Liebe Forenfachleute,
... gibt es im Zuge der Gesundheitsreformen der jüngsten Zeit auch schon eine Wahlleistung durch den Anspruch eines verlängerten Krankengeldbezugs nach Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (finanziert durch einen speziell zugeschnittenen Zusatzbeitrages ?
Wahrscheinlich ist dies noch nicht vorgesehen, wäre aber bei Berufstätigkeiten bei der eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit durch körperliche Belastungen nachgewiesen werden kann durchaus eine sinnvolle Option.
Krankengeldbezug : Verlängerungsmöglichkeit durch ...
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nein das gibt es nicht. Und da sich Wahltarife immer selbst tragen müssen, kann ich mirauch nicht vorstellen, dass es das jemals geben wird.
Das Krankengeld ist im Höchstanspruch begrenzt. Und von der Natur der Sache aus auch nur zur Überbrückung bis zur Genesung gedacht. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, der gehört zum Personenkreis der Erwerbsgeminderten, teil oder voll, auf Dauer oder auf Zeit.
LG, Fee
nein das gibt es nicht. Und da sich Wahltarife immer selbst tragen müssen, kann ich mirauch nicht vorstellen, dass es das jemals geben wird.
Das Krankengeld ist im Höchstanspruch begrenzt. Und von der Natur der Sache aus auch nur zur Überbrückung bis zur Genesung gedacht. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, der gehört zum Personenkreis der Erwerbsgeminderten, teil oder voll, auf Dauer oder auf Zeit.
LG, Fee