Krankengeld verweigert – LG Hamburg verurteilt TK
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich möchte gerne darauf hinweisen, dass es sich bei den Aussagen im ersten Post dieses Threads nicht um Aussagen aus dem Urteil, sondern um eine Mischung aus Zitaten aus der Klageschrift und eigenen Interpretationen Kernschmelzes handelt.
Man kann daraus also keine eigenen Aussagen wie "endlich mal wieder ein Richter...." ableiten oder "das Gericht es auch in diesem Fall so gesehen hat."
Was das Gericht in diesem Fall am Ende gesehen gehabt hätte werden wir nie erfahren: Es ist nur ein Anerkenntnisurteil ergangen, was bedeutet, dass die eine Seite, in diesem Fall die Krankenkasse, die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche anerkannt hat. Das Gericht ist damit weit gehend raus; es stellt nicht einmal fest, ob der Vorgang schlüssig oder begründet ist.
Damit wird auch nicht gerichtlich festgestellt, ob die Klageschrift und die darin enthaltenden Feststellungen und Ansprüche berechtigt sind - sie wird also nicht Teil des Anerkenntnisurteils. Der Richter trifft im Anerkenntnisurteil auch, abgesehen von der Frage der Kosten, keine eigenen Feststellungen zum Fall.
Anerkenntnisurteile sind dementsprechend sehr knapp: Sie enthalten keine Urteilsbegründung.
Womit ich bei der gestrigen Frage Ciceros angekommen bin:
"Ist das Urteil schon veröffentlich?" (in meinen eigenen Worten ausgedrückt)
Nein, ist es nicht. Da es sich dabei um ein Anerkenntnisurteil handelt, ist es auch unwahrscheinlich, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird - solche Urteil sind viel zu knapp und in sich wenig aussagekräftig, um sie in die Datenbanken aufzunehmen. Man kann es allerdings vom Landgericht Hamburg anfordern.
Es ist also so, dass hier keine Inhalte eines Urteils diskutiert werden, sondern die Wertungen eines einzelnen Nutzers über Inhalt und Ausgang eines Gerichtsverfahrens.
ich möchte gerne darauf hinweisen, dass es sich bei den Aussagen im ersten Post dieses Threads nicht um Aussagen aus dem Urteil, sondern um eine Mischung aus Zitaten aus der Klageschrift und eigenen Interpretationen Kernschmelzes handelt.
Man kann daraus also keine eigenen Aussagen wie "endlich mal wieder ein Richter...." ableiten oder "das Gericht es auch in diesem Fall so gesehen hat."
Was das Gericht in diesem Fall am Ende gesehen gehabt hätte werden wir nie erfahren: Es ist nur ein Anerkenntnisurteil ergangen, was bedeutet, dass die eine Seite, in diesem Fall die Krankenkasse, die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche anerkannt hat. Das Gericht ist damit weit gehend raus; es stellt nicht einmal fest, ob der Vorgang schlüssig oder begründet ist.
Damit wird auch nicht gerichtlich festgestellt, ob die Klageschrift und die darin enthaltenden Feststellungen und Ansprüche berechtigt sind - sie wird also nicht Teil des Anerkenntnisurteils. Der Richter trifft im Anerkenntnisurteil auch, abgesehen von der Frage der Kosten, keine eigenen Feststellungen zum Fall.
Anerkenntnisurteile sind dementsprechend sehr knapp: Sie enthalten keine Urteilsbegründung.
Womit ich bei der gestrigen Frage Ciceros angekommen bin:
"Ist das Urteil schon veröffentlich?" (in meinen eigenen Worten ausgedrückt)
Nein, ist es nicht. Da es sich dabei um ein Anerkenntnisurteil handelt, ist es auch unwahrscheinlich, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird - solche Urteil sind viel zu knapp und in sich wenig aussagekräftig, um sie in die Datenbanken aufzunehmen. Man kann es allerdings vom Landgericht Hamburg anfordern.
