vollkommen richtig, das hier nur die zuständige Staatsanwaltschaft ahndetZitat hat geschrieben:
die Aufsichtsbehörde hat schon Recht. Verstöße im Sinne des Strafgesetzbuches (das wurde ja zitiert) mussen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
auch richtig,aber es liegt auch nicht immer in Ihrem Interesse es zu verfolgen, ganz zu schweigen davon es zu ahnden.Zitat hat geschrieben: Die Aufsichtsbehörde an sich ist maximal für Verstöße gegen das Sozialgesetzbuch zuständig.
Hier wird gewissermaßen schon ein Freibrief ausgestellt.
Gruß Bully