Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Krankengeldes, die wohl etwas komplizierter ist. Im Forum hier habe ich bereits Einträge gelesen, die ähnlichen Inhalts sind, die ich allerdings nicht wirklich durchblicke und somit mir nicht weiterhelfen.
Bei einem Bruttoarbeitsentgelt von ca. 3800 Euro (inkl. Sachbezüge von 300 Euro), hat man ein fiktives Nettoeinkommen von ca. 2110 Euro. Von diesem werden im Normalfall für den Sachbezug (z.B. Privatfahrten für Dienstwagen) 300 Euro wieder abgezogen, so dass ein ausgezahltes Gehalt von ca. 1810 Euro monatlich bleibt.
Nun meine Fragen:
Wird zur Berechnung des Krankengeldes das Nettoeinkommen von 2110 Euro herangezogen oder die 1810 Euro? Gibt es hier eine Richtlinie oder Regelung?
Im Netz habe ich zwar bereits einige Dokumente gefunden und auch den § 47 SGB V durchgelesen, allerdings bin ich mir einfach unsicher diese zu interpretieren und erhoffe mir hier im Forum endlich Klarheit zu bekommen.
Ich hoffe so sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann und mir dies erklären kann.
Vielen vielen Dank im voraus.
Gruß Bienchen
Krankengeldberechnung (geldwerter Vorteil)
Moderator: Czauderna
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Hallo,
ich erhoffe mir hier so sehr fachkundigen Rat. Gibt es hier denn niemanden der sich genau auskennt??
Es heißt doch in der Bescheinigung, dass das Einkommen inkl. Sachbezüge angegeben werden muss. Also die 2110 Euro, oder?? Mir geht es lediglich darum, ob das (fiktive) Nettoeinkommen eingetragen werden muss oder das was jemand ausgezahlt bekommt.
Paule: Entweder er steht dann weiterhin beim Krankengeldbezieher rum oder bei der Firma. Das Auto wird nicht genutzt werden (krankheitsbedingt auch gar nicht möglich). Spielt es denn eine Rolle, ob der Sachbezug weiterläuft? Wann läuft er denn nicht weiter, wenn das Auto steht? Das wird es ja.
Ich benötige hier bitte dringend eine fachkundige Antwort.
Danke!
ich erhoffe mir hier so sehr fachkundigen Rat. Gibt es hier denn niemanden der sich genau auskennt??
Es heißt doch in der Bescheinigung, dass das Einkommen inkl. Sachbezüge angegeben werden muss. Also die 2110 Euro, oder?? Mir geht es lediglich darum, ob das (fiktive) Nettoeinkommen eingetragen werden muss oder das was jemand ausgezahlt bekommt.
Paule: Entweder er steht dann weiterhin beim Krankengeldbezieher rum oder bei der Firma. Das Auto wird nicht genutzt werden (krankheitsbedingt auch gar nicht möglich). Spielt es denn eine Rolle, ob der Sachbezug weiterläuft? Wann läuft er denn nicht weiter, wenn das Auto steht? Das wird es ja.
Ich benötige hier bitte dringend eine fachkundige Antwort.
Danke!
Hallo,
bei der Krankengeldberechnung wird von dem Brutto (inkl. Dienstwagen) und dem Netto (inkl. Dienstwagen) ausgegangen.
Wenn der Wagen weiterhin dem AN zur Verfügung steht (z.B. für Fahrten zur Behandlung), wird der Dienstwagen als weitergewährtes Arbeitsentgelt von dem errechneten Krankengeld wieder in Abzug gebracht (§ 49 Abs. Nr. 1 Sozialgesetzbuch V)
bei der Krankengeldberechnung wird von dem Brutto (inkl. Dienstwagen) und dem Netto (inkl. Dienstwagen) ausgegangen.
Wenn der Wagen weiterhin dem AN zur Verfügung steht (z.B. für Fahrten zur Behandlung), wird der Dienstwagen als weitergewährtes Arbeitsentgelt von dem errechneten Krankengeld wieder in Abzug gebracht (§ 49 Abs. Nr. 1 Sozialgesetzbuch V)