Es ist also so, dass hier keine Inhalte eines Urteils diskutiert werden, sondern die Wertungen eines einzelnen Nutzers über Inhalt und Ausgang eines Gerichtsverfahrens.
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Da wir gerade bei "Aalen" und "Schwarzen Schafen" sind - ich würde das
innerhalb der GKV auch über Czauderna hinaus auf manch anderen ausdehnen; die SGB-II/XII-Verwaltung steht hier im Krankenkassenforum für mich nicht zur Debatte.@Günter, ich weiß, mit den Verfahrensvorschriften und den Gesetzen hast Du es nicht so. Du macht es aus der Erfahrung Deiner Praxis, die bislnag immer übwerwiegend funtkioniert hat.
@Czauderna,
pass´auf, dass du dir nicht die Finger verbrennst - oder ist das mit so wachsweichen, in sich widersprüchlichen und gleichzeitig nichts sagenden Forumulierungen von vornherein ausgeschlossen?
Was wolltest du damit nochmals sagen? Und du legst die Hand für dich ins Feuer, obwohl du weißt und ausdrücklich bestätigt hast, dass obiges Zitat zutreffend ist und du zwischen Theorie und Praxis im Recht grundsätzlich unterscheidest? Kühn!und natuerlich auch die
erneut unterschwellige Behauptung, bei uns
wuerde das auch so laufen wie in diesem Fall, nur
wehre sich niemand. Das ist natuerlich
Unsinn. Ich kann und werde natuerlich fuer
niemanden die Hand ins Feuer legen, ausser fuer mich
selbst, aber ich werde immer gegen die
Verallgemeinerung von Misstaenden kaempfen
Gruß!
Machts Sinn
ja klar tue ich das - wenn ich nicht einmal mir selbst vertraue ??
Deine Schlussfolgerung dass ich persönlich im Recht zwischen Theorie und Praxis unterscheide ist erneut falsch - wenn ich von Theorie und Praxis spreche, dann ist damit gemeint, dass eben das Recht, welches den Part der Theorie innehat eben in der Praxis nicht immer so umgesetzt wird, dass die Praxis mit der Theorie konform geht - verständlich ??
Denn weil es so ist, deshalb gibt es die Gerichtsbarkeit, also den Rechtsweg, der dafür sorgen soll, dass beide, Theorie und Praxis wieder konform sind.
Unser Fall hier hat klar gezeigt, dass die Praxis der Kasse in diesem Fall von der Theorie (Recht) abgewichen ist, dass es eben einer Klärung durch das Gerichtes bedurfte - was auch gut war.
Wenn ich jetzt mal wieder auf die "Hand im Feuer" zu sprechen kommen darf -
ich für mich - da wäre unter meiner Mitwirkung nicht passiert !!!
Das kann ich aber nicht von anderen Personen unbedingt behaupten, auch nicht von Kollegen oder Kolleginnen im eigenen Unternehmen - ist es nun klarer ?
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Na und?Was das Gericht in diesem Fall am Ende gesehen gehabt hätte werden wir nie erfahren: Es ist nur ein Anerkenntnisurteil ergangen, was bedeutet, dass die eine Seite, in diesem Fall die Krankenkasse, die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche anerkannt hat. Das Gericht ist damit weit gehend raus; es stellt nicht einmal fest, ob der Vorgang schlüssig oder begründet ist.
Wird der Fall dadurch bedeutungslos???
Darf ich mich in Zukunft nicht darauf berufen???
Wenn es dann nicht Eingang in die einschlägigen Portale findet, dann ist es an uns, es überall zu verbreiten. Ein "nur Annerkenntnis" ist ein so klares Urteil, dass es keiner weiteren Begründung bedarf. Alles andere ist "Rechtsverdreherei" und sollte den Juristen überlassen werden.
