Krankengeld verweigert – LG Hamburg verurteilt TK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.08.2012, 07:31

Ähm wird un diskutiert oder gleich paralysiert, der Artike hat einige rechtliche Aspekte aufgezeigt. mehr nicht. Denn wurde das ganze noch in einem zusammenhang gebracht zwischen bestimmten Gegebenheiten. Mehr nicht. Wem es es in der Küche zu heiß ist der sollt besser aus der Küche gehn. Dikussion ist Diskussion da kommt es denn schon mal zu Dissnonanzen, das gehört da zu. Auchi ch muss damit leben das ich nicht Recht habe, aber man lebt damit und lernt damit.

vlac
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Beitrag von vlac » 06.08.2012, 12:17

Hallo,

ich möchte nun gerne meine Vorgehensweise erklären.

Zunächst einmal: Es geht hier nicht um Dissonanzen. Hier hat ein Mensch auf Grund einer Äußerung, die ich getätigt habe, eine psychische Eskalation zu einer Zeit erlitten, zu der ich diese Eskalation weder einschätzen, noch in irgendeiner Weise darauf reagieren konnte. Das ist keine Dissonanz; ich wurde in diesem Moment für den Betroffenen zur Personifizierung des Sachbearbeiters, der mit dem sprichwörtlichen Federstrich Existenzen ruiniert.

In dem Moment, in dem ich als der Feind begriffen werde, ganz gleich ob ich das gerne sein möchte, sind meine Interventionsmöglichkeiten nicht mehr vorhanden und andere Möglichkeiten, das tatsächliche Vorhandensein und im Falle, dass dem so ist, das Ausmaß dieser Eskalation zu klären, gibt es zu einer solchen Stunde nicht: Es ist unmöglich, einzuschätzen, wie weitere Äußerungen sich auswirken, es ist unmöglich zu sagen, wie es sich auswirkt, wenn man einfach gar nicht reagiert, wobei das in einem Online-Forum sowieso keine Option ist: Irgend eine Reaktion kommt immer, und das kann dann unter Umständen fatal sein.

Die richtige Vorgehensweise in einer solchen Situation ist umstritten, wobei die Debatte in Zeiten von sozialen Netzwerken eine sehr wichtige ist: Man sieht die Leute, mit denen man es zu tun hat, immer öfter nicht mehr vor sich, und wenn in einer Diskussion etwas schief läuft, kann man darauf hoffen, dass irgendwo in der Ferne, an einem Ort, den man nicht kennt, jemand ist, der den Betroffenen stützt.

Deshalb ist es meine persönliche Vorgehensweise, im Zweifelsfall einfach mal die Küche zu verlassen, einfach um zu zeigen, dass mir das persönliche Schicksal nicht egal ist, dass ich bereit bin, mich persönlich dafür hintan zu stellen, auch wenn mir das als Schwäche ausgelegt wird. Ob es etwas bringt - ich weiß es nicht.

Aber das ist meine persönliche Vorgehensweise in solchen Fällen. Ich bin noch nicht hart genug, um einfach über die Gefühle anderer Menschen hinweg gehen zu können. Vielleicht bin ich übervorsichtig: Ich habe zu viel erlebt, um das nicht zu sein.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.08.2012, 16:15

Der Bereich der Diskussion ist doch schon längst verlassen.
Es hat sich hier meiner Meinung nach eine Gruppe der Betroffenen gebildet und dann noch eine Gruppe der Kassenmitarbeiter.

Die einen sehen das Forum als repräsentatives Etwas an und sind der Meinung das jeder Fall der hier im Bereich Krankengeld vorgetragen wird, täglich ein vielfaches mal vorkommt.

Dann haben wir die Kassenmitarbeiter die das aus der Praxis heraus sehen. Die auch sehen wie viele Sachen normal ablaufen. Die auch selber sehen das jeder Fall der falsch läuft ein Fall zu viel ist.

