Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 14.06.2012, 17:15

Kann nicht sein ... ich bin nicht arbeitslos!
Ich bin immer noch unbefristet als Sprachlehrerin tätig (laut AG auf Formular für AA, welches ich heute dort abgegeben habe) aber krank ohne Lohnfortzahlung.

Gast

Beitrag von Gast » 14.06.2012, 18:02


Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 15.06.2012, 08:19

Hallo,

mal eine Frage in die Runde:

Wie verhält es sich mit jemandem, der ausgesteuert ist, definitiv noch weiter AU (also auch keine 3 Std./tgl. arbeiten kann) und wie reallyangry nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fällt?

Denn die Nahtlosigkeit ist ja im SGB III § 145 (früher wohl § 125) wie folgt geregelt:
(1)Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. 2 Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Soll heißen: Das Arbeitsamt ist bei reallyangry der Meinung, dass er nicht länger als 6 Monate leistungsgemindert ist. Also kein Nahtlosigkeitsfall.
Aber: Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld hat er auch nicht, weil er ja nicht arbeitslos ist und auch nicht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht; weil ja noch AU.

Fällt so jemand sofort nach dem KG dann in Hartz-IV, oder wie?

Weiß das jemand?

Gruß
Sportsfreund

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.06.2012, 09:43

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 15.06.2012, 10:01

Hier das Gutachten nach Aktenlage:
Teil B: Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber:

Teil A (Medizinische Dokumentation und Erörterung) unterliegt der medizinischen Schweigepflicht und verbleibt im Ärztlichen Dienst.
Vermittlungs-und beratungsrelevante psychische Minderbelastbarkeit

Gesundheitsstörungen Minderbelastbarkeit des Stütz-und
Bewegungsapparates
Leistungsbild vollschichtig (tägl. 6 Std. und mehr)

Prognose bei verminderter oder ----
aufgehobener Leistungsfähigkeit

max. körperl. Arbeitsschwere ständig leicht
Körperhaltung gelegentlich sitzend,
gehend,stehend
Ergänzende Beschreibung (insbesondere negatives Leistungsbild)
Auszuschließen sind: Hohe Anforderungen an das Konzentrations-und Reaktionsvermögen / Hohe Anforderungen an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen / Hohe Verantwortung / Fahr-, Steuer, -und Überwachungsaktivitäten,/ Hoher Zeit - und Leistungsdruck, Anhaltende Zwangshaltungen der Wirbelsäule, Überkopfarbeiten / Häufiges Heben und Tragen schwerer Lasten ohne mechanische Hilfsmittel / Nacht- und Wechselschicht / Belastung mit chemisch reizenden Substanzen / Unregelmäßige Arbeitszeiten

Sozialmedizinische Beurteilung: Im Vordergrund der arbeits- und sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung von xx steht eine psychische Minderbelastbarkeit, deren Ursache nicht restlos geklärt ist und kontrovers diskutiert wird. Leistungsdefizite zeigen sich unter anderem in eingeschränkter Konzentrationsfähigkeit und schneller Ermüdbarkeit. Aus einer stationären Behandlung in einer speziellen Einrichtung wurde xx am xx in stabilisiertem Zustand entlassen.
Zusätzlich besteht eine degenerativ bedingte Minderbelastbarkeit des Stütz- und Bewegungsapparates im Bereich der oberen Wirbelsäule.

Die Leistungsfähigkeit ist sicherlich weiterhin eingeschränkt und bedarf anhaltender begleitender Behandlung. Außerdem ergeben sich Zweifel an einer weiteren momentanen Tätigkeit im pädagogischen Bereich. Es resultiert aus unserer Sicht keine Leistungsunfähigkeit im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit. Die Anwendung der Nahtlosigkeit können wir daher nicht empfehlen.

Beantwortung der Zielfragen ----
Hinweise zur Eröffnung des Gutachtens: Das Gutachten kann ohne Ärztin/ Arzt eröffnet werden.
Dr. G
Arzt für Arbeitsmedizin, Flugmedizin, Umweltmedizin, Leitender Arzt d. Agenturverbundes x

Erster Kommentar meinerseits:
Wegen der vielen Titel spricht dieser Mann grammatikalisch von sich im Plural (Mehrzahl): aus unserer Sicht

Holy shit, wenn ich im Gespräch mit einem Arzt sagen würde: Aus unserer Sicht besteht die Möglichkeit, dass Schadstoffe am Arbeitsplatz mich krank gemacht haben, dann bekomme ich sofort die Diagnose der Schizophrenie
(multipler Persönlichkeiten) angehängt.