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- Beiträge: 98
- Registriert: 07.11.2011, 18:47
Hallo vlac,
Deine Sichtweise ist falsch. Das Urteil lautet:
Zitat:
In der Sache
Klägerin
gegen
Techniker Krankenkasse (Beklagte)
wegen Schmerzensgeld
erkennt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 3 – durch den Richter [Name] als Einzelrichter am 25.07.2012
für Recht:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ende Zitat
Es grenzt schon an Rabulistik [1], wenn die Klagvorwürfe, die die Schmerzensgeldforderung begründen, und die nach dem Urteil zu Recht erhoben wurden, nun nicht Grundlage des Richterspruchs sein sollen. Der Richter hat vollständig die Sicht der Klägerin, die in der Klage spezifiziert ist, übernommen. Beides gehört untrennbar miteinander verbunden: Klage und Urteil. Das ist was Wesen eines Anerkenntnisurteils.
Gruß, Kernschmelze
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik
Deine Sichtweise ist falsch. Das Urteil lautet:
Zitat:
In der Sache
Klägerin
gegen
Techniker Krankenkasse (Beklagte)
wegen Schmerzensgeld
erkennt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 3 – durch den Richter [Name] als Einzelrichter am 25.07.2012
für Recht:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ende Zitat
Es grenzt schon an Rabulistik [1], wenn die Klagvorwürfe, die die Schmerzensgeldforderung begründen, und die nach dem Urteil zu Recht erhoben wurden, nun nicht Grundlage des Richterspruchs sein sollen. Der Richter hat vollständig die Sicht der Klägerin, die in der Klage spezifiziert ist, übernommen. Beides gehört untrennbar miteinander verbunden: Klage und Urteil. Das ist was Wesen eines Anerkenntnisurteils.
Gruß, Kernschmelze
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik
Hallo,
Nein. Der Richter hat nichts übernommen. Das kann er nur, wenn er ein eigenes Urteil fällt und es in die Urteilsbegründung hinein schreibt. Nur was im Urteil steht, ist auch Bestandteil des Urteils. Dass die Klageschrift im Falle eines Anerkenntnisurteils physisch mit dem Urteil verbunden werden kann, hat damit zu tun, dass dann im eigentlichen Urteil auf einige Detail verzichtet werden kann, die sonst im Urteil drin stehen müssten (§313b (2) ZPO).
Im vorliegenden Fall hat eine Partei ein Anerkenntnis nach § 307 ZPO abgegeben und musste dementsprechend dem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden. Die Rolle des Richters beschränkt sich in diesem Fall einzig und allein darauf, genau dies zu tun: Die Partei ihres Anerkenntnis' gemäß zu verurteilen. Er macht sich dabei nichts zu eigen, er prüft nichts, er urteilt nicht, er verurteilt, weil er das muss. Sich etwas zu eigen zu machen würde bedeuten, dass der Richter die Möglichkeit hat, seine eigene Meinung in das Urteil einfließen zu lassen. Der Richter hat bei einem Anerkenntnisurteil nicht einmal die Möglichkeit, zu prüfen, ob alle in der Klageschrift gemachten Punkte wirklich zutreffend sind. Er hat auch nicht die Möglichkeit, am Anerkenntnis irgend etwas zu ändern. Deshalb kann absolut keine Rede davon sein, dass der Richter irgendetwas übernommen hat.
Nein. Der Richter hat nichts übernommen. Das kann er nur, wenn er ein eigenes Urteil fällt und es in die Urteilsbegründung hinein schreibt. Nur was im Urteil steht, ist auch Bestandteil des Urteils. Dass die Klageschrift im Falle eines Anerkenntnisurteils physisch mit dem Urteil verbunden werden kann, hat damit zu tun, dass dann im eigentlichen Urteil auf einige Detail verzichtet werden kann, die sonst im Urteil drin stehen müssten (§313b (2) ZPO).
