Krankengeld und zweite Krankschreibung
Moderator: Czauderna
Krankengeld und zweite Krankschreibung
Hallo
erhalte seit 1.2.12 Krankengeld(Fraktur im Sprunggelenk).
Seit 25.5.12 beim anderen Othop. mit Sehnenscheid. Entzündung bis 11.6.12AU.
Der MdK schreibt mich am 28.5.12 zum 1.6.12 gesund. (Sprunggelenk)
von der Sehnenscheid Entz. wußte der MdK nichts. Hatte die 2. AU-Bescheinigung erst am 27.5. zur KK geschickt.
Bin ich nun vom MdK ab 1.6.12 für alles Gesund?
erhalte seit 1.2.12 Krankengeld(Fraktur im Sprunggelenk).
Seit 25.5.12 beim anderen Othop. mit Sehnenscheid. Entzündung bis 11.6.12AU.
Der MdK schreibt mich am 28.5.12 zum 1.6.12 gesund. (Sprunggelenk)
von der Sehnenscheid Entz. wußte der MdK nichts. Hatte die 2. AU-Bescheinigung erst am 27.5. zur KK geschickt.
Bin ich nun vom MdK ab 1.6.12 für alles Gesund?
Re: Krankengeld und zweite Krankschreibung
Hallo, mit Sicherheit nicht, denn wie du auch geschrieben hast, der MDK wusste von der hinzu getretenen Erkrankung nichts, hat demnach nach vorhandener Aktenlage entschieden. Also, schnellstens mit der Kasse Kontakt aufnehmen und die Sache klären.Pierre hat geschrieben:Hallo
erhalte seit 1.2.12 Krankengeld(Fraktur im Sprunggelenk).
Seit 25.5.12 beim anderen Othop. mit Sehnenscheid. Entzündung bis 11.6.12AU.
Der MdK schreibt mich am 28.5.12 zum 1.6.12 gesund. (Sprunggelenk)
von der Sehnenscheid Entz. wußte der MdK nichts. Hatte die 2. AU-Bescheinigung erst am 27.5. zur KK geschickt.
Bin ich nun vom MdK ab 1.6.12 für alles Gesund?
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld und zweite Krankschreibung
Kann dann der MdK nicht nach Aktenlage entscheiden?Czauderna hat geschrieben: Hallo, mit Sicherheit nicht, denn wie du auch geschrieben hast, der MDK wusste von der hinzu getretenen Erkrankung nichts, hat demnach nach vorhandener Aktenlage entschieden. Also, schnellstens mit der Kasse Kontakt aufnehmen und die Sache klären.
Gruß
Pierre
Hallo,Pierre hat geschrieben:@Czauderna
Vielleicht drücke ich mich unverständlich aus.
Ich meinte damit, ob eine Entscheidung nach Aktenlage rechtlich zulässig ist oder nicht.
Gruß Pierre
ja, ist sie - entscheidend sind die Befundberichte, die dem MDK zur Beurteilung zur Verfügung stehen. Grundsätzlich reicht das aus, es gibt aber auch Konstellationen, da geht es ohne körperliche Begutachtung einfach nicht, das entscheidet aber der MDK. selbst ob jemand vorgeladen wird oder ob die "Akte"
auch genügt.
Ich sehe in deinem Fall da wirklich kein Problem, da der MDK. hier unwissentlich von falschen buw. nicht zutreffenden Sachverhalten ausgegangen ist.
Gruss
Czauderna