Hallo,
ich habe es leider zu einer Lücke bei den Zahlscheinen kommen lassen, das war zum Teil eine Verständnisssache, aber auch , weil ich mir über die Folgen einfach nicht bewusst gewesen bin. Der letzte Zahlschein war bis 14. und am 18. war ich erst wieder beim Arzt(dazwischen lag auch ein Wochenende) . Ich bin es also selbst schuld und verstehe das auch.
Die Dame bei der AOK hat mir geraten, mich wieder arbeitslos zu melden, damit ich auch Geld bekomme. Ich habe leider nur einen Restanspruch von 30 Tagen. Wie muss ich es anstellen, um wieder Krankengeld zu bekommen, bevor die 30 Tage um sind? 30 Tage und 6 Wochen krank, das passt ja nicht zusammen. Ich bin eigentlich immer noch krank, musste mich um das ALG 1 zu bekommen, aber gesund schreiben lassen. Wenn ich wieder krank geschrieben werde, dann natürlich wegen der gleichen Sache. Kann mir jemand was empfehlen? Vielen Dank
Krankengeld wegen Lücke aufgehoben nun wieder ALG1, aber ...
Moderator: Czauderna
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Re: Krankengeld wegen Lücke aufgehoben nun wieder ALG1, aber
Hallo,Smilingangel hat geschrieben:Hallo,
ich habe es leider zu einer Lücke bei den Zahlscheinen kommen lassen, das war zum Teil eine Verständnisssache, aber auch , weil ich mir über die Folgen einfach nicht bewusst gewesen bin. Der letzte Zahlschein war bis 14. und am 18. war ich erst wieder beim Arzt(dazwischen lag auch ein Wochenende) . Ich bin es also selbst schuld und verstehe das auch.
Die Dame bei der AOK hat mir geraten, mich wieder arbeitslos zu melden, damit ich auch Geld bekomme. Ich habe leider nur einen Restanspruch von 30 Tagen. Wie muss ich es anstellen, um wieder Krankengeld zu bekommen, bevor die 30 Tage um sind? 30 Tage und 6 Wochen krank, das passt ja nicht zusammen. Ich bin eigentlich immer noch krank, musste mich um das ALG 1 zu bekommen, aber gesund schreiben lassen. Wenn ich wieder krank geschrieben werde, dann natürlich wegen der gleichen Sache. Kann mir jemand was empfehlen? Vielen Dank
wenn während einer Arbeitsunfähigkeit das Arbeitslosengeld-1 endet, egal aus welchen Gründen, z.B. wie hier Leistungsablauf, dann besteht ab dem Folgetag Anspruch auf Krankengeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.
Gruss
Czauderna
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