Im vorliegenden Fall hat eine Partei ein Anerkenntnis nach § 307 ZPO abgegeben und musste dementsprechend dem Anerkenntnis gemäß verurteilt werden. Die Rolle des Richters beschränkt sich in diesem Fall einzig und allein darauf, genau dies zu tun: Die Partei ihres Anerkenntnis' gemäß zu verurteilen. Er macht sich dabei nichts zu eigen, er prüft nichts, er urteilt nicht, er verurteilt, weil er das muss. Sich etwas zu eigen zu machen würde bedeuten, dass der Richter die Möglichkeit hat, seine eigene Meinung in das Urteil einfließen zu lassen. Der Richter hat bei einem Anerkenntnisurteil nicht einmal die Möglichkeit, zu prüfen, ob alle in der Klageschrift gemachten Punkte wirklich zutreffend sind. Er hat auch nicht die Möglichkeit, am Anerkenntnis irgend etwas zu ändern. Deshalb kann absolut keine Rede davon sein, dass der Richter irgendetwas übernommen hat.
Hallo,
ja, da gibt es nichts dran zu rütteln. Man sollte stets vorsichtig sein, wenn man vor Gericht Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld einfordert. In einem Gerichtsverfahren kann vieles schief gehen. Ein falscher Schritt, und die Sache geht nach hinten los: Wenn der Richter beispielsweise sagt, dass sich eine Behörde falsch verhalten hat, dann bedeutet das nicht gleichzeitig auch, dass am Ende auch Geld in der geforderten Höhe dabei heraus kommt - wird auf einen Urteilsspruch gebaut, dann kann am Ende sehr viel weniger rauskommen, als man hatte haben wollen (auch wenn ich jedem das Geld gönne, aber:)
Der Richter muss in diesem Falle auf der Grundlage von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, meist sind das dann gerichtlich angeforderte Gutachten, abwägen, in weit ein, ich nenne das mal möglichst neutral, Defizit des Klägers tatsächlich mit dem Fehlverhalten des Beklagten in Verbindung gebracht werden kann und das kann dann ausgesprochen haarig werden.
Denn: Das, was hier im Forum "Schockschaden" genannt wird, ist recht selten - glücklicherweise. Ich habe sehr viele Menschen kennen gelernt, bei denen dies geschehen ist (wobei wir das nicht mit diesem Begriff bezeichnen) und muss deshalb sagen: Glaubt mir - es ist nichts, was man gerne haben möchte. Sarkastisch gesagt.
Kurz erklärt - und hoffentlich einigermaßen verständlich: Der Begriff Schock bezeichnet zunächst einmal in der Medizin einen körperlichen Zustand, bei dem auf Grund eines plötzlichen Blut- und Flüssigkeitsverlustes die Blutzirkulation gestört ist; es kommt zur Sauerstoffunterversorgung des Gewebes, also auch lebenswichtiger Organe, damit zu Stoffwechselstörungen, und, wenn nichts unternommen wird, zum Tode.
Zu den Ursachen komme ich gleich. Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle einschieben, dass eine psychische Erkrankung sehr häufig nicht einfach nur einfach "im Kopf" oder der "Seele" ist, also irgendwo, wo man sie nicht sieht, nur fühlt, sondern auf einem komplizierten Wechselspiel aus Hormonen und Botenstoffen in Verbindung mit Erlebtem basieren.
Damit zurück zum Schock. Der Kreislauf ist dabei eine Sache. Gleichzeitig werden auch Hormone und Botenstoffe vermehrt produziert, um den Körper verteidigungsfähig zu machen. Normalerweise ist das auch gut so: Werden wir mit einer Bedrohung konfrontiert, dann schüttet der Körper Adrenalin und Noradrenalin und noch eine ganze Menge anderen Kram aus, die Adern werden enger, das Herz schlägt schneller, der Geist wird schärfer - wir sind bereit zum Zurückschlagen. Beim Schock rächt sich das: Das bisschen Blut, das übrig ist, kann nicht mehr zirkulieren, und das war's dann.
In der Medizin wird ein Schock meist durch eine schwere Verletzung, die mit einem hohen Blutverlust einher geht hervor gerufen. Möglich ist auch ein extremer Flüssigkeitsmangel, zum Beispiel auf Grund eines heftigen Durchfalls, um nur ein Beispiel zu nennen. Außerdem kommt es vor, dass ein Großteil des Blutes auf Grund von Erkrankungen, wie beispielsweise einem Beinbruch in einen Körperteil "absackt" und deshalb anderswo nicht mehr zur Verfügung steht.
