefüllt.
KRG soll ja bekanntlich ab 07.07. definitiv eingestellt werden.
Wieso bekomme ich jetzt weiterhin einen Auszahlschein von der KK?
Danke im Voraus.
LG
ReallyAngry

broemmel
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Beitrag von broemmel » 04.07.2012, 11:21

Wie wäre es denn, wenn man in dem Fall einfach mal den Kontakt zur eigenen Kasse sucht?

Wie soll hier jemand das Handeln einer anderen Kasse erläutern, wenn er den gesamten Vorgang nicht kennt? Oder werden Spekulationen gewünscht?

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 04.07.2012, 12:39

Ja, wie wäre es denn???
Spekuliere doch mal, bitte. Fände ich interessant. [aber nur, wenn du möchtest, broemmel]

Ich spekuliere auch mal:
Sehr geehrte/r xxx,
da gegen die Einstellung des KRG zum 07.07.2012 ein Widerspruchsverfahren läuft, bitten wir sie uns, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes, weiterhin den Auszahlschein zu schicken.
MfG
Ihre KK

(oder so ähnlich) ... und dann müsste ich hier im Forum auch nicht fragen oder gucken, welche §§§ mich nun zu welchem "Mitwirken" zwingt.

MfG

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