Krankengeld Zeitlich befristet
Moderator: Czauderna
Krankengeld Zeitlich befristet
Hier wird denn nochmal die zeitliche Befristugn von Krankengeld http://www.finkenbusch.de/?p=1626 dargestellt. Vonwegen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.
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Hallo,
Sorry, aber es hat noch keiner behauptet, dass "unendliche Dauer" gemeint ist.
Das Wort "längstens" begrenzt KRG auf maximal 78 Wochen.
Tatsächlich beinhaltet "längstens" durchaus auch ein Konzept von "weniger als 78 Wochen."
Die Umstände, die zu "weniger als" führen, müssen dem Versicherten am Anfang des KRGbezuges klar dargestellt sein. Wenn dieses nicht gemacht wird, so verstößt die Behörde m.E. gegen ihre Aufklärungspflicht.
Hätte meine KK mir so etwas wie "Finkenbusch" zugeschickt, so wäre ich mit Sicherheit auf die Idee gekommen, mir etwaige Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch erklären zu lassen. (In meinem Fall z.B.
"Vorerkrankungen").
Mit der Aussage wir zahlen Ihnen Krankengeld ab.... war das nicht erkennbar. Für mich war ab gleichbedeutend mit von ...bis...(maximal 78 Wochen und "gute Besserung"...hoffentlich werden Sie vorher gesund)
Ergo: Deutsche Sprache, schwere Sprache....und das war jetzt mein Versuch von "leichte Sprache."
Sorry, aber es hat noch keiner behauptet, dass "unendliche Dauer" gemeint ist.
Das Wort "längstens" begrenzt KRG auf maximal 78 Wochen.
Tatsächlich beinhaltet "längstens" durchaus auch ein Konzept von "weniger als 78 Wochen."
Die Umstände, die zu "weniger als" führen, müssen dem Versicherten am Anfang des KRGbezuges klar dargestellt sein. Wenn dieses nicht gemacht wird, so verstößt die Behörde m.E. gegen ihre Aufklärungspflicht.
Hätte meine KK mir so etwas wie "Finkenbusch" zugeschickt, so wäre ich mit Sicherheit auf die Idee gekommen, mir etwaige Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch erklären zu lassen. (In meinem Fall z.B.
"Vorerkrankungen").
Mit der Aussage wir zahlen Ihnen Krankengeld ab.... war das nicht erkennbar. Für mich war ab gleichbedeutend mit von ...bis...(maximal 78 Wochen und "gute Besserung"...hoffentlich werden Sie vorher gesund)
Ergo: Deutsche Sprache, schwere Sprache....und das war jetzt mein Versuch von "leichte Sprache."
@reallyangry: Dann hätte explizit im Bescheid stehen müssen: "...für die Zeit von 78Wochen."
Ich bin zwar kein KRG-Experte aber für die Kasse gilt auch §2 SGB V
(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Das soll bitte nicht bedeuten, dass Versicherten unrechtmäßig KRG vorenthalten werden darf, wie es hier oft geschildert wird.
Ich bin zwar kein KRG-Experte aber für die Kasse gilt auch §2 SGB V
(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Das soll bitte nicht bedeuten, dass Versicherten unrechtmäßig KRG vorenthalten werden darf, wie es hier oft geschildert wird.
japp sehr missversträndlich, da bereits im Gesetz Fristen genannt werden.Poet hat geschrieben:@Cicero: Das mit den Verwaltungsakten wird auch häufig falsch verstanden. Ein "VA auf Dauer" ist eine Verwaltungsakt mit einer bestimmten Dauer und nicht von unendlicher Dauer. Deutsche Sprache schwere Sprache.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 05.03.2013, 08:41, insgesamt 1-mal geändert.
Für längstens 78 wochen steht in den meisten Bescheiden. Längstens heißt denn auch kürzer.Poet hat geschrieben:@reallyangry: Dann hätte explizit im Bescheid stehen müssen: "...für die Zeit von 78Wochen."
