Krankengeld Zeitlich befristet

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Krankengeld Zeitlich befristet

Beitrag von CiceroOWL » 03.03.2013, 18:45

Hier wird denn nochmal die zeitliche Befristugn von Krankengeld http://www.finkenbusch.de/?p=1626 dargestellt. Vonwegen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.

Poet
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Beitrag von Poet » 04.03.2013, 14:23

@Cicero: Das mit den Verwaltungsakten wird auch häufig falsch verstanden. Ein "VA auf Dauer" ist eine Verwaltungsakt mit einer bestimmten Dauer und nicht von unendlicher Dauer. Deutsche Sprache schwere Sprache.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 04.03.2013, 15:50

Hallo,
Sorry, aber es hat noch keiner behauptet, dass "unendliche Dauer" gemeint ist.
Das Wort "längstens" begrenzt KRG auf maximal 78 Wochen.
Tatsächlich beinhaltet "längstens" durchaus auch ein Konzept von "weniger als 78 Wochen."
Die Umstände, die zu "weniger als" führen, müssen dem Versicherten am Anfang des KRGbezuges klar dargestellt sein. Wenn dieses nicht gemacht wird, so verstößt die Behörde m.E. gegen ihre Aufklärungspflicht.

Hätte meine KK mir so etwas wie "Finkenbusch" zugeschickt, so wäre ich mit Sicherheit auf die Idee gekommen, mir etwaige Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch erklären zu lassen. (In meinem Fall z.B.
"Vorerkrankungen").

Mit der Aussage wir zahlen Ihnen Krankengeld ab.... war das nicht erkennbar. Für mich war ab gleichbedeutend mit von ...bis...(maximal 78 Wochen und "gute Besserung"...hoffentlich werden Sie vorher gesund)
Ergo: Deutsche Sprache, schwere Sprache....und das war jetzt mein Versuch von "leichte Sprache."

Poet
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Beitrag von Poet » 04.03.2013, 20:40

@reallyangry: Dann hätte explizit im Bescheid stehen müssen: "...für die Zeit von 78Wochen."

Ich bin zwar kein KRG-Experte aber für die Kasse gilt auch §2 SGB V

(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Das soll bitte nicht bedeuten, dass Versicherten unrechtmäßig KRG vorenthalten werden darf, wie es hier oft geschildert wird.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.03.2013, 20:42

Poet hat geschrieben:@Cicero: Das mit den Verwaltungsakten wird auch häufig falsch verstanden. Ein "VA auf Dauer" ist eine Verwaltungsakt mit einer bestimmten Dauer und nicht von unendlicher Dauer. Deutsche Sprache schwere Sprache.
japp sehr missversträndlich, da bereits im Gesetz Fristen genannt werden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 05.03.2013, 08:41, insgesamt 1-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.03.2013, 20:49

Poet hat geschrieben:@reallyangry: Dann hätte explizit im Bescheid stehen müssen: "...für die Zeit von 78Wochen."

Ich bin zwar kein KRG-Experte aber für die Kasse gilt auch §2 SGB V

(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

Das soll bitte nicht bedeuten, dass Versicherten unrechtmäßig KRG vorenthalten werden darf, wie es hier oft geschildert wird.
Für längstens 78 wochen steht in den meisten Bescheiden. Längstens heißt denn auch kürzer.

http://synonyme.woxikon.de/synonyme/l%C ... ens%20.php

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.03.2013, 00:39

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

leser
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Beitrag von leser » 05.03.2013, 01:18

CiceroOWL hat geschrieben:Für längstens 78 wochen steht in den meisten Bescheiden. Längstens heißt denn auch kürzer.
aber nur für die Zukunft:
  • Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist eine gutachterliche Stellungnahme, auf deren Grundlage die Krankenkasse über den Anspruch auf Krankengeld entscheidet. Für den entsprechenden Zeitraum ist die Krankenkasse an ihre Entscheidung gebunden.
    ...
    Wenn die Krankenkasse aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes zur Erkenntnis kommt, dass die Arbeitsunfähigkeit früher als ursprünglich ärztlich bescheinigt endet, dann ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X).
auch finkenbusch ;)
http://www.finkenbusch.de/?p=1641

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.03.2013, 07:53

thats right

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 05.03.2013, 09:22

Ich habe geschrieben:
Das Wort "längstens" begrenzt KRG auf maximal 78 Wochen.
Tatsächlich beinhaltet "längstens" durchaus auch ein Konzept von "weniger als 78 Wochen."
"weniger" in Bezug auf Dauer ist dann auch ein Synonym für "kürzer", oder???
Ich habe wenig Zeit.[/quote]

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.03.2013, 11:40

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 05.03.2013, 12:17

Schön, der letzte Finkenbusch.
Zitat:
Die Arbeitsunfähigkeit wird am 2. November 2012 durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Danach kommt die Krankenkasse zu der Erkenntnis, dass die Arbeitsunfähigkeit anders als ursprünglich angenommen in den nächsten 14 Tagen beendet sein wird. Die Krankenkasse hebt ihre ursprüngliche Entscheidung auf und stellt die Zahlung mit dem 16. November 2012 ein. Der entsprechende Aufhebungsbescheid wird am 12. November 2012 wirksam.
Basta!????

Nett, denn hier fehlt die Mitteilung, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, seitens Krankengeldbezieher mit Hilfe seines behandelnden Arztes.
Wenn schon Info, dann doch bitte komplett.
In meinem Fall ein Satz auf dem damals noch benutzten "Gelben Schein", da ich zu dem Zeitpunklt noch nicht einmal aus der Lohnfortzahlung raus war.
Mein Doc brauchte das nicht einmal Widerspruch nennen.

Gast

befristet

Beitrag von Gast » 05.03.2013, 12:24

Gesetzlich gesehen zahlt die Kasse in drei Jahren Krankengeld in Länge von 78 Wochen. So lange lassen die das aber nicht kommen. Es geht sehr schnell zum medizinischen Dienst und die schreiben die Leute auch gern schnell wieder gesund.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.03.2013, 20:44

reallyangry hat geschrieben:Schön, der letzte Finkenbusch.
Zitat:
Die Arbeitsunfähigkeit wird am 2. November 2012 durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Danach kommt die Krankenkasse zu der Erkenntnis, dass die Arbeitsunfähigkeit anders als ursprünglich angenommen in den nächsten 14 Tagen beendet sein wird. Die Krankenkasse hebt ihre ursprüngliche Entscheidung auf und stellt die Zahlung mit dem 16. November 2012 ein. Der entsprechende Aufhebungsbescheid wird am 12. November 2012 wirksam.
Basta!????

Nett, denn hier fehlt die Mitteilung, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, seitens Krankengeldbezieher mit Hilfe seines behandelnden Arztes.
Wenn schon Info, dann doch bitte komplett.
In meinem Fall ein Satz auf dem damals noch benutzten "Gelben Schein", da ich zu dem Zeitpunklt noch nicht einmal aus der Lohnfortzahlung raus war.
Mein Doc brauchte das nicht einmal Widerspruch nennen.
Lesen bildet http://www.finkenbusch.de/?p=1641 weiter

Poet
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Re: befristet

Beitrag von Poet » 05.03.2013, 21:24

Kamannw hat geschrieben:Gesetzlich gesehen zahlt die Kasse in drei Jahren Krankengeld in Länge von 78 Wochen. So lange lassen die das aber nicht kommen. Es geht sehr schnell zum medizinischen Dienst und die schreiben die Leute auch gern schnell wieder gesund.
Das ist eine Meinung, die sich in der Praxis aber genau so gar nicht bestätigt.

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