Nun ist es so, dass nach einem körperlichen Schock sehr häufig die Betroffenen (ein Gutes am deutschen Gesundheitssystem ist, dass bei einem Schock schnell Hilfe kommt) psychische Erkrankungen entwickeln, wenn sich das Überangebot an Hormonen und Botenstoffen nicht wieder reguliert - was durchaus passiert, weil mit dem körperlichen Trauma auch eine akute Belastungssituation einher geht.
So etwas kann sich aber auch anders herum abspielen: Auf Grund einer plötzlichen akuten Belastungssituation tritt ein körperlicher Schock ein, weil zum Beispiel das Herz langsamer schlägt, oder aber sich die Adern so verengt haben, dass nichts mehr geht, während gleichzeitig die Nerven versagen und dann, wenn die körperliche Reaktion vorbei, die Botenstoffe im Hirn komplett ins Chaos verfallen. Das ist dann der absolute Psycho-Supergau: Der Betroffene fällt körperlich und geistig in ein tiefes Loch, aus dem er, wenn überhaupt, nur sehr schwer heraus zu holen ist. Das ist dann der Schockschaden.
Glücklicherweise passiert das ausgesprochen selten, denn der Mensch ist erstaunlicherweise ziemlich unkaputtbare Technologie und schafft es in den meisten Fällen sich einigermaßen zu regenerieren, auch wenn das Ergebnis oft nicht dem Originalzustand entspricht.
Sehr viel häufiger ist die akute Belastungsreaktion: Auf Grund eines als emotional belastend empfundenen Ereignisses werden vermehrt / vermindert Botenstoffe und Hormone ausgeschüttet, die dann psychische Störungen erzeugen. A-na-log dazu erzeugt eine längerfristige Belastungsreaktion ein ähnliches Ergebnis.
Nun stellt sich für den Gutachter (und den Richter) in solchen Fällen stets die Frage: Wie viel war vor dem als belastend empfundenen Ereignis schon da? Kann man überhaupt einen direkten Zusammenhang zu dem Ereignis herstellen?
Denn: Wenn beispielsweise ein Mensch, der vorher keine Beschwerden hatte, plötzlich auf Grund eines Ereignisses oder einer Kette von Ereignissen (zum Beispiel das umgangssprachliche Mobbing) psychische Probleme bekommt, kann man schon eine Ursächlichkeit erklären.
Hat allerdings jemand bereits vorher schon Probleme gehabt, ist es aus gutachterlicher Sicht wirklich schwierig, einen direkten Zusammenhang herzustellen. Bei einer schon bestehenden psychischen Erkrankung kann zunächst einmal alles, selbst grundlegende Dinge des täglichen Lebens, zu einer Verschlechterung führen.
Und da kann es dann, und tut es auch oft, passieren, dass der Kläger, die Klägerin, am Ende mit viel weniger Geld nach Hause geht, als es erhofft war, weil zwar der Anspruch dem Grunde nach besteht, aber sich tatsächlich nicht in der geforderten Höhe nachweisen lässt.
Deshalb geht man mit einem Anerkenntnis meist am Besten aus der Sache raus - sehr viel mehr als ein, zwei Tausend Euro sind ohnehin selten drin.
Wo vor man sich allerdings ganz dringend hüten sollte: Zu behaupten, dass in wenigen Minuten der Behandlungserfolg von ganz vielen Monaten zu Nichte gemacht wurde.
In diesem Fall stellt sich nämlich die Frage, ob hier überhaupt eine anständige Behandlung statt gefunden hat - denn nach Monaten der Behandlung, und vor allem dann, wenn die Behandler der Ansicht sind, dass der Patient fit genug für eine, wenn auch vorsichtige, Wiedereingliederung ist, sollte das nicht passieren.
