Krankengeld und Krankenversicherungsstop

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

ulsu
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Beitrag von ulsu » 20.02.2011, 14:22

Hallo Cicero,,

eine Reha hatte ich ja schon,
als AHB nach der OP, und daher ja auch mein Problem, aus der Reha am 4.Januar arbeitsunfähig entlassen, am 5. Januar dann mit vorläufigen Entlassbericht zum Hausarzt, zwecks Verordnung Medikamente, krankengymnastik und Überweisung für eine erneute Vorstellung beim Neurochirurgen,,, Krankenkasse schrieb mir dann am 15. Januar, ich hätte meine Krankheit um einen Tag unterbrochen, und somit ab dem 4. 1. 11. keinen krankengeldanspruch , und keinen Krankenversicherungsschutz mehr,
ich solle mich entweder arbeitssuchend, oder freiwillig weiter versichern.
ich zur Zeit immer noch arbeitsunfähig, aber mit konsequenter Behandlung denke ich, dass ich Mitte bis Ende März wieder arbeitsfähig sein werde, und mich dann natürlich arbeitssuchend melden kann, und dann auch in der Lage bin , aktiv suchen zu können.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.02.2011, 14:26

AHB ist keine berufliche Reha, ich denke da eher an eine Umschulung, das mit dem Krankegeldbezug ist schon klar, die sollen mal bitte um die Ecke denken. Ich denke ,mal so die Sache mit dem Rücken ist progressiv, wird nicht besser, arbeitsuchend kannst dich melden,, da gibt denn halt nur die Einschränkungen wegen des Rückens.

Gruß

cicero

ulsu
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Beitrag von ulsu » 20.02.2011, 14:28

ach was ich auch vielleicht erwähnen sollte,,
einen antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich auch direkt nach der REHA gestellt,
ich glaube das war darauf bezogen,,, das von Cicero,
wie gesagt, in erster Linie ist es jetzt aber wichtig mein Krankengeld zu erhalten, und genesen zu können,
...... Die gesundheitskasse, wir wollen dass sie gesund werden,,,... zusatz von mir,, zumindest wollen sie kein krankengeld zahlen, ist schon heftig,
aber wie gut, dass es solche Foren hier gibt, und man wirklich Hilfe in dem Dschungel erfährt

Lg Ulsu

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.02.2011, 14:39

Aha der Mitwirkungspflicht nachgekommen und § 51 vorgegrifffen, jetzt versteht ich nur nicht das Handeln der AOK, ein wenig verwirrend.

ulsu
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Beitrag von ulsu » 20.02.2011, 14:57

Ja sicher bin ich meiner mitwirkpflicht nachgekommen,,, versteht sich von mir auch als selbstversändlich, dass ich auch, wenn die Sachbearbeiterin bei mir anruft, und mich fragt, welche Entwicklungen bei mir sind, dass ich da Auskunft erteile,,,, ich möchte ja auch was von Ihnen, all das ist mir verständlich, und das nenne ich dann auch effektik, von jeder Seite, umso unverständlicher sind eben die Probleme die ich jetzt habe,
und ich denke, das müsste wirklich nicht sein

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.02.2011, 18:31

Hallo,

also eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet man an den Vorstand und benennt einen oder mehrere Mitarbeiter, die sich nicht korrekt verhalten haben.
Es handelt sich um einen einfachen Brief, wo Du alles noch mal aufzählst und Vehlverhalten Mitarbeitern zuordnest - nämlich den Verstoß gegen Gesetze.
Hast Du denn gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt? Den Beswc heid, wo man Dir das mit der Lücke mitgeteilt hat? Stand eine Rehtsbehelfsbelehrung (Sie können innerhalb eines Monats ...blabla) unter dem Bescheid?

Was Du zur Beschleunigung auch noch machen kannst ist, dass Deine Anwältin beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Das beschleunigt eine rechtliche Einigung ungemein.
herbertmasslau.de/einstw-anord-sgg.html

LG, Fee

Betty

Kein Krankengeld nach AHB

Beitrag von Betty » 21.02.2011, 13:48

Hallo "uslu"

als ich hier Dein Hifeersuchen las, kam ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Ich selbst habe voriges Jahr eine schlimme Krankheit hinter mich gebracht. Anfangs hatte sich meine KK auch sehr merkwürdig gegenüber einer Tumorpatientin verhalten. Aber das hatte sich im Laufe der Zeit geregelt. Ich kann aus eigenen Erfahrungen sagen, dass eine solche Geschichte sich sehr negativ auf den Heilungsprozess auswirkt. Das sollten die Mitarbeiter der KK eigentlich wissen. Nicht ganz sicher bin ich mir, ob Du bei Deinem Rechtsbeistand gut aufgehoben bist. Eigentlich müsste die Sache doch wie die Butter in der Sonne laufen. Ich kann das allerdings nicht beurteilen, aber ähnliche Gedanken hat sich auch ein anderer in diesem Forum gemacht.
Ich möchte Dir hier einige Punkte in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde mitteilen. Aber vielleicht ist auch eine andere Lösung in Sicht, denn je härter die Fronten, desto stärker werden die Geschütze.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Verhalten eines Amtsträgers. Zuständig für die Entscheidung ist der Dienstvorgesetzte. Dies ist bei den Bediensteten des Finanzamtes der Vorsteher. In der Regel wird die Dienstaufsichtsbeschwerde jedoch bei der vorgesetzten Behörde eingelegt, welche die Dienst- und Fachaufsicht innehat. Diese holt vor ihrer eigenen Entscheidung eine Stellungnahme des unmittelbaren Vorgesetzten ein. Es empfiehlt sich daher, den Rechtsbehelf direkt beim Inhaber der Dienstaufsicht einzulegen. Sollte dieser negativ beschieden werden, so kann, wenn weiterhin ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des persönlichen Verhaltens des Amtsträgers bestehen, auch gegen die Entscheidung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten mit einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienstbehörde vorgegangen werden.
Als persönliches Fehlverhalten kommen z.B. in Frage:

