Hallo zusammen ,
ich bin seit 27.11 wegen einem Bandscheibenvorfall krank geschrieben mein
befristerter Arbeitsvertrag ist am 31.12. ausgelaufen. Ich habe in den letzten 2 Jahren 500 Überstunden angehäuft die jetzt im Febr ausbezahlt werden sollen. Normal müsste doch dann die Krankengeldzahlung auch geändert werden ??? wenn ja hat jemand dazu Urteile???
lg
inge
Krankengeld und Überstundennachzahlung
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld und Überstundennachzahlung
Hallo, wenn ich es noch richtig zusammen bekomme, dann wird diese Nachzahlung dem letzten Lohnzahlungszeitraum zugeschlagen, das wäre dann der Dezember 2014. Berechnungsgrundlage für das Krankengeld war aber der Oktober 2014, also keine Änderung, meine ich, allerdings wie immer, ohne Gewähr.shina214 hat geschrieben:Hallo zusammen ,
ich bin seit 27.11 wegen einem Bandscheibenvorfall krank geschrieben mein
befristerter Arbeitsvertrag ist am 31.12. ausgelaufen. Ich habe in den letzten 2 Jahren 500 Überstunden angehäuft die jetzt im Febr ausbezahlt werden sollen. Normal müsste doch dann die Krankengeldzahlung auch geändert werden ??? wenn ja hat jemand dazu Urteile???
lg
inge
Gruss
Czauderna
die Überstundenvergütung wird dem letzten Lohnabrechnungsmonat zugeschlagen...also dem Monat, in dem die Lohnfortzahlung eingestellt wurde...da das KG begann...
das KG wird nach dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der AU errechnet...
z.B. AU ab 15.10....dann zahlt der AG 6 Wochen weiter bis Ende Dezember...
KG-Berechnung aus dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der AU...das war dann z.B. der Monat September..der am 30.9. abgerechnet wurde...
die Überstundenvergütung wird aber dem letzten abgerechneten Lohnmonat zugeschlagen..d.h. in dem Fall dem Dezember...
das KG wird nach dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der AU errechnet...
z.B. AU ab 15.10....dann zahlt der AG 6 Wochen weiter bis Ende Dezember...
KG-Berechnung aus dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der AU...das war dann z.B. der Monat September..der am 30.9. abgerechnet wurde...
die Überstundenvergütung wird aber dem letzten abgerechneten Lohnmonat zugeschlagen..d.h. in dem Fall dem Dezember...