Hallo, meine KK hat mir mitgeteilt, dass mein Krankengeldanspruch demnächst endet und ich "ausgesteuert" werde.
Da ich leider weiterhin arbeitsunfähig bin, werden ich nun einen Antrag auf ALG 1 bei der Arbeitsagentur stellen müssen (Vermerk: § 145 Nahtlosgikeitsregelung).
Was passiert nun mit meiner Mitgliedschaft bei der KK wenn der Krankengeldanspruch abgelaufen ist, und zu diesem Zeitpunkt die Arbeitsagentur noch keinen Bescheid für ALG 1 ausgestellt hat (weil z. B. die Bearbeitung noch andauert) ???
Krankengeldanspruch endet => Aussteuerung
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeldanspruch endet => Aussteuerung
Hallo,
keine Angst, die Mitgliedschaft wird auf jeden Fall weiterbestehen. Wenn du der Kasse erklärst, dass du einen Antrag auf ALG-1 gestellt hast, werden dir
auch zunächst die Beiträge gestundet, da bei einer rückwirkenden Bewilligung von ALG-1 dann das Arbeitsamt für dich die Beiträge zahlt.
Gruss
Czauderna
keine Angst, die Mitgliedschaft wird auf jeden Fall weiterbestehen. Wenn du der Kasse erklärst, dass du einen Antrag auf ALG-1 gestellt hast, werden dir
auch zunächst die Beiträge gestundet, da bei einer rückwirkenden Bewilligung von ALG-1 dann das Arbeitsamt für dich die Beiträge zahlt.
Gruss
Czauderna