Arzt zu einem Patient: Wie geht es uns heute?
Patient: Mir geht es gut. Wie sie sich fühlen, kann ich nicht beurteilen.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 15.06.2012, 11:18

Hi,

ok, MachtsSinn hat wohl recht. Gemäß den Ausführungen von reallyangry hatte dies wohl nichts mit der 6-monatigen Leistungsminderung zu tun gehabt.
Für mich ist diese Nahtlosigkeitsregelung insgesamt recht schwammig:
- "mehr als 6-monatigen Minderung der Leistungsfähigkeit"?
Wenn derjenige doch schon meist 1,5 Jahre AU war (sonst wäre er ja nicht ausgesteuert worden), soll es jetzt plötzlich gehen?
- "mind. 15 Stunden wöch. umfassende Beschäftigung"?
- "für Antragsteller in Betracht kommenden Arbeitsmarkt"?
Welche Jobs/Tätigkeiten und Verrichtungen wären das dann?

Aber egal wie. Wenn das Arbeitsamt das verneint, bleibt wohl nur Hartz-IV.

Aber noch zu reallyangry:
Laut Gesetz stellt alleine der Rententräger die Erwerbsunfähigkeit fest.
"Es resultiert aus unserer Sicht keine Leistungsunfähigkeit im Sinne einer Erwerbsunfähigkeit. Die Anwendung der Nahtlosigkeit können wir daher nicht empfehlen." So schreibt es der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes. Daraus alleine dürfte aber die Nahtlosigkeit nicht verneint werden, denn wie gesagt: der RV-Träger alleine stellt die Erwerbsunfähigkeit fest.

Wobei sich wieder die Frage stellt was passiert, wenn der Ausgesteuerte noch gar keinen Rentenantrag gestellt hat.

Hhhmm, alles nicht so eindeutig. Da hört mein Wissen auf.

Viel Glück reallyangry.

Gruß
Sportsfreund

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 15.06.2012, 12:01

Hallo MachtsSinn und Sportsfreund,
erst mal Vielen Dank für Eure Kommentare.

Mein lieber Sportsfreund, nicht nur die Formulierung "Nahtlosigkeit" ist schwammig, das ganze Gutachten ist schwammig.
Nehmen wir doch zum Beispiel mal den Satz "Aus einer speziellen Einrichtung wurde xx am xx in stabilisierten Zustand entlassen."

Diese "spezielle Einrichtung" hat mich mit mit 5 gesicherten ORGANISCHEN Diagnosen entlassen. Meine Krankheiten hat sich nach erstmaliger Behandlung nicht verschlimmert - das ist doch toll, gelle?

Was für'ne spezielle Einrichtung war das? Vielleicht eine psychosomatische Klinik die endlich meine NICHT DEPRESSION behandelt hat? Eine Rheumaklinik??? Eine orthopädische Fachklinik, die meine angeblich degenerative HWS behandelt hat??? Ein EINRICHTUNG für Suchtkranke???

Dem Leser dieses Gutachtens stehen Tür und Tor für Spekulationen auf...
Welche Ursache wird denn KONTROVERS DISKUTIERT???

Das hier vorliegende Dokument entspricht nicht mal ansatzweise den Anforderungen eines Gutachtens.

Welche Zweifel bestehen daran, dass ich weiterhin eine MOMENTANE Tätigkeit im pädagogischen Bereich ausüben kann???
Besteht der Verdacht, dass ich gegen meine (erwachsenen) Bundeswehrschüler übermässig aggressiv werde, und sie allesamt ins jenseits befördern werde???
Schlafe ich wohlmöglich während des Unterrichts ein???

Diese Stellungnahme verdient ein Benotung: Setzen, Herr Doktor. 6

Ich habe selten einen so großen Schwachsinn gelesen....

Und MachtsSinn, ja, ich gebe zu, dass ich die Wörter "Einspruch, "Beschwerde", und "Widerspruch" austauschbar verwende. Ich bleibe dabei, dem hier völlig WIDERSPRÜCHLICHEM werde ich widersprechen...

