Krankengeld1

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
chris1
Beiträge: 44
Registriert: 10.11.2015, 16:50

Krankengeld1

Beitrag von chris1 » 01.08.2017, 15:57

Ich habe heute ein Schreiben wegen meiner Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Die Krankenkasse hat mich mehrmals versucht telefonisch zu erreichen.

Seit 23.06.2017 stehe ich im Krankengeldbezug. Mein letztes Arbeitsverhältnis ging vom 01.05.2016 bis 30.06.2017.

Ich zitiere mal folgenden Wortlaut.

Ihr Arzt teilte uns mit, dass eine miizinische Rehabilitation, eine Psychotherapeutische Behandlung angezeigt sind und es Probleme bezüglich der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz gibt.

Im Rahmen der Mitwirkungspflicht bitten wir um ein telefonisches Beratungsgespräch. Bitte rufen Sie uns unter oben angegebenen Telefonnummer umgehend an.

Was heißt, dass? Erhalte ich kein Krankengeld mehr? Ist es rechtens das die Krankenkasse mich zu Hause anruft und kein § angegeben ist? Bin ich verpflichtet überhaupt am Telefon mich dazu zu äußern?

Das Schreiben ist vom 26.07.2017 und heute eingegangen am 01.08.2017.

Krankgeschrieben bin ich bis zum 07.08.2017

Grüße

Christian

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.08.2017, 17:53

Hallo,
natürlich musst du nicht dort anrufen wenn du es nicht willst und du
verstößt auch damit nicht gegen deine Mitwirkungspflicht.
So, wie das Schreiben formuliert ist will man dich möglichst schnelle in eine Reha bringen, aber die schriftliche Aufforderung nach § 51 SHB V mit der der vorgeschriebenen 10-wochen-Frist umgehen. Das mit dem Problem der Rückkehr an den Arbeitsplatz musst du nicht beachten, denn du hast ja keinen mehr. Das Krankengeld können sie dir auch nicht sperren, du hast es erkannt, es fehlt die gesetzliche Grundlage dafür, weil es ja auch keine gibt.
Außerdem ist der Ton schon etwas umverschämt - der Begriff "umgehend"
ist eine Frechheit in meinen Augen.
Ich, an deiner Stelle würde zurück schreiben und sinngemäß formulieren, dass ich mich für das nette Schreiben mit der Bitte um umgehenden Anruf erhalten habe, ich habe keine Gesprächsbedarf von meiner Seite sehen würde - wenn die Kasse meinen würde, dass meine Erwerbsfähigkeit gemäß § 51SGB V gemindert bzw. bedroht wäre, dan möge sie doch bitte dazu zunächst den MDK beauftragen, dies auch medizinisch zu begründen
und mir danach eine entsprechende Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages zu übersenden und um der Kasse Zeit und Arbeit zu ersparen, würde ich beantragen, dass in diesem Falle mir eine Kopie des entsprechenden MDK-Gutachtens mit der Aufforderung gleich mitgeschickt werden solle. So oder so ähnlich würde ich das schreiben.
Gruss
Czauderna

chris1
Beiträge: 44
Registriert: 10.11.2015, 16:50

Beitrag von chris1 » 01.08.2017, 18:00

Was ist wenn ich nicht reagiere? Was passiert dann? Wieso reagiert die Kasse so schnell nur weil der Arzt das angezeigt hat?

Die müssen ja erstmal laut MDK klarstellen, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet wäre. Wenn die Aufforderung zur Reha kommt, dann hab ich ja 10 Wochen Zeit zu reagieren.

Grüße

Christian

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.08.2017, 18:09

chris1 hat geschrieben:Was ist wenn ich nicht reagiere? Was passiert dann?

Die müssen ja erstmal laut MDK klarstellen, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet wäre. Wenn die Aufforderung zur Reha kommt, dann hab ich ja 10 Wochen Zeit zu reagieren.

