Krankengeldbezug während stationärer Behandlung-Habe Fragen!

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Moderator: Czauderna

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Miep
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Krankengeldbezug während stationärer Behandlung-Habe Fragen!

Beitrag von Miep » 26.07.2012, 19:41

Hallo Forum,

ich bin vom 25.06 (= Aufnahme) bis 14.09 (Entlassung) in stationärer Behandlung.

Die Lohnfortzahlung endet am 05.08.

Die Auszahlungsscheine sollen von der Krankenhausverwaltung an die Krankenkasse gefaxt werden.

Damit ich alles richtig mache:

Wenn ich ab dem 06.08 Anspruch auf Krankengeld habe, würde ich den 1. Auszahlungsschein am 20.08, also 14 Tage später, einreichen und bekomme für 14 Tage Krankengeld überwiesen.

Wie verhält es sich aber mit dem 2. Auszahlungsschein?

Ich werde nach dem Wochenende, also ab dem 17.09, wieder arbeiten gehen, d.h. der Krankengeldbezug endet mit dem Entlassungstermin (14.09).

Sollte ich mir dann am Entlassungstag den 2.Auszahlungsschein ausfüllen lassen oder vorher?

Nachher geht wohl eher nicht, da die Klinik, in der ich bin, 600 km vom Wohnort entfernt ist.

Oder kann das der Arzt zu Hause erledigen?

Wie gesagt: Nach der Entlassung gehe ich wieder arbeiten.

Bin etwas verwirrt.

Und noch etwas:

Muss ich die Krankenkasse davon in Kenntnis setzen, dass nach Entlassung keine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht und ich ab dem 17.09 wieder arbeiten gehe?

Danke.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.07.2012, 20:28

Hallo,

kommt auf die Kasse an. Manche zicken rum, wenn nicht zwischendurch was kommt. Anderen ist es egal, wenn bei Dir das Geld solange reicht.

LG, Fee

Miep
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Beitrag von Miep » 26.07.2012, 20:45

Was das angeht, hatte ich bisher noch nie Probleme mit meiner Kasse (Barmer Gek).

Also ist es ok, den 2.Auszahlungsschein am Entlassungstag abzugeben, wenn ich danach sofort wieder arbeiten gebe.

Muss ich die Kasse separat informieren, dass die AU mit der Entlassung endet?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.07.2012, 21:07

Frag doch bitte deine Kasse wie die es genau haben wollen.

Frag bei der Gelegenheit wie es sich mit dem Wochenende verhält. Wenn du am Freitag entlassen wirst und am Montag wieder arbeiten gehst könnten dir 2 Tage Krankengeld fehlen.

Der Arbeitgeber zahlt erst wieder ab Arbeitsbeginn

Miep
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Beitrag von Miep » 29.07.2012, 10:31

@broemmel: danke für den hinweis. diese lücke von 2 tagen (wochenende) hab ich ja gar nicht bedacht...

das krankenhaus schreibt mich ja nur bis einschliesslich 14.09 AU...

müsste ich dann samstag zum notarzt?

ist hier ein sachbearbeiter der barmer gek da und kann mir was dazu sagen?

nur so vorab....anrufen muss ich eh...

hab auch immernoch keinen krankengeldbescheid bekommen und das obwohl die lohnfortzahlung am 05.08 endet.

danke.

lg.

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