Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

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Moderator: Czauderna

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Nienna
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Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Nienna » 22.05.2024, 13:12

Es kam Post von der Krankenkasse mit dem Hinweis dass meine Tochter ab 06.06.2024 wieder arbeitsfähigsei. Sie selber sieht das nicht so, ist körperlich immernoch schwachzudem hat sich nach wie vor Schmerzen und nachdem sie während ihrer Erkrankung ja auch entlassen wurde fühlt sie sich noch nicht fähig sich eine neue Anstellung zu suchen.
Das Arbeitsamt sagt klar dass die KK weiterhin für sie zuständig ist, die KK weigert sich. Der Hausarzt würde weiterhin krank schreiben auch über den 5.6. hinaus. Er soll jetzt ein Schreiben an den MDK senden mit einer ausführlichen Begründung warum die Krankschreibung weiter bestehen soll.
Wie verhalten wir uns jetzt richtig?

Czauderna
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Re: Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Czauderna » 22.05.2024, 13:20

Hallo,
abwarten, was beim Medizinischen Dienst herauskommt - es liegt jetzt am Hausarzt die richtige, medizinische Begründung zu finden.
Was mich allerdings doch sehr wundert - wir haben heute den 22.05. und die Kasse geht von einer Arbeitsfähigkeit ab dem 06.06.2024 aus - das sind nach Adam Riese ab heute noch 15 Tage - das ist ein langer Zeitraum - gibt es schon bis dahin eine Folgemeldung und wann wurde die ausgestellt ?.
Gruss
Czauderna

Nienna
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Re: Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Nienna » 22.05.2024, 15:28

Die aktuelle Krankschreibung ist bis einschließlich 5.6. gültig, die Folgemeldung würde dann entsprechend ab dem 6.6. greifen, dem Tag an dem die Krankenkasse die arbeitsfähigkeit " erkannt" hat. Der Hausarzt würde aber ohne Umschweife eine Folgekrankschreibung ausstellen. Der Widerspruch gegen den Bescheid läuft auch schon...
Also heißt es vorerst abwarten?

Czauderna
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Re: Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Czauderna » 22.05.2024, 15:46

Hallo,
ja, so sehe ich das - abwarten. Du schreibst, dass ein Widerspruch gegen den Bescheid schon läuft. Hat deine Tochter denn so einen richtigen Bescheid erhalten, also mit Benennung der gesetzlichen Grundlage und einer Rechtsbehelfsbelehrung oder handelt es sich nur um eine schriftliche Mitteilung ?.
Ach ja, und was noch von Bedeutung ist - wie sieht denn die Behandlung momentan aus - gibt es eine laufende Therapie ? - bei einer Folgemeldung mit einer Laufzeit von 14 Tagen ist das meist der Fall und wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über einen längeren Zeitraum, also mehr als 14 Tage ausgestellt wird, was hier bei deiner Tochter offenbar der Fall ist, dann muss sich der Arzt ja etwas dabei gedacht haben.
Gruss
Czauderna

Nienna
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Re: Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Nienna » 22.05.2024, 21:39

Es handelt sich definitiv um einen Bescheid mit Rechtshilfbelehrung und der erwähnten Möglichkeit des Widerspruches innerhalb von 4 Wochen. Deswegen haben wir gleich den Widerspruch eingelegt. Zur Zeit ist meine Tocher immer im 4 Wochen Rhytmus weiterhin krank geschrieben. Sie soll sich körperlich weiter erholen ( sie hatte im letzten Jahr innerhalb kurzer Zeit ) 7 Kilo Gewicht verloren und war zeitweise stationär in einer Klinik um auszuschließen dass sie ernsthaft krank ist oder an einer Essstörung leidet. Letztere wurde ausgeschlossen und eine Therapie nach einigen Wochen beendet.
Zu Zeit erhält sie eine Physiotherapie ambulant da sie körperlich schwach ist und sie dauerhafte Schmerzen hat die zuletzt als " Verspannung" diagnostiziert worden. Die Physio ist dagegen der Meinung dass die Schmerzen einen anderen Hintergrund haben.
Der Hausarzt meinte beim letzten Termin auch dass wir erstmal abwarten wollen ob noch was von der KK kommt...

Czauderna
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Re: Krankenkasse entscheidet Arbeitsfühig

Beitrag von Czauderna » 23.05.2024, 10:15

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung - dann wollen wir doch hoffen, dass die Krankenkasse dem Widerspruch abhilft, also Krankengeld über den 5.6. hinaus weiter zahlt.
Gruss
Czauderna

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