krankengeld wird abgelehnt?
Moderator: Czauderna
Das Problem an der Situation ist, daß die Kassen nicht darauf hinweisen, daß das voraussichtliche Ende der AU in dieser Übergansphase von Lohnfortzahlung auf Krankengeld bedeutsam wird. Hier existiert eine Gesetzeslücke. Mit den BSG-Urteilen hat dein Fall nichts zu tun, da dort die ERSTBESCHEINIGUNG erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses stattfand und damit kein Krankengeldanspruch bestand bzw. die Folgebescheinigungen nach Erlöschen des Anspruchs ausgestellt wurden. BEIDES IST BEI DIR NICHT DER FALL! Du hast Anspruch solange du krank bist!
Da du noch als Beschäftigter krangeschrieben wurdest, ist die Kasse zur Zahlung verpflichtet, wertet aber den voraussichlich letzten Tag der AU so wie den Wiedervorstellungstermin aus den Auszahlungsscheinen - das ist zumindest fragwürdig, da es allgemein üblich ist, bei einer Krankschreibung bis Freitag, bei der ja die Möglichkeit besteht, am Wochenende wieder gesund zu werden, erst am Montag die Folgebescheinigung abzuholen. Das ist den Kassen aber egal, da das im allgemeinen die Lohnfortzahlung des AG betrifft und nicht die Kasse.
Ich würde argumentieren, daß die Kasse ab 01. zur Zahlung verpflichtet ist, wobei aus der O.G genannten üblichen Praxis, die die Kassen auch widerspruchslos akzeptieren es für dich nicht ersichtlich war, den Arzt am VORAUSSICHTLICH - da kann man auch einhaken, hat er sich halt getäuscht - letzten Tag der AU aufsuchen zu müssen. Wenn du schon einen KG-Bezugsschein abgegeben hättest, wäre auf dem der nächste Besuch vermerkt und damit verbindlich vorgeschrieben gewesen, da der Arzt die AU aber bis zu 7 Tage rückwirkend - oder auch länger, es heißt da "in der Regel" - bestätigen kann ist dann zu klären, wer zu verantworten hat, daß die zweite Bescheinigung als AU und nicht als Krankengeldauszahlschein erfolgt ist. Dein Arzt wußte vielleicht zu dem Zeitpunkt gar nicht, daß du gekündigt wurdest und infolgedessen schon Krankengeld beziehst und er die AU somit über den Auszahlschein attestieren müßte.
Das sollte als Ansatz für den Anwalt reichen - wobei du dir vielleicht einen anderen suchen solltest, denn ich bin nur interessierter Laie, er als Experte sollte das auf jeden Fall wissen ...
Ich sehe es so, daß das Versäumnis bei der Kasse liegt, dir Auszahlscheine zur Verfügung zu stellen. Jetzt machen sie Verzögerungstaktik. Tip: Laß dich nicht auf Telefonate an, verlange alles schriftlich. Die wissen, daß sie zahlen müssen, wenn du deinen Anspruch vernünftig geltend machst!
Solltest du noch Fragen haben PN
Da du noch als Beschäftigter krangeschrieben wurdest, ist die Kasse zur Zahlung verpflichtet, wertet aber den voraussichlich letzten Tag der AU so wie den Wiedervorstellungstermin aus den Auszahlungsscheinen - das ist zumindest fragwürdig, da es allgemein üblich ist, bei einer Krankschreibung bis Freitag, bei der ja die Möglichkeit besteht, am Wochenende wieder gesund zu werden, erst am Montag die Folgebescheinigung abzuholen. Das ist den Kassen aber egal, da das im allgemeinen die Lohnfortzahlung des AG betrifft und nicht die Kasse.
Ich würde argumentieren, daß die Kasse ab 01. zur Zahlung verpflichtet ist, wobei aus der O.G genannten üblichen Praxis, die die Kassen auch widerspruchslos akzeptieren es für dich nicht ersichtlich war, den Arzt am VORAUSSICHTLICH - da kann man auch einhaken, hat er sich halt getäuscht - letzten Tag der AU aufsuchen zu müssen. Wenn du schon einen KG-Bezugsschein abgegeben hättest, wäre auf dem der nächste Besuch vermerkt und damit verbindlich vorgeschrieben gewesen, da der Arzt die AU aber bis zu 7 Tage rückwirkend - oder auch länger, es heißt da "in der Regel" - bestätigen kann ist dann zu klären, wer zu verantworten hat, daß die zweite Bescheinigung als AU und nicht als Krankengeldauszahlschein erfolgt ist. Dein Arzt wußte vielleicht zu dem Zeitpunkt gar nicht, daß du gekündigt wurdest und infolgedessen schon Krankengeld beziehst und er die AU somit über den Auszahlschein attestieren müßte.
Das sollte als Ansatz für den Anwalt reichen - wobei du dir vielleicht einen anderen suchen solltest, denn ich bin nur interessierter Laie, er als Experte sollte das auf jeden Fall wissen ...
Ich sehe es so, daß das Versäumnis bei der Kasse liegt, dir Auszahlscheine zur Verfügung zu stellen. Jetzt machen sie Verzögerungstaktik. Tip: Laß dich nicht auf Telefonate an, verlange alles schriftlich. Die wissen, daß sie zahlen müssen, wenn du deinen Anspruch vernünftig geltend machst!
Solltest du noch Fragen haben PN
Fraglich ist noch, ob dein Arzt die gleiche Diagnose bescheinigt hat bzw. die Symptome in eine Diagnose überführt hat, da könnte es brenzlig werden, wobei die Verantwortung dann eher auf Seite des Arztes liegt, wenn eins von beiden nicht stattgefunden hat.
Schade, daß das System so aufgebaut ist, daß die Patienten bezahlen, die Ärzte therapieren und die Kassenmitarbeiter Gesetzeskenner sein müssen, besser wäre es, wenn die Kassenmitarbeiter bezahlen, die Ärzte Gesetzeskenner wären und die Patienten therapieren!
Da is mir ja wieder was eingefallen ... Opiat, da glüht der Draht ...
Schade, daß das System so aufgebaut ist, daß die Patienten bezahlen, die Ärzte therapieren und die Kassenmitarbeiter Gesetzeskenner sein müssen, besser wäre es, wenn die Kassenmitarbeiter bezahlen, die Ärzte Gesetzeskenner wären und die Patienten therapieren!
Da is mir ja wieder was eingefallen ... Opiat, da glüht der Draht ...