Bedenken sollte man immer. Und damit meine ich beide Gruppen. Das man immer nur eine Seite hier im Forum sieht. Niemals die vollständigen Unterlagen mit den ganzen Daten. Man ist immer auf Spekulationen angewiesen. Da ist natürlich entscheidend unter welcher Prämisse man spekuliert.

Diese zwei Sichtweisen haben sich doch schon herauskristallisiert. Sehr schwer da eine Annäherung zu erreichen. aus meiner Sicht unmöglich, unter anderem versucht ja MS über dieses Forum eine Änderung im Bereich der Krankenversicherung zu erreichen. Das ein Internetforum bestehende Gesetze ändert oder Einfluss auf Arbeitsabläufe in Krankenkassen nimmt, ist mehr als unwahrscheinlich.

Natürlich ist das auch alles aus meiner Betrachtungsweise geschrieben.

Das Feindbild "Kassenmitarbeiter" wurde ja auch reichlich gepflegt. Ich erinnere da an die Begriffe "kriminelle Vereinigung usw."
Das Feindbild "meinSB" wurde unter anderem auch immer wieder von Fatbob gepflegt. Zuerst war es wohl unsere Krankenkassenfee die so bezeichnet wurde, dann war ich es.
Jetzt ist es auf einmal vlac. Aus meiner Sicht völlig überraschend und auch nicht gerechtfertigt. Die Beiträge von vlac habe ich immer als sehr wohltuend neutral und gut begründet geschätzt. So auch der letzte. In keinster Weise war dieser Beitrag auf eine Person gemünzt.

Und dann kommt diese Reaktion und vlac bezieht diese nun auf sich.

Zum einen ist es bedauerlich das so eine Reaktion überhaupt entstanden ist. Ich sage bewusst "entstanden". Herbeigeführt wurde diese nicht.
Zum anderen bin ich der Ansicht das es dann wohl nur eine Frage der Zeit ist, bis so eine oder ähnliche Reaktion gekommen wäre. Der "böse SB" wurde ja laufend von Fatbob erwähnt.

Der Besuch dieses Forums mit dem treffen/auseinandersetzen mit Kassenmitarbeitern ist eine freiwillige eigene Entscheidung von Fatbob. Sie war es und wird es auch in Zukunft sein.
Wenn ich so eine Entscheidung treffe darf ich nicht erwarten das, egal was ich selber schreibe, mir nur Rosendurft um die Nase zwirbelt. Wenn ich etwas anderes nicht vertrage muss ich mich dort fernhalten. Zumal nie irgendetwas persönliches gegen Fatbob gesagt wurde.

Die Entscheidung das Ganze persönlich zu nehmen wurde von Fatbob getroffen.

Ich persönlich hoffe, dass sich beide, Fatbob und vlac, dazu entschliessen weiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv hier im Forum zu verweilen.

vlac
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Beitrag von vlac » 06.08.2012, 21:09

Hallo,

@Macht's Sinn: Ich möchte Dir gerne einige Deiner Fragen beantworten, bitte allerdings um Verständnis darum, dass ich hier keine wissenschaftlichen Seminare und Diskurse veranstalten werde. Ich werde mich hier auch nicht auf die eine oder die andere Seite drängen lassen, ich werde Fachliches nicht verändern, verschönern, damit es für Einzelne einfacher ist, ich werde nicht in den Schlagworten sprechen, die zunehmend den Diskurs über das deutsche Sozialsystem beherrschen, auch hier im Forum. Und: Wann ich mir Zeit nehme, wie viel Zeit ich mir nehme, wozu ich etwas schreibe, das entscheide alleine ich.

