Krankengeld und Lohnfortzahlung

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Moderator: Czauderna

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Mimmi
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Krankengeld und Lohnfortzahlung

Beitrag von Mimmi » 12.05.2014, 13:40

Hallo zusammen!

Ich bin als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH freiwillig gesetzlich versichert und zwar im Tarif mit 15,5% Beitragssatz sowie Kankengeldanspruch ab der 7. Woche.

Anfang April habe ich mir beide Unterarme gebrochen. :roll: Nach momentanem Stand bin ich bis mindestens 02.06. AU und habe nun den Fragebogen zum Auszahlungsschein vor mir liegen.

Hier möchte man von mir wissen, ob ich weiterhin die vollen Bezüge erhalte. Dies ist laut Gesellschaftervertrag 6 Monate lang der Fall.

Mir stellt sich jetzt die Frage ist ob mein Arbeitseinkommen mit dem Krankengeld verrechnet wird? Dazu steht im Fragebogen nichts.

Ich möchte nicht gierig erscheinen, aber die LFZ erfolgt aus meinen Rücklagen, zudem hätte ich mir dann den aktuellen Tarif sparen und die Alternative zu 14,9% Beitragssatz abschliessen können...

Poet
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Beitrag von Poet » 12.05.2014, 15:00

@Mimmi: KRG tritt nur ein wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Du würdest KRG frühestens erst ab dem 6.Monat bekommen und dann auch nur wenn Du konkret nachweisen kannst, dass Dir Entgelt entgeht und vor allem wieviel.

Aus Deinen privaten Rücklagen wird die LFZ nicht bestritten sondern bis zum 6.Monat aus den Rücklagen der Firma. Man vereinbart ja so etwas damit derjenige die privaten Rücklagen nicht angreifen muss (und weil die Aufwendung dafür als Betriebsausgabe gilt).

Ob Du Dir dann die Absicherung sparen kannst, lasse ich mal unkommentiert, denn dazu müsste man wissen, ob es tatsächlich auch nach 6Monaten Einkommensverluste gibt und ob Dir die Absicherung nach Monat 6 was wert ist. Das Gehalt ist ja nur eine Einkunftsmöglichkeit eines GmbH-Ges.-GF. ;-)
Zuletzt geändert von Poet am 12.05.2014, 15:03, insgesamt 2-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 12.05.2014, 15:02

Nun, der Anspruch besteht gegen die GmbH für 6 Monate. "Pacta sunt servanda."

Das bezahlt die Gmbh und nicht der GF aus seinen Rücklagen.

Die GmbH hätte das Risiko der Entgeltfortzahlung bei einer PKV versichern können!

Die Krankenkasse zahlt erst nach Ablauf von 6 Monaten!

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