verzögerte Bearbeitung aus persönlichen Gründen
unfreundliche Bearbeitung
Beleidigung
ungenügende Wahrnehmung der Fürsorgepflicht
Schikane
Diskriminierung
rechtliche Ungleichbehandlung aus persönlichen Gründen
soziale Benachteiligung.

Dieses Fehlverhalten kann sowohl im Dienst als auch außerhalb des Dienstes erfolgt sein. Maßgeblich ist, ob es für ein dienstliches Fehlverhalten bedeutsam sein kann.

Bevor es zu einer Entscheidung über den nicht förmlichen Rechtsbehelf kommt, sollte die Verständigung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der angerufenen Behörde gesucht werden, in dem die Sach- und Rechtslage eingehend erörtert wird. Das sollte dann Deine Anwältin einleiten.

Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist, das Fehlverhalten des Amtsträgers durch Weisungen des Dienstvorgesetzten zu disziplinieren. Die Wirksamkeit solcher Weisungen ist in der Regel erst für die Zukunft erreicht. Bei grobem und offensichtlichem Fehlverhalten kommt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens in Betracht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann dazu führen, dass die Bearbeitung des Vollstreckungsfalles in die Zuständigkeit eines von den Vorwürfen unbelasteten Amtsträgers gegeben wird.
In meinem Fall hatte ich um ein persönliches Gespräch mit dem Vorsitzenden der KK gebeten. Weiter hatte ich darum gebeten, dass man mir einen anderen Sachbearbeiter zuweist. Kurzum. Ich hatte Glück, hoffentlich auch weiterhin bei meinem Genesungsprozess.
Ich drücke Dir alle Daumen, sei stark und optimistisch, werde einfach gesund. Lasse Dich nicht durch die Finanzkeule der KK erschlagen.

Betty

ulsu
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Beitrag von ulsu » 21.02.2011, 13:56

Hallo Betty,

ich danke dir für diese Zeilen, doch ich denke schon, dass meine Anwältin ok ist, und alles tut, sie hatte ja gleich einen Widespruch eingelegt, und dazu Gespräche mit meiner zuständigen Aok zu führen, ausserdem das Ministerium für Gesundheit, usw benachrichigt, und die gebeten Akteneinsicht zu nehmen, die Aok reagiert nur sehr langsam, morgen tagtda wohl dieser Widerspruchssausschuss,
ich glaube Sie weiss was sie macht, nur ich bin halt diejenige die hippelig wird,,
aber ich bin ja auch dieses schwächste Glied,
danke nochmal
wünsch auch dir eine gute Genesung,

LG Ulsu

ulsu
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Beitrag von ulsu » 09.03.2011, 13:33

Hallo,

neuester Stand der Dinge, die Gesundheitskasse hat meinen Widerspruch zurückgewiesen, bedeutet wohl das ich Klage erheben muss,die ganze Sache macht mich ziemlich fertig, denn ich denke so eine Krankenkasse hat ja eine grosse Rechtsabteilung und eine Menge von Anwälten, die mich wohl kaputtklagen würden, und so wie es aussieht, steht mir noch eine OP ins Haus, alles ziemlich frustierend.
Würde mich interessieren wie das ist vorm Sozialgericht?

Die ganze Sache geht auch ziemlich auf die Psysche, habe jetzt noch ne AU bis zum 5.April und bis dahin soll ich mich entscheiden, ob ich mich erneut operieren lasse

LG
Ulsu

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.03.2011, 13:49

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

ulsu
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Beitrag von ulsu » 09.03.2011, 13:52

Ja sobald ich das schriftlich von der Anwältin habe,
wer ich es einstellen,

Bully
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Beitrag von Bully » 09.03.2011, 14:06

ulsu hat geschrieben:Hallo,
die Gesundheitskasse hat meinen Widerspruch zurückgewiesen
ja nun das war vorhersehbar,
ulsu hat geschrieben:Hallo,
Sache macht mich ziemlich fertig, denn ich denke so eine Krankenkasse hat ja eine grosse Rechtsabteilung und eine Menge von Anwälten, die mich wohl kaputtklagen würden,
NEIN,

Du kannst davon ausgehen, das vor dem SG ein Sozialversicherungsangestelter die Regionaldirektion vertritt ( er hat eine Vollmacht die ist hinterlegt beim SG )
Du hast ja eine Anwältin,
Frage: hast Du eine Rechtsschutz-VS
wenn nicht, soll Deine Anwältin Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.03.2011, 14:15

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Bully
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Beitrag von Bully » 09.03.2011, 14:42

Machts Sinn hat geschrieben: wieso war das vorhersehbar -
Hallo, Machts Sinn

ach weißt Du, diese Kasse kenne ich besser wie meine Westentasche :)

Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.03.2011, 14:49

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