EDIT: Der Text wurde einigen leichten Änderungen unterzogen, die Aussagen sind die selben geblieben
ja, da gibt es nichts dran zu rütteln. Man sollte stets vorsichtig sein, wenn man vor Gericht Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld einfordert. In einem Gerichtsverfahren kann vieles schief gehen. Ein falscher Schritt, und die Sache geht nach hinten los: Wenn der Richter beispielsweise sagt, dass sich eine Behörde falsch verhalten hat, dann bedeutet das nicht gleichzeitig auch, dass am Ende auch Geld in der geforderten Höhe dabei heraus kommt - wird auf einen Urteilsspruch gebaut, dann kann am Ende sehr viel weniger rauskommen, als man hatte haben wollen (auch wenn ich jedem das Geld gönne, aber:)
Der Richter muss in diesem Falle auf der Grundlage von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, meist sind das dann gerichtlich angeforderte Gutachten, abwägen, in weit ein, ich nenne das mal möglichst neutral, Defizit des Klägers tatsächlich mit dem Fehlverhalten des Beklagten in Verbindung gebracht werden kann und das kann dann ausgesprochen haarig werden.
Denn: Das, was hier im Forum "Schockschaden" genannt wird, ist recht selten - glücklicherweise. Ich habe sehr viele Menschen kennen gelernt, bei denen dies geschehen ist (wobei wir das nicht mit diesem Begriff bezeichnen) und muss deshalb sagen: Glaubt mir - es ist nichts, was man gerne haben möchte. Sarkastisch gesagt.
Kurz erklärt - und hoffentlich einigermaßen verständlich: Der Begriff Schock bezeichnet zunächst einmal in der Medizin einen körperlichen Zustand, bei dem auf Grund eines plötzlichen Blut- und Flüssigkeitsverlustes die Blutzirkulation gestört ist; es kommt zur Sauerstoffunterversorgung des Gewebes, also auch lebenswichtiger Organe, damit zu Stoffwechselstörungen, und, wenn nichts unternommen wird, zum Tode.
Zu den Ursachen komme ich gleich. Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle einschieben, dass eine psychische Erkrankung sehr häufig nicht einfach nur einfach "im Kopf" oder der "Seele" ist, also irgendwo, wo man sie nicht sieht, nur fühlt, sondern auf einem komplizierten Wechselspiel aus Hormonen und Botenstoffen in Verbindung mit Erlebtem basieren.
Damit zurück zum Schock. Der Kreislauf ist dabei eine Sache. Gleichzeitig werden auch Hormone und Botenstoffe vermehrt produziert, um den Körper verteidigungsfähig zu machen. Normalerweise ist das auch gut so: Werden wir mit einer Bedrohung konfrontiert, dann schüttet der Körper Adrenalin und Noradrenalin und noch eine ganze Menge anderen Kram aus, die Adern werden enger, das Herz schlägt schneller, der Geist wird schärfer - wir sind bereit zum Zurückschlagen. Beim Schock rächt sich das: Das bisschen Blut, das übrig ist, kann nicht mehr zirkulieren, und das war's dann.
In der Medizin wird ein Schock meist durch eine schwere Verletzung, die mit einem hohen Blutverlust einher geht hervor gerufen. Möglich ist auch ein extremer Flüssigkeitsmangel, zum Beispiel auf Grund eines heftigen Durchfalls, um nur ein Beispiel zu nennen. Außerdem kommt es vor, dass ein Großteil des Blutes auf Grund von Erkrankungen, wie beispielsweise einem Beinbruch in einen Körperteil "absackt" und deshalb anderswo nicht mehr zur Verfügung steht.
Nun ist es so, dass nach einem körperlichen Schock sehr häufig die Betroffenen (ein Gutes am deutschen Gesundheitssystem ist, dass bei einem Schock schnell Hilfe kommt) psychische Erkrankungen entwickeln, wenn sich das Überangebot an Hormonen und Botenstoffen nicht wieder reguliert - was durchaus passiert, weil mit dem körperlichen Trauma auch eine akute Belastungssituation einher geht.
