Hallo ich habe folgendes Problem, mein Krankengeld wurde wie folgt berechnet und ich verstehe die Berechnung nicht:
Werte angenommen
Gehalt 1.500,00€
DV Entgeltunwandlung 100,00€
Bruttobezüge 1.600,00€
ges. Abzüge ges. 390,00€
Netto: 1.210,00€
abz. DV Versicherung 100,00€
Auszahlbetrag: 1.110,00€
Berechnung Krankengeld:
1.500€ / 30 Tage = 50,00€
Entgeltumwandlung 1.200€/360 Tage = - 3,33€
Brutto 46,67€
davon 70% 32,67€
und beim Nettokrankengeld ist die Krankenkasse von den 1.110,00€ (Auszahlbetrag) ausgegangen
1.100,00€ / 30 Tage = 36,67€
abzügl. Entgeltumwandlung (angenommen) -2,90€
Netto 33,27€
davon 90% 30,39€
von den 30,29€ werden dann ALV/PflegeVS/RentenVS abgezogen, was mir klar ist.
Was ich nicht verstehe ist, das mir vom Gehalt ( 1.500,00€) und vom Auszahlbetrag (1.100€ ) die direkt VS (100,00€) noch abgezogen wird.
vielen Dank für die Rückantworten
Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 33
- Registriert: 08.06.2015, 18:21
Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung
Hallo,
ich nehme an dieser Bezug ist steuer und sozialversicherungsfrei.
Da hieraus keine Beiträge zur KV gezahlt werden werden diese rausgerechnet aus dem KG
VG
ich nehme an dieser Bezug ist steuer und sozialversicherungsfrei.
Da hieraus keine Beiträge zur KV gezahlt werden werden diese rausgerechnet aus dem KG
VG
Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung
Hallo,
das ist richtig die Bezüge sind steuerfrei, aber man ist ja bei der Berechnung sowieso schon vom Gehalt 1.500 € ausgegangen und hat davon die 100€ nochmal abgezogen, und das ist mir nicht logisch?
MfG
das ist richtig die Bezüge sind steuerfrei, aber man ist ja bei der Berechnung sowieso schon vom Gehalt 1.500 € ausgegangen und hat davon die 100€ nochmal abgezogen, und das ist mir nicht logisch?
MfG
Re: Krankengeldberechnung mit Direktumwandlung
Hallo schmutzi,
die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach den vom Arbeitgeber gemachten Angaben.
Denkbar sind mehrere Varianten:
1) Gehalt: 1500
abzüglich DV: 1400 (=SV-Brutto)
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.
2) Gehalt: 1500
AG zahlt 100 Euro in DV
AG zieht zusätzlich 100 vom Gehalt für DV ab
(DV erhält also 200 Euro monatlich)
Bruttobezüge (aus AG-Sicht): 1600
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.
Beim Netto-Arbeitsentgelt werden die Zahlungen an die DV nicht berücksichtigt (da ja keine Krankenversicherungsbeiträge davon entrichtet wurden).
Ungewöhnlich finde ich die 3,33 Euro pro Tag. Normalerweise ergibt sich durch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld für die Sonderzahlungen ein positiver Wert. Ein negativer Wert ist sehr auffällig. Wegen der 3,33 Euro würde ich nachfragen.
Vermutlich steckt die Lösung in diesem Rundschreiben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 6.2018.pdf
-> Seite 104 - 115
Gruß
RHW
die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nach den vom Arbeitgeber gemachten Angaben.
Denkbar sind mehrere Varianten:
1) Gehalt: 1500
abzüglich DV: 1400 (=SV-Brutto)
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.
2) Gehalt: 1500
AG zahlt 100 Euro in DV
AG zieht zusätzlich 100 vom Gehalt für DV ab
(DV erhält also 200 Euro monatlich)
Bruttobezüge (aus AG-Sicht): 1600
Dann wurden die Beiträge von 1400 berechnet und das KG wird auch von diesem Wert berechnet.
Beim Netto-Arbeitsentgelt werden die Zahlungen an die DV nicht berücksichtigt (da ja keine Krankenversicherungsbeiträge davon entrichtet wurden).
Ungewöhnlich finde ich die 3,33 Euro pro Tag. Normalerweise ergibt sich durch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld für die Sonderzahlungen ein positiver Wert. Ein negativer Wert ist sehr auffällig. Wegen der 3,33 Euro würde ich nachfragen.
Vermutlich steckt die Lösung in diesem Rundschreiben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... 6.2018.pdf
-> Seite 104 - 115
Gruß
RHW