"Schockschaden" - dieses Wort mag schön klingen. Aber es ist wissenschaftlich Unfug. Warum, das habe ich sehr wortreich beschrieben. Man kann es akute Belastungsreaktion oder akute Belastungsstörung nennen, und darüber diskutieren, welcher dieser Begriffe akurater ist. Meinetwegen, wenn schon neue Begrifflichkeiten kreiert werden sollen, könnte man beispielsweise den Begriff des "Belastungsschaden" schaffen. Aber so oder so bleibt alles nur ein Überbegriff ohne große Aussagekraft: Wer Schaden sagt, muss den Schaden auch beschreiben: Ist eine Depression eingetreten? Schizophrenie? Vieles ist denkbar.

Das was ich tue, ist ein kühles, ein nüchternes Geschäft, muss es sein. Ich kann dem Leid der Betroffenen nicht gerecht werden, wenn ich es an mich heran lasse. Wie soll ich ein Gutachten erstellen, wie einen Jugendlichen und seine Familie betreuen, oder aber auch selbst nur einen Studenten benoten, wenn ich die Dinge nicht klar und deutlich vor mir sehe. Meiner Ansicht nach haben diese Menschen ein Recht darauf, dass jemand den Überblick hat, die Dinge klar und deutlich anspricht, und Lösungswege aufzeigt. Das bedeutet nicht, dass ich eiskalt bin. Es bringt den Menschen nur nichts, wenn man mit ihnen leidet. Es bringt ihnen viel mehr, wenn man versucht, Hilfestellungen zu geben.

Dabei sollte man sich keine Illusionen machen: Es gibt gerade in meinem Bereich immer Verletzte, weil niemand nur für sich allein ist. Die Mutter, der vor Gericht bewusst wird, dass der Gutachter nun für ihren Sohn das Gefängnis empfiehlt. Der Vater, dem mitgeteilt wird, dass eine Trennung von Eltern und Kind für einen gewissen Zeitraum besser ist. Deutschland (also die Bild-Zeitung), die laut schreit, weil der Gutachter dem gewalttätigen Jugendlichen verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Irgend jemand verliert immer.

Was dann die allererste, die allerwichtigste Frage aufbringt - eine Frage, die nicht selten, sogar sehr oft darüber entscheidet, wie am Ende das Ergebnis aussieht: Wo stehen die Beteiligten, was sind ihre Ansichten zu bestimmten Themen? Politik und gesellschaftliche Ansichten haben, wenn man nicht aufpasst, sehr schnell vor Gericht, aber auch beim MdK, einen erheblichen Einfluss darauf, wie am Ende Gutachten, Empfehlung, Urteil aussehen. Das ist ein großes Problem: Der Betroffene hat auch ein Recht darauf, dass ein unvoreingenommenes Urteil gefällt wird. In meinem Bereich ist es üblich, dass wir mit Kollegen über diese Frage diskutieren, versuchen, uns selbst bei der Arbeit zurück zu nehmen, unsere Politik, Religion, Weltanschauung zu Hause zu lassen. Das sind Mechanismen, die in Deutschland nicht flächendeckend existieren, und die dringend eingeführt werden müssen. Ja, ein bisschen Spielraum ist immer da, und gerade im Bereich der Psyche besteht auch unter Fachleuten nicht immer einig über die richtige Vorgehensweise.

