Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Moderator: Czauderna
Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo
Bin neu hier und habe direkt eine Frage...
Habe vom 14.10.2017 bis 10.5.2019 eine Umschulung besucht.
Leider erlitt ich ein rezidiv an meinem bsv und musste am 15.5.2019 operiert werden, demnach wurde die Umschulung gestoppt und Zahlungen eingestellt.
Anspruch auf Krankengeld habe ich seit 10.5.2019.
Habe meine erste Zahlung erhalten und dachte mich trifft der Schlag...
42,92€ Tagesgeld!
Ich hatte während der Umschulung ein Tagesgeld von 58.61€/Tag!!
Hab dann bei der Krankenkasse angerufen und die meinten da wäre alles richtig und wollten mir erklären das von der ungekürzten berechnungsgrundlage 20% abgezogen werden und davon nochma 30%!!
Ich hab mich im Netz schlau gemacht und da steht das von dem regelentgelt 20% abgezogen werden und davon 30%! Das wäre dann meine Krankengeld täglich, oder bin ich falsch?
Auf meinem berechnungsbogen steht das 80% von meinem regelentgelt 96,71€ sind ... wenn ich davon 30% abziehe komme ich auf 67,69€.
Und dann muss man nochma 12,075% abziehen oder?
Ich danke für jede Antwort
Bin neu hier und habe direkt eine Frage...
Habe vom 14.10.2017 bis 10.5.2019 eine Umschulung besucht.
Leider erlitt ich ein rezidiv an meinem bsv und musste am 15.5.2019 operiert werden, demnach wurde die Umschulung gestoppt und Zahlungen eingestellt.
Anspruch auf Krankengeld habe ich seit 10.5.2019.
Habe meine erste Zahlung erhalten und dachte mich trifft der Schlag...
42,92€ Tagesgeld!
Ich hatte während der Umschulung ein Tagesgeld von 58.61€/Tag!!
Hab dann bei der Krankenkasse angerufen und die meinten da wäre alles richtig und wollten mir erklären das von der ungekürzten berechnungsgrundlage 20% abgezogen werden und davon nochma 30%!!
Ich hab mich im Netz schlau gemacht und da steht das von dem regelentgelt 20% abgezogen werden und davon 30%! Das wäre dann meine Krankengeld täglich, oder bin ich falsch?
Auf meinem berechnungsbogen steht das 80% von meinem regelentgelt 96,71€ sind ... wenn ich davon 30% abziehe komme ich auf 67,69€.
Und dann muss man nochma 12,075% abziehen oder?
Ich danke für jede Antwort
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo und willkommen im Forum.
Grundlage für die Krankengeldberechnung bildet hier das zuvor bezogene Übergangsgeld - ob das nun in der Höhe richtig von der Kasse errechnet wurde, kann man so , anhand der Daten, konkret nicht nachvollziehen (vielleicht kann sich da ein aktiver Experte einbringen).
Mein Rat wäre hier - die Kasse bitten die Errrechnung detailliert zu beschreiben, also schriftlich.
Gruss
Czauderna
Grundlage für die Krankengeldberechnung bildet hier das zuvor bezogene Übergangsgeld - ob das nun in der Höhe richtig von der Kasse errechnet wurde, kann man so , anhand der Daten, konkret nicht nachvollziehen (vielleicht kann sich da ein aktiver Experte einbringen).
Mein Rat wäre hier - die Kasse bitten die Errrechnung detailliert zu beschreiben, also schriftlich.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ok aber die Krankenkasse kann ja nicht von dem schon 20%abgezogenen regelentgelt wieder 20% abziehen.
Meine Beraterin hat einfach von der ungekürzten Berechnungsgrundlage 20% abgezogen und nicht wie es im Netz steht von dem regelentgelt.
Vllt kann mir jemand per privat Nachricht helfen dem ich dann paar mehr Daten zukommen lassen kann.
Meine Beraterin hat einfach von der ungekürzten Berechnungsgrundlage 20% abgezogen und nicht wie es im Netz steht von dem regelentgelt.
Vllt kann mir jemand per privat Nachricht helfen dem ich dann paar mehr Daten zukommen lassen kann.
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Und ist man während einer Umschulung ein Arbeitnehmer ?
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Also habe jetzt eine Aufstellung der Berechnung erhalten ...
Sie hat jetzt quasi von der berechnungsgrundlage also den 78,15€ 80% genommen was dann 62,52€ ergibt und davon nochma 70%.. das ergibt dann 39,02€/tag...
aber kann mir einer erklären warum davon quasi 20% abgezogen werden?
Bitte helft mir
Sie hat jetzt quasi von der berechnungsgrundlage also den 78,15€ 80% genommen was dann 62,52€ ergibt und davon nochma 70%.. das ergibt dann 39,02€/tag...
aber kann mir einer erklären warum davon quasi 20% abgezogen werden?
Bitte helft mir
- Dateianhänge
-
- 304EAA23-9466-4473-8AD1-E0DEDB8084B0.jpeg (203.81 KiB) 5018 mal betrachtet
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo,
weil es im § 235 Abs. 1 SGB V so steht https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/235.html - ich sehe da keinen Fehler. Einzig das Bruttokrankengeld (70 % von 64,00 €) verstehe ich nicht, muesste doch 62,53 € heissen und davon 70%
Gruss
Czauderna
weil es im § 235 Abs. 1 SGB V so steht https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/235.html - ich sehe da keinen Fehler. Einzig das Bruttokrankengeld (70 % von 64,00 €) verstehe ich nicht, muesste doch 62,53 € heissen und davon 70%
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Dann heißt das ja dass das Übergangsgeld bei Antritt der Umschulung auch wieder neu berechnet wird ?
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Welchen Unterschied meinen sie?
Re: Krankengeldberechnung nach Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Hallo, (den hier, natürlich variabel)
du (den hier) hast nach dem Unterschied gefragt
Gruss ( und den hier, auch variabel
Czauderna (und auch der wäre ganz nett)
PS: ungeschriebenes Foren-Gesetz, muss also nicht zwingend befolgt werden, aber dann macht es mehr Spass zu antworten.