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 15.06.2012, 15:52

Bezüglich des Gutachtens habe ich jetzt erste Schritte unternommen.
Jetzt geht aber erst mal weiter mit "meiner Geschichte", die durch einige Einschübe hier im thread und wichtige Informationen unterbrochen worden ist.

MDK, Teil 2

Im Dezember 2011 erhalte ich meine zweite Einladung zum MDK. Anlass laut Schreiben meiner KK: Sicherung des Heilerfolges

Auf Grund meiner schlechten Erfahrungen mit einer sogenannten MDK "Begutachtung zur Sicherung des Heilerfolges" entscheide ich mich, diesmal einen Zeugen zum Termin mitzunehmen - ich möchte vermeiden, ein weiteres, mich diffamierendes, den Heilerfolg und meine Persönlichkeitsrechte einschränkendes "Psycho-Gutachten" zu erhalten.

Zum Glück war es eine andere MDK Ärztin, als die von 2009. Gleich zu Beginn des Gespräches geht die Frau Dr. aber erst mal in die Luft, weil ich mit einem Zeugen da bin. Zitat:

"So etwas sei ihr noch nie passiert, dass jemand mit einem Zeugen ankommt. Das ginge ja gar nicht, und unter diesen Umständen könnte keine Begutachtung stattfinden. Warum ich denn überhaupt einen Zeugen mitbrächte?"

Ich berichte dann von meiner MDK Negativerfahrung in 2009. Am Ende einigen wir uns darauf, dass mein Zeuge bleiben darf - unter der Bedingung, dass er keine schriftlichen Aufzeichnungen macht. (Wird im Gutachten beschrieben).

Dann kommt die Ärztin zum eigentlichen Anlass des geforderten Gutachten:
Medizinische Voraussetzungen zur Anwendung des §51 SGB V. Notwendigkeit von Leistungen zur Rehabilitation

Wat is denn dat??? war meine Reaktion? Was hat "Abschiebung zur Rentenversicherung" denn mit meiner Therapie zu tun???
Ich breche jetzt aber eine Lanze für diese MDK Ärztin:

Das hat die echt gut erklärt - ich konnte mit dem § zunächst nichts anfangen. Überhaupt entwickelte sich eine positive Atmosphäre auch wenn sie schreibt:
"Zunächst sehr zurückhaltende, misstrauische Patientin. Im Verlauf des Gesprächs dann offene Schilderung der Situation."

Da ich ihr das "neurologische Gutachten" gleich am Anfang in die Hand gedrückt. Daher schreibt sie:
Der Aufenthalt in einer Klinik, "die auf Behandlung einer multiplen Chemikaliensensibilität (MCS) eingerichtet ist" wird befürwortet. (Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich erst mal "behandelt" werden möchte, bevor man mich als erwerbsunfähig in die RV abschiebt).

"Aus medizinischer Sicht auf Zeit AU. Gefährdung / Minderung der EF nicht sicher beurteilbar. Der weitere Verlauf muss abgewertet werden...."
[Sollte nach Klinikaufenthalt] "ein Ende der AU noch nicht abzusehen sein, müsste §51 SGB V überdacht werden."

Diagnosen: (1) chronisches generalisiertes Schmerzsyndrom, (2) degenerative HWS Veränderungen, (3) Subacromialsyndrom rechts, (4) V.a. multiple Chemikaliensensibilität

Die erste Diagnose bedeutet: Fibromyalgie (M79.7)

Die Fibromyalgie (Faser-Muskel-Schmerz) ist eine schwere chronische, nicht heilbare Erkrankung, die durch weit verbreitete Schmerzen mit wechselnder Lokalisation in der Muskulatur, um die Gelenke und Rückenschmerzen und auch Druckschmerzempfindlichkeit (......) sowie Begleitsymptome wie Müdigkeit, Schlafstörungen, Morgensteifigkeit, Konzentrations- und Antriebsschwäche, Wetterfühligkeit, Schwellungen von Händen, Füßen und Gesicht und viele weitere Beschwerden charakterisiert ist. Sie ist nicht mit dem Begriff „Weichteilrheumatismus“ gleichzusetzen. (Quelle: Wikipedia)

Keine "Psycho-Diagnose" mehr!!!!

