Krankengeldverweigerung wegen Abfindung ?

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Moderator: Czauderna

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Fragerin
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Krankengeldverweigerung wegen Abfindung ?

Beitrag von Fragerin » 12.05.2010, 09:49

Hallo
Habe eine Aufhebungsvertrag unterschrieben, der die 7 monatige Kündigngszeit berücksichtigt. Kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses wurde ich krank und bin für mehrere Wochen krank geschrieben worden. Habe die Krankmeldung an die Agentur für Arbeit weitergeleitet, diese haben mich darauf hingewiesen, dass ich bei meiner Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeld habe. Ich habe den Antrag eingereicht, jedoch heute eine Anhörung bekommen, dass ich kein Krankengeld erhalte, da die Krankenkasse der Meinung ist, dass ich eine Abfindung erhalten habe und deshalb keinen Bedarf für Krankengeld habe. Die Krankenkasse gibt mir die Möglichkeit eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abzugeben.
Beginn Krankheit: 26.04.10
Ende Arbeitsverhältnis: 30.04.10
Arbeitslosenmeldung: 1.05.10(termingerecht)

Kann die Krankenkasse mit ihrer Argumentation mein Krankengeld verweigern?
Wie soll ich am besten auf das Schreiben reagieren?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
mfg
Fragerin

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.05.2010, 19:01

Hallo,
Abfindungen sind kein lfd. Entgelt im Sinne des Gesetzes, deshalb führt die Zahlung einer Abfindung nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs. Die Argumentation der Kasse ist meiner Meinung nach sachlich falsch.
Gruß
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 13.05.2010, 10:43

Hallo,
es ist möglich, dass die Krankenkasse folgende Argumentation meint:
Vereinbarung einer Abfindung führt in der Regel zu einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur. Während dieser Sperrzeit ruht der Krankengeldanspruch (meistens 12 Wochen).
Die Grundlage ist hier:
Nr. 3a: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html

Wenn die Arbeitsagentur wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht über eine Sperrzeit entscheidet, ist mir keine Regelung bekannt.
Die Argumentation der Kasse könnte sein, dass jemand, der arbeitsunfähig ist, nicht besser behandelt werden kann als jemand, der arbeitsfähig ist.
Die Auslegung passt nicht zum Wortlaut des Paragraphen, könnte aber den Sinn treffen.
Kennt jemand evtl. Gerichtsurteile zu dem Problem Sperrzeit und Arbeitsunfähigkeit?
Am besten ausführlichen Bescheid mit Paragraphen ubnd Gerichtsurteilen anfordern und dann entscheiden, ob man Aufsichtsbehörde, Rechtsanwalt für sozialrecht, Leiter der Dienststelle oder Bundesgesundheitsministerium einschaltet. Ggf. wird dann irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.
Gruß
RHW

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.05.2010, 10:52

Hallo RHW,
das könnte theoretisch der Fall sein, aber hier ist doch die AU. noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten, ergo beginnt auch der Krankengeldanspruch noch während des Beschäftigugsverhältnisses.
Das Thema Arbeitsamt und evtl. Sperrzeit kann meines Erachtens nicht greifen. Die Kasse kann nicht nach "was wäre wenn" argumentieren, denn "was wäre wenn" er gar nicht vorhatte sich nach Ende des Beschäftigugsverhältnisses überhaupt beim Arbeitsamt zu melden ?
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 13.05.2010, 13:24

Hallo Herr Czauderna,
ich teile Ihre Meinung:
Wenn die KK sich auf eine "Was wäre, wenn..." -Argumentation beruft, stände die Entscheidung der KK auf sehr wackeligen Beinen.
Im Laufe der Jahre habe ich aber manchmal auch die Erfahrung gemacht, dass es manchmal sehr überraschende Gerichtsurteile gibt.

Wobei ich mich im Moment frage, ob es nach dem SGB III auch denkbar ist, dass die Arbeitsagentur sogar eine tatsächliche Entscheidung über die Sperrzeit getroffen haben könnte (vielleicht sogar noch vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit). In dem Fall hätte die Krankenkasse dann ein sehr gutes Argument.
Gruß nach Freiburg
RHW

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 13.05.2010, 14:39

Hallo zusammen.

ich schließe mich der Meinung an: die Arbeitsunfähgkeit ist während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten. Eine Arbeitslos-Meldung war nicht möglich, da die Voraussetzung dafür ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - das war wegen der Arbeitsunfähigkeit gerade nicht der Fall. Somit konnte die Agentur für Arbeit keinen Bescheid über Leistung oder Sperrzeit erlassen...die Krankenkasse kann aber bei ihrem Bescheid keine Vermutungen über die Entscheidung der Agentur anstellen und sich dann darauf berufen.

Ich würde vorschlagen, die Krankenkasse darum zu bitten, die Ablehnung des Antrages auf Krankengeld schriftlich und mit Angabe der Rechtsgrundlage zu begründen. Dabei würde ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt der Arbeiitslosigkeit eingetreten ist und daher die Arbeitslosigkeit keine Rolle spielen dürfte.

Alleine diese Forderung reicht manchmal aus, eine rechtlich fragwürdige Ablehung einer Krankengeldzahlung zu verhindern...und wenn die Krankenkasse ihre Ablehung begründet, gibt es die Möglichkeit einer Gegenargumentation, was ohne die genaue Kenntnis des Ablehnungsgrundes schwierig ist.

Gruß
Lady Butterfly

Fragerin
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Beitrag von Fragerin » 31.05.2010, 11:53

erst mal vielen Dank für die Antworten, hat mir zumindest Mut gemacht, dass ich vielleicht doch noch eine Chance habe Krankengeld zu beziehen.

Ich habe inzwischen auch schon einen Anwalt einbezogen, wobei ich inzwischen an seiner Kompetenz zweifle. Die Krankenkasse hat auf das Schreiben des Anwalts mit einer Ablehnung geantwortet. Was die gesetzlichen Grundlagen sind, auf die sich die Krankenkasse beruft, weiß ich leider immer noch nicht. Werde aber heute ein Gespräch mit der Krankenkasse suchen, da ich ja, falls ich kein Krankengeld bekomme, meinen Krankenkassenbeitrag auch noch selbst zahlen muss.


lg

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