Krankengeldanspruch nach dem ersten Tag der Krankschreibung

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Moderator: Czauderna

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sanka
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Krankengeldanspruch nach dem ersten Tag der Krankschreibung

Beitrag von sanka » 30.01.2011, 17:38

Wegen ein und derselben Diagnose bin ich mehrfach krankgeschrieben worden. Als Beispiel: im Febr. 2 Wochen, im März 2 Wochen, im April....erst ab 24.06. führte die Krankschreibung zur Krankengeldauszahlung. Wann jetzt ist nun der 1. Tag der Krankschreibung, der zur Berechnung des Krankengeldes maßgeblich ist.

Und dann gleich noch eine Frage:
SGB V, § 47 Abs. 2 ist auch mehrmaligem Durchlesen nicht verständlich. Wie berechnet sich Krankengeld bei wechselnden monatlichen Einkünften?

Ich bin so verzweifelt.

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 30.01.2011, 17:42

Du hast doch eh 6 wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen derselben krtankheit. Sobald die 7. Woche beginnt bekommst du KG. Zuvor muss der Antrag aufgenommen werden.

Bei der Berechnung bei schwankenden Bezügen wird der Durchschnitt der letzten 3 monate genommen

Die berechnund hier zu erklären ist was schwer. ca 70 des Nettogehaltes hat amn im schnitt


Der ansprcuh besteht gegerel einene Tag NACH ärztlicher feststellung bzw. bei stationärer behandlung sofort

sanka
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Beitrag von sanka » 31.01.2011, 10:03

Vielen Dank für Deine Antwort. :D Sanka

Gast

Beitrag von Gast » 31.01.2011, 11:17

Hallo Sanka,

schau mal hier: http://www.krankenkassenforum.de/gesetz ... highlight=

ich hatte auch mal so eine Frage...

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