Krankengeld würde gekündigt
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo, Krankenkassenfee
wir wissen ja nicht, ob die Kasse mit derm ersten Schreiben - oder dem ersten Auszahlschein das Verfahren so dem Versicherten erklärt hat.
Ich selbst arbeite bei einer Kasse, die immer Krankengeld rückwirkend bis zum Tag zahlt, an dem der Auszahlschein ausgestellt ist. Und das steht auch in dem ersten Schreiben. Und ich weiß, dass das Verfahren auch bei anderen Kassen so ist.
Ich habe von meiner kk keinen Auszahlschein bekommen, deswegen wußte ich das nicht. Habe von meine Arzt einen gelben Schein bekommen.
Gruß
wir wissen ja nicht, ob die Kasse mit derm ersten Schreiben - oder dem ersten Auszahlschein das Verfahren so dem Versicherten erklärt hat.
Ich selbst arbeite bei einer Kasse, die immer Krankengeld rückwirkend bis zum Tag zahlt, an dem der Auszahlschein ausgestellt ist. Und das steht auch in dem ersten Schreiben. Und ich weiß, dass das Verfahren auch bei anderen Kassen so ist.
Ich habe von meiner kk keinen Auszahlschein bekommen, deswegen wußte ich das nicht. Habe von meine Arzt einen gelben Schein bekommen.
Gruß
Danke Machts Sinn,
werde das mit den drei Links machen.
""solltest aber trotzdem parallel das zweite Gleis von Hartz IV fahren und sobald du wieder arbeitsfähig bist auch bei der Arbeitsagentur Leistungen beanspruchen ""
Werde wohl länger arbeitsunfägig bleiben > also kann ich das Arbeitsamt vergessen
Danke dir für die guten Tips
Gruß
werde das mit den drei Links machen.
""solltest aber trotzdem parallel das zweite Gleis von Hartz IV fahren und sobald du wieder arbeitsfähig bist auch bei der Arbeitsagentur Leistungen beanspruchen ""
Werde wohl länger arbeitsunfägig bleiben > also kann ich das Arbeitsamt vergessen
Danke dir für die guten Tips
Gruß
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Hallo,
der 6.1. war ja bekanntermaßen ein Freitag, gell?! Deshalb waren der 7.+8.1. Wochenende, wo kein Arzt auf hat - außer Notdienst. Der 9.1. war folglich der Montag und quasi der nächste Tag.
Das sollte halt auch mit aufgenommen werden, sonst sieht es so aus, dass jemand sich 3 Tage nicht gekümmert hat.
LG, Fee
der 6.1. war ja bekanntermaßen ein Freitag, gell?! Deshalb waren der 7.+8.1. Wochenende, wo kein Arzt auf hat - außer Notdienst. Der 9.1. war folglich der Montag und quasi der nächste Tag.
Das sollte halt auch mit aufgenommen werden, sonst sieht es so aus, dass jemand sich 3 Tage nicht gekümmert hat.
LG, Fee
Hallo Machts Sinn,
da bin ich voll auf deiner Argumentationsschiene - hier liegt die Verantwortung klar bei der Kasse, ich kann den Versicherten nicht so ins Messer laufen lassen.
Auch wenn ich mich als Kasse auf dieses BSG-Urteil stützen könnte, ich muss dem Versicherten das im voraus von mir aus erklären und mitteilen.
Dann kommt es in der Praxis nicht zu solchen Fällen.
Gruss
Czauderna
da bin ich voll auf deiner Argumentationsschiene - hier liegt die Verantwortung klar bei der Kasse, ich kann den Versicherten nicht so ins Messer laufen lassen.
Auch wenn ich mich als Kasse auf dieses BSG-Urteil stützen könnte, ich muss dem Versicherten das im voraus von mir aus erklären und mitteilen.
Dann kommt es in der Praxis nicht zu solchen Fällen.
Gruss
Czauderna