Krankengeldberechnung
Moderator: Czauderna
Krankengeldberechnung
Hallo
bekomme nu Krankengeld was fließt in die Berechnung mit ein? Welche letzten Monate und auch Überstunden und Schichtzulagen und Prämie für Akkordlohn oder nur das reine Grundgehalt.
bekomme nu Krankengeld was fließt in die Berechnung mit ein? Welche letzten Monate und auch Überstunden und Schichtzulagen und Prämie für Akkordlohn oder nur das reine Grundgehalt.
Re: Krankengeldberechnung
Hallo,schnecke hat geschrieben:Hallo
bekomme nu Krankengeld was fließt in die Berechnung mit ein? Welche letzten Monate und auch Überstunden und Schichtzulagen und Prämie für Akkordlohn oder nur das reine Grundgehalt.
Grundsätzlich ist der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeisunfähigkeit maßgebend. Bei wechselndem Einkommen werden die letzten drei Abrechnungszriträume genommen. Dabei werden alle Regelmäßigen Entgelte berücksichtigt für die auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Dazu kommen noch die Einmalbezüge der letzten 12 Monate, also z. b Weihnachs- oder Urlaubsgeld.
Gruß
Czauderna
Hallo,Mäg hat geschrieben:Liegt man richtig in der Annahme, dass das Krankengeld im Schnitt so um die 60 Prozent des eigentlichen Lohns beträgt und maximal 8 Wochen gezahlt wird? So war das bei mir bisher. Aber es könnte auch Zufall sein. Würde mich jetzt doch einmnal interessieren.
VLG
Unter Einbeziehung evtl. Einmalzahlungen kann das Bruttokrankengeld maximal 100% des Nettoentgelts betragen.
Der Leistungsanspruch beträgt maximal 78 Wochen (ohne anrechenbare Vorerkrankungen) in einem Zeitraum von 3 Jahren. Zeiten Lohnfortzahlungen werden auf die Anspruchszeitraums angerechnet.
Gruß
Czauderna
PS. Was ich vergessen habe - vom Krankengeld gehen ggf. dann noch die Beiträge zur Renten und Arbeitslosenversicherung ab.
Hallo,Mäg hat geschrieben:Maxinal 100 Prozent vom Netto. Hm, und woran errechnet sich das? Die Schwere der Erkrankung oder so in der Art?
Danke schonmal für die Erklärung
VLG
nein, das mit der Art der Erkrankung nichts zu tun, sondern mit der Arbeitsentgelt in Verbindung mit der Steuerklasse und eben der Tatsache, dass Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12 Monat (ggf. auch von einem vorherigen Arbeitgeber) bezogen wurden.
Gruss
Czauderna