Ein Beispiel hier aus dem Forum: Eine Posterin mit Depressionen hatte gefragt, ob sie denn nun die lange geplante Schiffsreise antreten könne. Nun ist es so, dass die reine Lehre sagt, dass Reisen für depressive Patienten Gift sind. Und der erste Impuls ist immer: die reine Lehre hat immer recht. Nur: wenn man dies durchspielt, sich alle möglichen Szenarien betrachtet, dann wird daraus plötzlich etwas sehr Kompliziertes. Nur ein Auszug aus den Überlegungen: Kein Mensch ist allein. Muss die Reise gecancelt werden, dann könnte ein Konflikt mit dem oder den Angehörigen entstehen, was wiederum zu einer Verschlechterung führen könnte. Ja, sagte ein Kollege, aber das könne auch auf dem Schiff passieren, wenn der Partner zu große Erwartungen an die Wirkung der Reise hat, und dann könnten sich die Auswirkungen potenzieren, weil auf einem Schiff nur wenige Ausweichmöglichkeiten bestehen. Ein Schiff sei heute aber riesig, antwortete ein dritter Kollege. Am Ende kam dann die Formel dabei heraus, dass alles daran hängt, wie gut die Einstellung der Patientin auf Medikamente und die ärztliche Aufklärung der Betroffenen. Außerdem: Diese reine Lehre wurde in den 50er Jahren formuliert, als Flugzeuge Luxus waren, und Handies noch nicht bekannt. Die Medikamente waren noch nicht so weit entwickelt. Es war eine komplett andere Zeit. Wenn ich aber jemanden habe, der von vorneherein mit dem Gedanken "Kranke brauchen keinen Urlaub auf Kosten der Allgemeinheit" an die Sache heran geht, kann man einen solchen Denkprozess nicht erwarten.

Auch dies: Ein kühler, nüchterner Denkprozess.

Der auch gefordert ist, wenn es um Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld nach dem Fehlverhalten einer Behörde geht. Wenn ein Gutachter eingeschaltet ist, dann wird von ihm eine exakte Antwort erwartet, denn der Anwalt der Beklagten wird alles tun, um der Behörde Geld zu sparen (wenn dem nicht so wäre, hätte man vorher den Notausgang genommen). Das kann man kritisieren, aber es ist nun mal seine Aufgabe. Weil das so ist, muss der Richter den erlittenen Schaden in eine Zahl umrechnen - und dafür erst einmal heraus finden, wie groß der Schaden ist.

Natürlich ist es so, dass bei Kranken nicht vom gleichen Ausgangspunkt ausgegangen wird, wie bei Gesunden. Das hatte ich als gegeben angenommen.

Aber weil der Kläger eben bereits krank ist, muss festgestellt werden, wie viel von seinem weiteren Krankheitsverlauf durch das Fehlverhalten erzeugt worden ist. Dabei spielen dann zwangsläufig auch Fragen wie die der medizinischen Behandlung eine Rolle, denn es gilt auch heraus zu finden, warum aus einer akuten Belastungsreaktion eine andauernde Verschlechterung des Gesundheitszustandes geworden ist. Denn normalerweise klingen auch psychisch Erkrankten, wenn sie adäquat behandelt werden, Eskalationen nach einiger Zeit wieder ab.

Insgesamt kann man das Ganze auf die Formel runterbrechen: Je höher die eingeklagte psychische Belastung und die damit verbundene Forderung, desto genauer wird hingeschaut.

Denn das von mir genannte Beispiel der kompletten Anullierung eines Heilungserfolges muss stutzig machen. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, wie es passiert sein kann, dass ein Patient so arg am seidenen Faden baumelt, dass er abstürzt - in einem solchen Fall wäre dies nur eine Frage der Zeit, und alles, aber auch alles, von der Ehekrise, die ich mit dem Toilettendeckel umschreiben wollte, bis hin zum Anruf der Krankenkasse kann zur Katastrophe führen? Bei einer anständigen Behandlung darf das nicht passieren. In einem solchen Fall, würde er ausverhandelt werden, würde mit Sicherheit die Frage auftauchen, ob auch ein Fehlverhalten durch Dritte, also hier Ärzte und Therapeuten vorliegen könnte. Denn wie gesagt: Passieren darf das nicht. In einem solchen Fall ist ein extrem komplexer Abwägungsprozess notwendig, an dessen Ende es passieren kann, dass der Richter sagt, dass der Kläger einen Teil des Schadensersatzes bei anderen einfordern muss. Das ist nur theoretisch gesprochen; gegeben hat es solche Situationen aber schon.