Ich bin zwar kein KRG-Experte aber für die Kasse gilt auch §2 SGB V
(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Das soll bitte nicht bedeuten, dass Versicherten unrechtmäßig KRG vorenthalten werden darf, wie es hier oft geschildert wird.
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/l%C ... ens%20.php
aber nur für die Zukunft:CiceroOWL hat geschrieben:Für längstens 78 wochen steht in den meisten Bescheiden. Längstens heißt denn auch kürzer.
- Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist eine gutachterliche Stellungnahme, auf deren Grundlage die Krankenkasse über den Anspruch auf Krankengeld entscheidet. Für den entsprechenden Zeitraum ist die Krankenkasse an ihre Entscheidung gebunden.
...
Wenn die Krankenkasse aufgrund des Gutachtens des Medizinischen Dienstes zur Erkenntnis kommt, dass die Arbeitsunfähigkeit früher als ursprünglich ärztlich bescheinigt endet, dann ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X).
http://www.finkenbusch.de/?p=1641
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Schön, der letzte Finkenbusch.
Zitat:
Nett, denn hier fehlt die Mitteilung, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, seitens Krankengeldbezieher mit Hilfe seines behandelnden Arztes.
Wenn schon Info, dann doch bitte komplett.
In meinem Fall ein Satz auf dem damals noch benutzten "Gelben Schein", da ich zu dem Zeitpunklt noch nicht einmal aus der Lohnfortzahlung raus war.
Mein Doc brauchte das nicht einmal Widerspruch nennen.
Zitat:
Basta!????Die Arbeitsunfähigkeit wird am 2. November 2012 durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Danach kommt die Krankenkasse zu der Erkenntnis, dass die Arbeitsunfähigkeit anders als ursprünglich angenommen in den nächsten 14 Tagen beendet sein wird. Die Krankenkasse hebt ihre ursprüngliche Entscheidung auf und stellt die Zahlung mit dem 16. November 2012 ein. Der entsprechende Aufhebungsbescheid wird am 12. November 2012 wirksam.
Nett, denn hier fehlt die Mitteilung, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, seitens Krankengeldbezieher mit Hilfe seines behandelnden Arztes.
Wenn schon Info, dann doch bitte komplett.
In meinem Fall ein Satz auf dem damals noch benutzten "Gelben Schein", da ich zu dem Zeitpunklt noch nicht einmal aus der Lohnfortzahlung raus war.
Mein Doc brauchte das nicht einmal Widerspruch nennen.
Lesen bildet http://www.finkenbusch.de/?p=1641 weiterreallyangry hat geschrieben:Schön, der letzte Finkenbusch.
Zitat:Basta!????Die Arbeitsunfähigkeit wird am 2. November 2012 durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Danach kommt die Krankenkasse zu der Erkenntnis, dass die Arbeitsunfähigkeit anders als ursprünglich angenommen in den nächsten 14 Tagen beendet sein wird. Die Krankenkasse hebt ihre ursprüngliche Entscheidung auf und stellt die Zahlung mit dem 16. November 2012 ein. Der entsprechende Aufhebungsbescheid wird am 12. November 2012 wirksam.
Nett, denn hier fehlt die Mitteilung, dass gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann, seitens Krankengeldbezieher mit Hilfe seines behandelnden Arztes.
Wenn schon Info, dann doch bitte komplett.
In meinem Fall ein Satz auf dem damals noch benutzten "Gelben Schein", da ich zu dem Zeitpunklt noch nicht einmal aus der Lohnfortzahlung raus war.
Mein Doc brauchte das nicht einmal Widerspruch nennen.
Re: befristet
Das ist eine Meinung, die sich in der Praxis aber genau so gar nicht bestätigt.Kamannw hat geschrieben:Gesetzlich gesehen zahlt die Kasse in drei Jahren Krankengeld in Länge von 78 Wochen. So lange lassen die das aber nicht kommen. Es geht sehr schnell zum medizinischen Dienst und die schreiben die Leute auch gern schnell wieder gesund.