Krankengeldberechnung für Schichtarbeiter

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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flying
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Krankengeldberechnung für Schichtarbeiter

Beitrag von flying » 31.05.2011, 19:46

Hallo an Alle!

Habe da ein Problem..........Mein Mann ist Schichtarbeiter und nun weiß keiner wie das Krankengeld berechnet wird.

Er hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Std. Mal arbeitet er 30 Std und mal 60 Std. pro Woche. Und der Turnus um auf diese 35 Std.-Woche zu kommen dauert 20 Wochen.

Wie wird das Krankengeld nun berechnet?????
Nach dem Gehalt des letzten Monats?
oder
Nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate?
oder
Nach dem 20-Wochen-Turnus?

Bitte um fachmännische Hilfe :shock:

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 01.06.2011, 08:56

Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelt sich einer Stundenzahl zuordnen lässt, gilt vereinfacht folgende Berechnung:

Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Entgeltzeitraums vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit : tatsächliche Arbeitsstunden (+ bezahlte Fehlstunden) in diesem Zeitraum

Das Ergebnis (quasi der Stundenlohn) wird mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert und durch 7 geteilt, sodass man auf einen kalendertäglichen Wert kommt.


Für die Feststellung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grds. von der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Bemessungszeitraum auszugehen, die sich aus dem Einzelarbeitsvertrag — ggf. in Verbindung mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag — ergibt. Es sind auch Stundenbruchteile zu berücksichtigen.

Ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen (Ausgangszeitraum), die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet wurden, der wöchentliche Durchschnitt festgestellt. Die sich daraus ergebende Zahl ist die sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

Übertragen auf die Vorgaben müsste man also vom
- Gehalt des letzten Monats und
- einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden
ausgehen

Mit freundlichen Grüßen

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