Ich persönlich schaue mir die medizinische Behandlung auch in strafrechtlichen Sachen beispielsweise grundsätzlich an - nicht weil ich den Betroffenen eins reinwürfen will, sondern um ihnen eine zusätzliche Tür zu öffnen, hinter der ein bisschen Geld sein könnte. Denn das eine schließt das andere nicht aus. Es passiert ziemlich oft, dass eine Kette von Fehlverhalten vorliegt, und es schadet nicht, darauf hinzuweisen.

Ein Beispiel: Ich hatte einmal einen männlichen Heranwachsenden, dem Jahre lang vom Kinderarzt ein bestimmtes Präparat verschrieben worden war, und dabei die Nebenwirkung Agressivität immer wieder klein geredet wurde, und der dann irgendwann straffällig geworden ist. Sehr straffällig. Weil man die Gesetze für zu lax hielt, hat man sich auf die Landespsychiatriegesetze besonnen, und den Jungen per Zwangseinweisung in die Psychiatrie einweisen lassen (man wusste damals, wann der richtige Richter Dienst hat) wo er eine Angststörung entwickelt hat. Eine Psychiatrie kann das tun, wenn sie falsch angewandt wird. Hier ging es bei der Überprüfung der Einweisungsgründe zunächst einmal nur um das Vorliegen derselben. Es hat dem Betroffenen allerdings viel gebracht, dass seine Familie, und auch das Gericht darauf hingewiesen wurde, dass hier ein Komplettversagen vom Kinderarzt über das Jugendamt und die Polizei bis hin zur Psychiatrie vorgelegen hat.

Das dieser junge Mensch nun seine eigene Familie hat, nachdem er eine anständige Therapie bekommen hat, mit anständigen Medikamenten, dass er die Sozialstunden absolviert hat, die seinen Taten angemessen waren und dass er, beziehungsweise seine Familie, den Kinderarzt, die Psychiatrie und das Jugendamt verklagt haben, und er deshalb neben seiner Gesundheit ein bisschen Geld für den Start in der Tasche hatte, dass ist einer der Erfolge an denen ich mich an den kühlen und nüchternen Tagen erfreue.

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 07.08.2012, 10:01

Zurück zum Ausgangspunkt:

1.) Fakt ist, dass die Techniker Krankenkasse objektiv nachweisbar massiv gegen das geltende Recht verstoßen hat. Darüber gibt es keine zwei Meinungen. Die Rechtsverstöße hat die TK schließlich - auf „Hinweis des Gerichts“ in der mündlichen Verhandlung - uneingeschränkt anerkannt.

2.) Fakt ist, dass die TK anschließend auf der Basis eines unzulässigen MDK-Gutachtens eine falsche Entscheidung getroffen hat. Auch darüber gibt es keine zwei Meinungen. Diese Fehlentscheidung hat die TK auf Druck des Richters ebenfalls anerkannt.

Das Gericht stellte in der mündlichen Verhandlung bis hierher insgesamt ein amtspflichtwidriges Verhalten von Mitarbeitern der Beklagten (TK) fest.

3.) Fakt ist, dass das amtspflichtwidrige Verhalten bei der Klägerin einen psychischen „Schockschaden“ (Gesundheitsverletzung) verursacht hat. Auch dies wurde von der TK uneingeschränkt anerkannt.

Alle drei Komplexe gehören gemeinsam betrachtet. Da ist ein solitärer Klodeckelvergleich, der ohne Vorgeschichte in den Raum gestellt wird, vollkommen ungeeignet, um die Gesamtsituation abzubilden..

Der Richter hat sich in der mündlichen Verhandlung der Argumentation der Klägerin voll angeschlossen. Er hat das geforderte Schmerzensgeld von 1.000 € als angemessen anerkannt. Der Richter hat dann deutlich gemacht, dass die Beklagte gut daran tut, anzuerkennen, da sie sonst mit einem für sie verheerenden Urteil rechnen müsse.

Wo liegt das Problem?