Welche medizinischen Unterlagen hat denn unser Herr Doktor vom Arbeitsamt benutzt???
Ach ja, die einer speziellen Einrichtung......

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.06.2012, 22:26

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reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 16.06.2012, 07:43

Hallo MachtsSinn,
gut geraten, aber das mit dem "vorm 02.Januar 1961" geboren, das klappt leider nicht. Trotzdem bin ich noch Wasserman aber als Fisch fühle ich mich auch manchmal sehr wohl.

Außerdem habe ich den ersten Teil meines Berufslebens in den USA verbracht, dort auch schön in die Rentenkasse eingezahlt - leider fehlt mir ein Pünktchen, um aus dem System Rente zu beziehen. (Pech gehabt!) Aber den Reichtum an Erfahrungen und Eindrücken aus dieser Zeit nimmt mir keiner weg.

In die Deutsche RV zahle ich daher erst seit 10 Jahren ein - Kontenklärung wäre jetzt dringend angesagt, aber dass ist eine Baustelle zu viel im Moment.
gleichzeitiger objektiver Verfügbarkeit am übrigen Arbeitsmarkt, also der Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Das steht jedenfalls nicht im Widerspruch zur (bisherigen / weiteren) Arbeitsunfähigkeit.
bedeutet also, dass ich ALG I beziehen darf???

Für mich bedeutet das, dass ich notfalls "Tüten" kleben kann - nee, geht ja nicht, die meisten Kleber enthalten Lösungsmittel, die ja chemische reizend sein könnten...

Bei u.a. Fibromyalgie sieht es schlecht aus mit Spagat zwischen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Arbeitgeber, Arbeitsamt, und und und...
Und das "mein Gesundheitszustand" unklar ist, ist auch nicht richtig. Die Sache hätte "glasklar" (Quellwasser) sein müssen, in dem Moment, als ich das erste Mal die Diagnose "Vergiftung" - Schadstoffe am Arbeitsplatz zu vermuten- erhalten habe.
In dem Moment haben aber alle Beteiligten "Schiss" bekommen - und in der "Kloake" fühlt sich weder Fisch noch Wassermann wohl.
LG
ReallyAngry - die jetzt neu schwimmen lernt....

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 16.06.2012, 13:34

So, jetzt habe ich mir die letzten Kommentare in "Adler 76" durchgelesen. Jetzt habe ich folgende Fragen:

Soweit ich unsere Sozialgesetzgebung verstanden habe, gilt "REHA vor RENTE", richtig?

MDK sagt im Nov 2011: § 51 überdenken, wenn der Aufenthalt in der Klinik nicht "erfolgreich" war.
Anstatt mich nun aufzufordern, "freiwillig" in die DRV abzuwandern (Antrag stellen, 10-Wochen Frist, usw.) kommt der Versuch, mich über die Einstellung des Krankengeld an das Arbeitsamt "zu vermitteln".

Verstehe ich nicht - und der SB vom Arbeitsamt hat das übrigens auch nicht verstanden, auch wenn er problemlos meinen Papierkram angenommen hat und das AA weiß, dass gegen die Krankengeldeinstellung ein Widerspruchsverfahren läuft und gegen die BG Anfang Juli Termin beim SG ist.
Muss ich mich jetzt auf einen REHA Termin vorbereiten??? Muss ich mir jetzt überlegen, welche REHA Klinik mich "wiederherstellen" kann???

Ähnlich wie: Liebe KK, bitte genehmigt mir einen Krankenhausaufenthalt in einer Spezialklinik für die Erkrankungen MCS, CFS, Fibromyalgie in xx. Es ist die einzige Klinik in Deutschland, die diese Erkrankungen nicht im Bereich der Psychosomatik ansiedeln und man wird dort daher ohne Psychopharmaka behandelt. Außerdem wird dort versucht, Duftstoffe / Lösungsmittel weitestgehend zu vermeiden, damit sich die MCS-Patienten dort auch aufhalten können und sich ihr Zustand nicht - wie in normalen Krankenhäusern unvermeidbar- verschlechtert.

Übrigens, das AA will jetzt einen ausgefüllten Unfallmeldebogen von mir....
weil, äh, hmm, eigentlich sind wir ja gar nicht für sie zuständig...

Allen ein schönes Wochenende - es soll ja wenigstens warm werden!