So etwas kann sich aber auch anders herum abspielen: Auf Grund einer plötzlichen akuten Belastungssituation tritt ein körperlicher Schock ein, weil zum Beispiel das Herz langsamer schlägt, oder aber sich die Adern so verengt haben, dass nichts mehr geht, während gleichzeitig die Nerven versagen und dann, wenn die körperliche Reaktion vorbei, die Botenstoffe im Hirn komplett ins Chaos verfallen. Das ist dann der absolute Psycho-Supergau: Der Betroffene fällt körperlich und geistig in ein tiefes Loch, aus dem er, wenn überhaupt, nur sehr schwer heraus zu holen ist. Das ist dann der Schockschaden.
Glücklicherweise passiert das ausgesprochen selten, denn der Mensch ist erstaunlicherweise ziemlich unkaputtbare Technologie und schafft es in den meisten Fällen sich einigermaßen zu regenerieren, auch wenn das Ergebnis oft nicht dem Originalzustand entspricht.
Sehr viel häufiger ist die akute Belastungsreaktion: Auf Grund eines als emotional belastend empfundenen Ereignisses werden vermehrt / vermindert Botenstoffe und Hormone ausgeschüttet, die dann psychische Störungen erzeugen. A-na-log dazu erzeugt eine längerfristige Belastungsreaktion ein ähnliches Ergebnis.
Nun stellt sich für den Gutachter (und den Richter) in solchen Fällen stets die Frage: Wie viel war vor dem als belastend empfundenen Ereignis schon da? Kann man überhaupt einen direkten Zusammenhang zu dem Ereignis herstellen?
Denn: Wenn beispielsweise ein Mensch, der vorher keine Beschwerden hatte, plötzlich auf Grund eines Ereignisses oder einer Kette von Ereignissen (zum Beispiel das umgangssprachliche Mobbing) psychische Probleme bekommt, kann man schon eine Ursächlichkeit erklären.
Hat allerdings jemand bereits vorher schon Probleme gehabt, ist es aus gutachterlicher Sicht wirklich schwierig, einen direkten Zusammenhang herzustellen. Bei einer schon bestehenden psychischen Erkrankung kann zunächst einmal alles, selbst grundlegende Dinge des täglichen Lebens, zu einer Verschlechterung führen.
Und da kann es dann, und tut es auch oft, passieren, dass der Kläger, die Klägerin, am Ende mit viel weniger Geld nach Hause geht, als es erhofft war, weil zwar der Anspruch dem Grunde nach besteht, aber sich tatsächlich nicht in der geforderten Höhe nachweisen lässt.
Deshalb geht man mit einem Anerkenntnis meist am Besten aus der Sache raus - sehr viel mehr als ein, zwei Tausend Euro sind ohnehin selten drin.
Wo vor man sich allerdings ganz dringend hüten sollte: Zu behaupten, dass in wenigen Minuten der Behandlungserfolg von ganz vielen Monaten zu Nichte gemacht wurde.
In diesem Fall stellt sich nämlich die Frage, ob hier überhaupt eine anständige Behandlung statt gefunden hat - denn nach Monaten der Behandlung, und vor allem dann, wenn die Behandler der Ansicht sind, dass der Patient fit genug für eine, wenn auch vorsichtige, Wiedereingliederung ist, sollte das nicht passieren.
EDIT: Der Text wurde einigen leichten Änderungen unterzogen, die Aussagen sind die selben geblieben
Zuletzt geändert von vlac am 06.08.2012, 12:23, insgesamt 3-mal geändert.