Ich rate, wenn das Krankengeld verweigert wird:
Keine Telefonate, nur schriftliche Korrespondenz. Dokumentiert jeden Schritt der Ereignisse. Gesundheitsschäden als Folge des Vorgehens der Krankenkasse sind im Sinne einer gutachterlichen Stellungnahme des Arztes zu dokumentieren. Klage wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG und Schmerzensgeld. Je besser die Dokumentations- und Beweislage, desto sicherer wird die Krankenkasse verurteilt.

Gruß, Kernschmelze


PS:
Psychischer „Schockschaden“ = Gesundheitsverletzung: Eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB liegt bei der Beeinträchtigung der inneren Funktionen des Körpers vor. Hierzu zählt jedes Hervorrufen oder Steigern eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes (BGHZ 114, 289; BGH NJW 1996, 2425; PWW/Schaub§ 823 BGB Rz. 22).

Kausalität: Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht ebenso wie die im Zivilrecht geltende Adäquanztheorie (vgl dazu nur Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Auflage 2006, Vorb v § 249 RdNr 57 ff mwN sowie zu den Unterschieden BSGE 63, 277, 280 = SozR 2200 § 548 Nr 91) auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis. Nach dieser ist jedes Ereignis Ursache eines
Erfolges, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (conditio-sine-qua-non). Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für
den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen. BSG, Urteil vom 9. 5. 2006 - B 2 U 26/04 R, Rn 7; http://lexetius.com/2006,2932

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 07.08.2012, 16:00

Hallo Kernschmelze,
danke für den Link zu diesem Urteil...ich kann das sehr gut gebrauchen, weil die Geschichte mit meinem "Arbeitsunfall ja / nein?" ... "Unfallfolgeschaden ja /nein" demnächst in die entscheidene (nächste) Runde geht.

"Schockschaden" ist ein tolles Wort und wird hier höchstrichterlich benutzt. Simply amazing!!!

"Ironie on: Aber das sind ja nur Juristen, und deren Nichtkenntnis von "psychologischen Fachthermini" führt halt zu solchen Ausdrücken. Ironie off"

leser
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Beitrag von leser » 09.08.2012, 01:27

Hallo Kernschmelze,
ich habe jetzt kein juristisches Staatsexamen, aber ich glaube was vlac Dir sagen wollte ist folgendes
Kernschmelze hat geschrieben:1.) ... Die Rechtsverstöße hat die TK schließlich - auf „Hinweis des Gerichts“ in der mündlichen Verhandlung - uneingeschränkt anerkannt.

2.) Diese Fehlentscheidung hat die TK auf Druck des Richters ebenfalls anerkannt.

3.) Fakt ist, dass das amtspflichtwidrige Verhalten bei der Klägerin einen psychischen „Schockschaden“ (Gesundheitsverletzung) verursacht hat. Auch dies wurde von der TK uneingeschränkt anerkannt.

Der Richter hat sich in der mündlichen Verhandlung der Argumentation der Klägerin voll angeschlossen. Er hat das geforderte Schmerzensgeld von 1.000 € als angemessen anerkannt. Der Richter hat dann deutlich gemacht, dass die Beklagte gut daran tut, anzuerkennen, da sie sonst mit einem für sie verheerenden Urteil rechnen müsse.

Wo liegt das Problem?
Der letzte Absatz ist entscheidend. Die Sach- und Rechtslage wird nicht anerkannt, sondern der Anspruch.

kurze Definition "Anerkenntnisurteil":
  • Anerkenntnisurteil
    Urteil, das auf Antrag des Klägers ergeht ohne sachliche Prüfung des Anspruchs, wenn und soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung oder einem schriftlichen Vorverfahren den geltend gemachten Anspruch anerkennt (§ 307 ZPO). Das prozessuale Anerkenntnisurteil unterliegt i.d.R. weder dem Widerruf noch der Anfechtung. Wenn der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und sofort anerkennt, muss der Kläger die Kosten des Prozesses tragen (§ 93 ZPO).
Im Grunde ja das, was man mit der Klage erreichen will, es sei denn, man ist Star-Anwalt oder die Beklagte hat keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben...
Insofern wohl kein Problem ;)

hee, was habt ihr denn mit Fatbob gemacht? Habt ihr den vergrault?