8) 8) 8)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.06.2012, 14:02

Hallo,
bitte bedenken, dass es zwischen Reha-Klinik und Krankenhausbehandlung
einen Unterschied gibt - Reha ist in diesem Fall Sache des RV-Trägers, wogegen die Krankenhausbehandlung eindeutig Sache der Kasse ist.
Das bedeutet, wenn die genannte Spezialklinik als Krankenhaus und Reha-Klinik
arbeitet, müssen wieder die Ärzte (ggf. auch wieder der MDK) her um eine
Zuordnung vorzunehmen.
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 16.06.2012, 15:19

Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Antwort.
Die Spezialklinik ist ein Akutkrankenhaus und keine REHA Klinik. Wahrscheinlich hab' ich mich nicht gut ausgedrückt im letzten Beitrag.

Im Dezember war der MDK Termin bez. § 51. Dann höre ich nichts mehr von der Kasse - abgesehen von der Genehmigung für den Aufenthalt in der Spezialklinik. Dann komm ich nach Hause (22. März) und der Brief KrgEnde liegt im Briefkasten. Soll ich das dann als "Es besteht Aussicht auf Heilung"
bewerten?

Ich lass jetzt mal die Katze aus dem Sack:
Seit Dezember 2011 werde ich mit folgenden (gesicherten) Diagnosen krankgeschrieben:
T78.4 Vergiftung / Multiple Chemical Sensitivity (MCS)
T 56.6 Bleivergiftung
G 93.3 Chronisches Müdigkeitssyndrom (nach Pfeifferischem Drüsenfieber, welches mein überfordertes Immunsystem nicht verarbeitenten konnte - so die Theorie der kurativen Umweltmediziner)
G 62.9 Polyneuropathie, nnb (nicht näher bezeichnet)
M 79.7 Fibromyalgie
M 42.12 Osteochondrose der Wirbelsäule, nnb

Gesichert ist außerdem, dass ich eine sogenannte "verminderte Entgiftungskapazität" habe. Das erklärt u.a. (sehr vereinfacht) warum es Leute wie Kettenraucher Helmut Schmidt gibt, die trotz starken Nikotinkonsums selbst ihre Großmutter noch überleben können (ein sogenannter Super-Entgifter, der auf Grund seine ehemals Hohen Amtes selbstverständlich zusätzlich noch eine super gute medizinische Versorgung genießt), während andere Raucher frühzeitig und sozialverträglich ableben.
(Das war jetzt etwas zynisch)

[Der dazugehörige Test (Glutathion S- Transferase) ist selbstverständlich eine IGEL - Leistung (obwohl, in der Spezialklinik gehört er zum bezahlten Standard-Labor] und der BundesAusschuss Gesundheit [BAG] wird auch weiterhin dafür sorgen, dass dieser Test und alle möglichen Tests, die zeigen, dass unser "westlicher Lebensstil" (Zynismus pur!!!) zu all den "Zivilisationskrankheiten" führt.

reallyangry
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JAEG

Beitrag von reallyangry » 17.06.2012, 11:27

Hallo liebe Fories,
da ich gerade meine "Akte Krankenkasse" sortiere, viel mir folgender Schriftwechsel in die Hände:

Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze plus üblicher Formulare vom Februar 2012. Ausgefüllt,abgeschickt, erledigt. Ich bin rückwirkend seit dem 01.01.2012 freiwilliges Mitglied in meiner KK und Pflegeversicherung.
Bitte überweisen Sie den obigen Betrag bis zum Fälligkeitstermin.
Zusatz: Für die Zeit Ihres Bezuges von Krankengeld sind von Ihnen keine Beiträge zu zahlen.

Frage (für meinen Seelenfrieden): Wie kann ich die JAEG überschreiten, wenn ich seit AUG 2011 Krankengeld beziehe oder ist das (theorethische) Bruttogehalt der Maßstab? [Was meine Vermutung ist, sonst wäre das nicht logisch)

Danke für Eure Antwort!

CiceroOWL
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JAE Grenze

Beitrag von CiceroOWL » 17.06.2012, 12:05

Guten morgen,

von wann ist das Schreiben?

Liegt dir zufälligerweise der Auzug der Jahresmeldung 2011 deines Arbeitgebers vor, da müßte denn nähmlich so ungefähr die Entgeltsumme des Jahres 2011 drin stehen.

Gruss.

Jochen

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