Fatbob, lies doch mal hier nach, was vlac beruflich macht (er ist nämlich kein KK-SB):
http://krankenkassenforum.de/denken-die ... ght=#38263
Dann dürftest Du seinen Beitrag, den ich sehr informativ fand und daher auch lobte, in einem anderen Licht sehen! Ich traue ihm aufgrund seiner Beiträge viel zu - aber nicht, dass er jemanden auf irgendeine Art angreifen wollte. Aber wie gesagt, lies erst den Link und dann nochmal seinen Beitrag hier mit dem Wissen, dass er a) auf dem Gebiet bewandert sein muss (sonst hätte er so einen Beitrag auch nicht zustande bringen können) und b) nicht bei einer Kasse beschäftigt ist und c) Dich nicht persönlich attackiert oder Deine Erlebnisse schmälert.
http://krankenkassenforum.de/denken-die ... ght=#38263
Dann dürftest Du seinen Beitrag, den ich sehr informativ fand und daher auch lobte, in einem anderen Licht sehen! Ich traue ihm aufgrund seiner Beiträge viel zu - aber nicht, dass er jemanden auf irgendeine Art angreifen wollte. Aber wie gesagt, lies erst den Link und dann nochmal seinen Beitrag hier mit dem Wissen, dass er a) auf dem Gebiet bewandert sein muss (sonst hätte er so einen Beitrag auch nicht zustande bringen können) und b) nicht bei einer Kasse beschäftigt ist und c) Dich nicht persönlich attackiert oder Deine Erlebnisse schmälert.
Hallo Fatbob,
bitte nicht über reagieren, du bist hier unter einem Psudonym unterwegs, kein Mensch kennt dich und dienen Fall wirklich .
Warum ziehst du dir diesen Schuh an ??.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat vlac allgemeine Ausführungen gemacht und er ist kein Kassenmitarbeiter.
Du hast in deinen Beiträgen immer eine klare Position bezogen, manchesmal
war ich einig mit dir, manchmal auch nicht.
Jetzt hast du einen Beitrag in den " falschen Hals" bekommen und nimmst diesen zum Anlass hier die Segel zu streichen ?
was hast du davon, was haben wir davon nix, gar nix !.
Man kann dich persönlich nicht treffen, weil man dich nicht kennt , genu so
wie wir vlac, Kernschmelze, macht's Sinn, Broemmel oder Rossi nicht wirklich
kennen, das können lies Fakes sein, wie Fatbob übrigens auch.
Also, weitermachen !!
Gruss
Czauderna
bitte nicht über reagieren, du bist hier unter einem Psudonym unterwegs, kein Mensch kennt dich und dienen Fall wirklich .
Warum ziehst du dir diesen Schuh an ??.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat vlac allgemeine Ausführungen gemacht und er ist kein Kassenmitarbeiter.
Du hast in deinen Beiträgen immer eine klare Position bezogen, manchesmal
war ich einig mit dir, manchmal auch nicht.
Jetzt hast du einen Beitrag in den " falschen Hals" bekommen und nimmst diesen zum Anlass hier die Segel zu streichen ?
was hast du davon, was haben wir davon nix, gar nix !.
Man kann dich persönlich nicht treffen, weil man dich nicht kennt , genu so
wie wir vlac, Kernschmelze, macht's Sinn, Broemmel oder Rossi nicht wirklich
kennen, das können lies Fakes sein, wie Fatbob übrigens auch.
Also, weitermachen !!
Gruss
Czauderna
Hallo,
es war nicht meine Absicht, jemandem an dieser Stelle weh zu tun. Ich habe deshalb den Beitrag vorläufig aus dem Forum heraus genommen, bis ich mich mit einigen Kollegen beratschlagt habe.
Schon jetzt möchte ich mich allerdings verabschieden, ganz gleich, wie die Prüfung ausgeht.
@Czauderna: Sie hätten mich gerne jederzeit nach meinem Klarnamen fragen können, und ich hätte Ihnen gesagt, wer ich bin,
es war nicht meine Absicht, jemandem an dieser Stelle weh zu tun. Ich habe deshalb den Beitrag vorläufig aus dem Forum heraus genommen, bis ich mich mit einigen Kollegen beratschlagt habe.
Schon jetzt möchte ich mich allerdings verabschieden, ganz gleich, wie die Prüfung ausgeht.
@Czauderna: Sie hätten mich gerne jederzeit nach meinem Klarnamen fragen können, und ich hätte Ihnen gesagt, wer ich bin,