Grüße

Christian
Hallo,
sicher kannst du das auch so machen - ich habe ja geschrieben, ich würde das so machen, allein schon aus dem Grunde, dass man dort erkennt, dass ich nicht nicht veralbern lasse und weiß was Sache ist und dass ich mich ungern zu "umgehenden" Handlungen nötigen lasse, die dazu auch noch rechtlich nicht abgesichert sind vom Aufforderer.
Aber dann doch eine Frage, wenn dann die Aufforderung schriftlich kommt, wie muss ich mir dann deine Reaktion vorstellen ?.
Gruss
Czauderna

chris1
Beiträge: 44
Registriert: 10.11.2015, 16:50

Beitrag von chris1 » 01.08.2017, 18:13

Ich soll also laut Deiner Meinung erstmal warten bis eine Aufforderung zur Reha kommt ja?


Ich finde es wie Du gesagt hast, ziemlich unverschämt so ein Schreiben zu schicken und dann auch noch ohne rechtliche Begründung. Die wollen nicht lange Krankengeld zahlen und das ist ja erst seit 23.06.2017. Meine Reaktion wäre, dass ich natürlich da meine Frau eine Schwerbehinderung hat und ich nicht von zu Hause weg kann eine Psychotherapie oder ambulante Reha machen würde.

Grüße

Christian

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.08.2017, 18:20

chris1 hat geschrieben:Ich soll also laut Deiner Meinung erstmal warten bis eine Aufforderung zur Reha kommt ja?


Ich finde es wie Du gesagt hast, ziemlich unverschämt so ein Schreiben zu schicken und dann auch noch ohne rechtliche Begründung. Die wollen nicht lange Krankengeld zahlen und das ist ja erst seit 23.06.2017. Meine Reaktion wäre, dass ich natürlich da meine Frau eine Schwerbehinderung hat und ich nicht von zu Hause weg kann eine Psychotherapie oder ambulante Reha machen würde.

Grüße

Christian
Hallo,
nun wollen wir kein Problem thematisieren, was noch gar nicht da ist, aber wenn die Aufforderung tatsächlich kommt, sollten wir darüber uns nochmals austauschen.
Gruss
Czauderna

chris1
Beiträge: 44
Registriert: 10.11.2015, 16:50

Beitrag von chris1 » 01.08.2017, 18:39

Denkst Du das sich die Krankenkasse noch lange Zeit läßt mit der Aufforderung zur Reha?

Grüße

Christian

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.08.2017, 19:05

chris1 hat geschrieben:Denkst Du das sich die Krankenkasse noch lange Zeit läßt mit der Aufforderung zur Reha?

Grüße

Christian
Hallo,
ich war selbst sehr lange in der AU-Fall-Steuerung tätig - zu meiner Zeit war es noch Gang und gebe, dass man versucht hat telefonisch oder persönlich mit den Versicherten Kontakt aufzunehmen und ich will auch nicht ausschließen, dass es auch bei uns so manche Fallsteuerer gab, der sein Augenmerk mehr auf die Kosteneinsparung als auf die Versichertenberatung und Betreuung legte - mein Ziel lag meist dazwischen - man konnte das eine tun ohne das andere zu lassen. So hätte ich in deinem Fall vielleicht auch diesen Weg gewählt, allerdings in einem anderen Ton, denn der macht bekanntlich die Musik und ja, wenn du dich nicht gemeldet hättest, hätte ich sofort den MDK eingeschaltet und dir auch sofort eine Aufforderung zugesandt und natürlich auch versucht, dass du nicht die 10 Wochen-Frist voll ausschöpfst. Und wenn du dich gemeldet hättest - dann wäre es zumindest den Versuch wert gewesen, dich davon zu überzeugen, dass eine Reha für dich das Beste gewesen wäre und wäre dir beim Ausfüllen der Antragsunterlagen gerne behilflich gewesen.
Um deine Frage abschließen zu beantworten - ja, du musst mit einer kurzfristigen Reaktion rechen, könnte aber auch noch ein weiterer Kontaktversuch sein, sozusagen eine zweite "Chance" - grins.
Gruss
Czauderna

Antworten