Krankengeld und Rentenantrag

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Kiwity
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Krankengeld und Rentenantrag

Beitrag von Kiwity » 17.11.2011, 10:52

Liebe Wissende,
leider komme auch ich ohne einen Rat nicht mehr weiter:
Ich bin grad dabei per Antrag R110 die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Nun brüte ich über die Fragen zu 7.2: "Angaben zu dem Zeitraum bis Rentenbeginn".
Meine Frage:
Kann ich davon ausgehen, daß das Krankengeld bis zum Rentenbeginn gezahlt wird? Im Oktober sagte man mir bei der DRV-Beratung, daß dies vom guten Willen der KK anhängen würde. Andererseits wird im Zahlschein, wie Sie wissen, konkret nach der Rentenantragstellung gefragt, insbesondere nach dem Datum.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Czauderna
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Re: Krankengeld und Rentenantrag

Beitrag von Czauderna » 17.11.2011, 12:48

Kiwity hat geschrieben:Liebe Wissende,
leider komme auch ich ohne einen Rat nicht mehr weiter:
Ich bin grad dabei per Antrag R110 die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen. Nun brüte ich über die Fragen zu 7.2: "Angaben zu dem Zeitraum bis Rentenbeginn".
Meine Frage:
Kann ich davon ausgehen, daß das Krankengeld bis zum Rentenbeginn gezahlt wird? Im Oktober sagte man mir bei der DRV-Beratung, daß dies vom guten Willen der KK anhängen würde. Andererseits wird im Zahlschein, wie Sie wissen, konkret nach der Rentenantragstellung gefragt, insbesondere nach dem Datum.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Hallo,
nein, du kannst nicht davon ausgehen, dass die Kasse nach einer Rentenantragstellung so ohne weiteres Krankengeld weiterzahlt ohne die
Arbeitsunfähigkeit zu überwachen, besonders wenn es um eine Rente wegen
Alters geht. Gleichwohl musst du im Auszahlschein für das Krankengeld den Tag der Rentenantragstellung vermerken, damit die Kasse gegenüber dem
Rentenversicherungsträger ggf. ihren Ersatzanspruch geltend machen kann.
In deinem Fall dürfte der Rentenbeginn ja auch schon feststehen.
Gruss
Czauderna

Kiwity
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Beitrag von Kiwity » 17.11.2011, 15:10

Hallo @Czauderna,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Klar, daß ich die AU bis zum Rentenbeginn lückenlos nachzuweisen habe.
LG

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