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 12.08.2012, 12:38

Hallo leser,

ich weiß nicht, warum Du Dich so quälst, die Qualität der Verurteilung der Techniker Krankenkasse als „Urteil 2. Klasse“ hinzustellen. Weder war es ein „sofortiges Anerkenntnis“ nach § 93 ZPO noch stützt § 307 ZPO Deine Interpretation.

Das Anerkenntnis erfolgte erst zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung. Dies geschah auf dringenden Hinweis des Richters, der der TK das Ergebnis seiner Prüfung der Klagvorwürfe dezidiert erläutert hatte. Er machte der TK dann auch klar, wie ein Urteil aussehen würde, wenn sie nicht anerkennt.

M. a. W.: Der Richter hat die Klagvorwürfe geprüft. Der Richter hat sich inhaltlich den Vorwürfen angeschlossen. Die TK hat die Vorwürfe, entgegen den eigenen Schriftsätzen im Vorverfahren, nunmehr anerkannt - juristische Trickserei wegen lückenloser Beweislage war zwecklos. Ergebnis: Anerkenntnis und Verurteilung in vollem Umfang gemäß Klagforderung.

Gruß, Kernschmelze

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2012, 15:20

Kernschmelze hat geschrieben:Hallo leser,

ich weiß nicht, warum Du Dich so quälst, die Qualität der Verurteilung der Techniker Krankenkasse als „Urteil 2. Klasse“ hinzustellen. Weder war es ein „sofortiges Anerkenntnis“ nach § 93 ZPO noch stützt § 307 ZPO Deine Interpretation.

Das Anerkenntnis erfolgte erst zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung. Dies geschah auf dringenden Hinweis des Richters, der der TK das Ergebnis seiner Prüfung der Klagvorwürfe dezidiert erläutert hatte. Er machte der TK dann auch klar, wie ein Urteil aussehen würde, wenn sie nicht anerkennt.

M. a. W.: Der Richter hat die Klagvorwürfe geprüft. Der Richter hat sich inhaltlich den Vorwürfen angeschlossen. Die TK hat die Vorwürfe, entgegen den eigenen Schriftsätzen im Vorverfahren, nunmehr anerkannt - juristische Trickserei wegen lückenloser Beweislage war zwecklos. Ergebnis: Anerkenntnis und Verurteilung in vollem Umfang gemäß Klagforderung.

Gruß, Kernschmelze
Hallo Kernschmelze,
unabhängig davon, dass ich den Ausgang dieses Falle positiv im Sinne des Betroffenen betrachte, so einfach darfst du es dir dann doch nicht machen -
die Frage stellt sich doch dann dem juristischen Laien, warum ein solches "Ankerkenntnisurteil" und kein "richtiges Urteil" - was war hier das Ausschlaggebende am Sachverhalt ?
Wenn es so wäre, wie du hier schreibst, dann gebe es solche "Ankerkenntnisurteile" zu hauf, und das ist eben nicht der Fall, meines Wissens nach. Also, was ist die Crux an der Sache ?
Gruss
Czauderna

Kernschmelze
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Beitrag von Kernschmelze » 12.08.2012, 15:56

Hallo, Czauderna

Deine Würdigung des Urteils zugunsten der Klägerin ehrt Dich.

Das Anerkenntnisurteil, das der Richter der Angeklagten massiv nahelegte, hatte für ihn den Vorteil, dass er keine langwierige Urteilsbegründung schreiben musste. Hier reichte ein Zweizeiler.

