Krankengeld und nun stufenweise Wiedereingliederung

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Moderator: Czauderna

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funkwecker
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Krankengeld und nun stufenweise Wiedereingliederung

Beitrag von funkwecker » 20.09.2013, 13:26

Hallo,

beziehe im Augenblick Krankengeld über die TK wegen Depression.
Habe nun ein Schreiben erhalten das der MDK eine stufenweise Wiedereingliederung empfiehlt. Nun soll ich mich mit einem behandelnden Arzt in Verbindung setzen und einen Wiedereingliederungsplan erstellen lassen. Ich fühle mich gesundheitlich aber noch nicht in der Lage an dieser Maßnahme teilzunehmen.

Meine Frage ist ob diese Teilnahme freiwilig ist oder ob man diese zustimmen muss? Musste lang auf eine psychotherapie bei einem Psychologen warten... und hatte bis jetzt grad mal zwei Sitzungen. Meine Depression wird daher grad erst richtig Behandelt.

Mein Arbeitgeber gibt mir dazu auch keine Auskunft ob er dieser (stufenweise Wiedereingliederung)zustimmt oder nicht. Hatte Kontakt mit dem Arbeitgeber und nun kommt es mir vor als würde die TK und der Arbeitgeber schon absprachen getroffen haben. Ohne das ich davon etwas wusste.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.09.2013, 13:49

Hallo,

das wäre aber eine grobe Datenschutzverletzung, wenn die Kasse wegen der Wiedereingliederung konkret beim Arbeitgeber vorfühlt. Ich kenne das nur so, dass man im Verlaufe eines Falles mal generell nachfragt, ob der Arbeitgeber mit einer Wiedereingliederung einverstanden ist.

Und was das Schreiben des MDK angeht, ja, das kenne ich auch. Aber so ein Schreiben geht an den Arzt und nicht an den Versicherten.

Andererseits scheint es heilungstechnisch bei Dir wohl der Kasse nicht "gut genug" voranzugehen. Kann daran liegen, dass der Doc vielleicht in der Arztanfrage (die garantiert gelaufen ist) nicht viel angegeben hat. Oder er hat da sogar das Kreuzchen bei Wiedereingliederung gesetzt. Wer weiß das schon.

Geh mit dem Schreiben der Kasse zu Deinem Arzt und besprich mit ihm, ob und ggf. wann er so eine Wiedereingliederung bei Dir für sinnvoll hält. Das Ergebnis teilst Du der Kasse kurz mit.

Vielleicht ist Dein Doc ja auch der Meinung, dass Du einen "Schubs" brauchst und dass die Wiedereingliederung einen Versuch mal wert wäre.

LG, Fee

funkwecker
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Beitrag von funkwecker » 20.09.2013, 14:44

Danke für die schnelle Antwort.
Werde am Montag mal meinen Arzt aufsuchen.
Habe schon herausgefunden das der behandelnde Arzt, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zustimmen können aber nicht müssen.
Auf dem Beratungsblatt der TK über die stufenweise Wiedereingliederung steht auch: Sind Sie mit einer Wiedereingliederung einverstanden, erstellt der behandelnde Arzt einen Wiedereingliederungsplan...

Bei der AOK steht das: Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie erklären sich dazu bereit und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift. Dazu erhalten Sie einen Vordruck, auf dem bereits die wichtigsten Daten von Ihrem Arzt ausgefüllt sind: beispielsweise die tägliche Arbeitszeit und die Tätigkeiten, die Ihr Arzt empfiehlt. Gleiches gilt auch für Arbeiten, die Sie nicht ausüben sollen.

Ich würd gern das Angebot annehmen aber fühle mich dazu noch nicht bereit... bringt mir ja nicht viel wenn ich vom Kopf her mich nicht auf den Arbeitsprozess konzentrieren kann. Ich liebe meine Arbeit und mir geht es selbst auf die Nerven das man solang in Deutschland auf eine Therapieplatz warten muss. Jetzt hat man erst zwei Sitzungen und soll wieder Arbeiten gehen... obwohl die Depression noch nicht überstanden ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.09.2013, 11:21

Hallo,
ja, eine stufenweise Wiedereingliederung kann nur dann wirklich gemacht werden, wenn sowohl der Arzt in Verbindung mit seinem Patienten und auch der Arbeitgeber dies befürworten. Dass die Kasse das tut, liegt wohl auf der Hand. Dass die Kasse im Vorfeld mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt um zu eruieren ob dieser grundsätzlich mit einer Wiedereingliederung einverstanden ist, dass widerspricht meiner Auffassung nach nicht dafür dass der Datenschutz missachtet wurde. Schließlich teilt der Arbeitgeber keine Diagnosen mit und dass der Arbeitnehmer schon länger AU. ist, dass weiß der Arbeitgeber ja eh. Konkret im vorliegenden Fall dürfte wohl das Gespräch zwischen Arzt und Patient entscheidend sein und der Begriff stufenweise ist da besonders wichtig - das kann schon eine Stunde am Tag sein. Natürlich sind bei psychischen Erkrankungen andere Mausstäbe anzulegen als bei anderen, deshalb kann und darf eine solche Massnahme nicht von der Kasse zwingend "angeordnet" werden.
Gruss
Czauderna

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