Für die TK hatte es den Vorteil, dass die Klagvorwürfe nicht im Urteil auftauchen und so offiziell öffentlich werden. Die TK hat also das kleinere Übel gewählt.

Allein die Scheindebatte, die hier aufgezogen wird, zeigt, auf welche taktische Position der "Nicht-Verurteilung in der Sache" sich die TK zurückziehen kann. Was die TK dabei nicht beachtet, ist, dass dadurch die Diskussion am Leben erhalten wird. Und das ist auch gut so.

Gruß, Kernschmelze

leser
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Beitrag von leser » 15.08.2012, 00:38

Kernschmelze hat geschrieben:Das Anerkenntnisurteil, das der Richter der Angeklagten massiv nahelegte, hatte für ihn den Vorteil, dass er keine langwierige Urteilsbegründung schreiben musste. Hier reichte ein Zweizeiler.

Für die TK hatte es den Vorteil, dass die Klagvorwürfe nicht im Urteil auftauchen und so offiziell öffentlich werden. Die TK hat also das kleinere Übel gewählt.
Hallo Kernschmelze,
anscheinend hast Du mich missverstanden, ich gönne Dir bzw Kläger durchaus den Erfolg...
leser hat geschrieben:Im Grunde ja das, was man mit der Klage erreichen will, es sei denn, man ist Star-Anwalt oder die Beklagte hat keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben...
Insofern wohl kein Problem ;)
...aber genau das was Du zitierst habe ich gemeint. Die von der TK haben sicher Fehler gemacht, aber sie sind "nicht so blöd" es auch noch als zitierfähiges Urteil durch die Presse jagen zu lassen... so what.

Machts Sinn

Fortsetzungsfeststellungsklage

Beitrag von Machts Sinn » 04.01.2013, 01:42

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Susanne
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Beitrag von Susanne » 24.12.2014, 22:11

@Kernschmelze

Vielen Dank für Deinen Text - hat mir Mut gemacht

Hab den Tipp von Lady Butterfly bekommen


Wünsche Dir fröhliche Weihnachten

gutwlad

Beitrag von gutwlad » 27.07.2015, 14:50

Kernschmelze hat geschrieben:Hallo, Czauderna

Deine Würdigung des Urteils zugunsten der Klägerin ehrt Dich.

Das Anerkenntnisurteil, das der Richter der Angeklagten massiv nahelegte, hatte für ihn den Vorteil, dass er keine langwierige Urteilsbegründung schreiben musste. Hier reichte ein Zweizeiler.

Für die TK hatte es den Vorteil, dass die Klagvorwürfe nicht im Urteil auftauchen und so offiziell öffentlich werden. Die TK hat also das kleinere Übel gewählt.

Allein die Scheindebatte, die hier aufgezogen wird, zeigt, auf welche taktische Position der "Nicht-Verurteilung in der Sache" sich die TK zurückziehen kann. Was die TK dabei nicht beachtet, ist, dass dadurch die Diskussion am Leben erhalten wird. Und das ist auch gut so.

Gruß, Kernschmelze
Hallo Kernschmelze,
Die TK hat also das kleinere Übel gewählt.
Das ist gewaltiger fehler von dir das Du zugelassen hast, dass der "Verurteilte" (TK) ihr Urteil selbst aussuchen dürfte und du hast es erlaubt der TK ihren Machtmissbrauch unter den Teppich zu kehren, dadurch hat das perverse KK-System ihr ansehen, als ein solidarisches System bewahren konnte. In Wahrheit solche Missbräuche im KK-System an der Tagesordnung gehören.
Grüß Dich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.07.2015, 16:47

Hallo gutwlad,
es bleibt dabei - keine Werbung - ich habe deine zwei Beiträge gelöscht - den dritten lasse ich stehen, auch wenn mir der Inhalt persönlich nicht gefällt, aber darum geht es hier nicht.
Gruss
Czauderna

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