Krankengeld und Krankenversicherungsstop
Moderator: Czauderna
Krankengeld und Krankenversicherungsstop
Hallo,
ich habe ein grosses Problem, mit meiner Krankenkasse,
ich bin seit dem 19.08.2010 arbeitsunfähig erkrankt , der dieser Erkrankung war ich arbeitssuchend, stehe seit dem 1.okt 2010 also im Krankengeldbezug, hatte dann am 16.11 eine Rücken-Op und zu diesem Zeitpunkt stand schon fest, dass ich vor März 2011 nicht wieder arbeitsfähig bin, ab 7.12.2010 war ich dann in einer AHB ,, aus dieser wurde ich dann arbeitsunfähig am 4.1. 2011 mit den worten des Rehaarztes entlasse, , morgen gehen sie dann zum Hausarzt, zum Verordnen von Krankengymanstik, Überweisung zum Neurochirurgen, Verordnung von Krankengymanstik. Genau so habe ich das dann auch gemacht, bin dann am 5.Januar zum Hausarzt, der hat das alles erledigt und meinen Auszahlungsschein aufgefüllt, diesen schein habe ich dann ,, am 6. januar zur Krankenkasse geschickt, ich erhielt dann am 15 , Januar ein Schreiben meiner Krankenkasse, dass ich meine Krankheit um einen Tag unterbrochen hätte , und somit keine Krankenversicherung und kein Anrecht auf Krankengeld mehr hätte, und zwar ab dem 4. Januar.
Die Zeit vom 7.12 .2010 bis zum 4.1.2011 war durch Übergangsgeld von der Rentenversicherung abgedeckt, ich bin jetzt natürlich bei einem Anwalt, der einen widerspruch eingelegt hat, aber ich komme keinen schritt weiter, weil die Krankenkasse komplett stur stellt, und mir wohl der Weg zum sozialgericht dann auch nicht erspart bleibt,
Arbeitssuchend kann ich mich nicht melden, da ich immer noch arbeitsunfähig bin
Vielleicht wissen sie einen Rat
MFG
Ulrike
ich habe ein grosses Problem, mit meiner Krankenkasse,
ich bin seit dem 19.08.2010 arbeitsunfähig erkrankt , der dieser Erkrankung war ich arbeitssuchend, stehe seit dem 1.okt 2010 also im Krankengeldbezug, hatte dann am 16.11 eine Rücken-Op und zu diesem Zeitpunkt stand schon fest, dass ich vor März 2011 nicht wieder arbeitsfähig bin, ab 7.12.2010 war ich dann in einer AHB ,, aus dieser wurde ich dann arbeitsunfähig am 4.1. 2011 mit den worten des Rehaarztes entlasse, , morgen gehen sie dann zum Hausarzt, zum Verordnen von Krankengymanstik, Überweisung zum Neurochirurgen, Verordnung von Krankengymanstik. Genau so habe ich das dann auch gemacht, bin dann am 5.Januar zum Hausarzt, der hat das alles erledigt und meinen Auszahlungsschein aufgefüllt, diesen schein habe ich dann ,, am 6. januar zur Krankenkasse geschickt, ich erhielt dann am 15 , Januar ein Schreiben meiner Krankenkasse, dass ich meine Krankheit um einen Tag unterbrochen hätte , und somit keine Krankenversicherung und kein Anrecht auf Krankengeld mehr hätte, und zwar ab dem 4. Januar.
Die Zeit vom 7.12 .2010 bis zum 4.1.2011 war durch Übergangsgeld von der Rentenversicherung abgedeckt, ich bin jetzt natürlich bei einem Anwalt, der einen widerspruch eingelegt hat, aber ich komme keinen schritt weiter, weil die Krankenkasse komplett stur stellt, und mir wohl der Weg zum sozialgericht dann auch nicht erspart bleibt,
Arbeitssuchend kann ich mich nicht melden, da ich immer noch arbeitsunfähig bin
Vielleicht wissen sie einen Rat
MFG
Ulrike
Zuletzt geändert von ulsu am 18.02.2011, 20:00, insgesamt 2-mal geändert.
Ich danke herzlich für die Informationen,
also meine Anwältin, hat einen widerspruch usw gemacht,,,
sie war auch im gespräch mit Krankenkasse,
mein Hausarzt hatte ja auf dem Aufzahlungsschein, ab 5.1. 2011
als Enddatum bis aus weiteres eingetragen, der befindet sich jetzt in den Händen der Krankenkasse, ich war mittelerweile zweimal beim Facharzt und der hat mir dann auf einer normalen gelben AU meine weitere Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigt, ich selbst lasse mich jetzt einfach unter Vorbehalt weiterversichern,,,wird die Anwältin heute in die Wege leiten.
Meine Anwältin hat auch eine Überprüfung durch das Ministerium für Gesundheit beantragt,
aber das ist alles so ein langer Weg,,,
Aber alle meine Ärzte sind wirklich fassungslos, von so einem Verhalten, hat selbst die Rehaklinik noch nie was gehört.
Ich denke das wird sich wirklich bis zum Sozialgericht hinziehen, und das kann ja ewig dauern,,, aber ich werde diesen Weg gehen, weil es einfach ungerecht ist, und man sich sowas niemals bieten lassen darf.
Man will doch nur gesund werden, dann arbeiten, und dann zahlt man ja auch wieder ein.
bin da wirklich fassungslos
also meine Anwältin, hat einen widerspruch usw gemacht,,,
sie war auch im gespräch mit Krankenkasse,
mein Hausarzt hatte ja auf dem Aufzahlungsschein, ab 5.1. 2011
als Enddatum bis aus weiteres eingetragen, der befindet sich jetzt in den Händen der Krankenkasse, ich war mittelerweile zweimal beim Facharzt und der hat mir dann auf einer normalen gelben AU meine weitere Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigt, ich selbst lasse mich jetzt einfach unter Vorbehalt weiterversichern,,,wird die Anwältin heute in die Wege leiten.
Meine Anwältin hat auch eine Überprüfung durch das Ministerium für Gesundheit beantragt,
aber das ist alles so ein langer Weg,,,
Aber alle meine Ärzte sind wirklich fassungslos, von so einem Verhalten, hat selbst die Rehaklinik noch nie was gehört.
Ich denke das wird sich wirklich bis zum Sozialgericht hinziehen, und das kann ja ewig dauern,,, aber ich werde diesen Weg gehen, weil es einfach ungerecht ist, und man sich sowas niemals bieten lassen darf.
Man will doch nur gesund werden, dann arbeiten, und dann zahlt man ja auch wieder ein.
bin da wirklich fassungslos
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bingo....
Ich hatte mich auch gleich nach dem Schreiben mit der Haupstelle in Dortmund in Verbindung gesetzt, man will doch nicht solche Wellen machen, aber die AOK fühlt sich komplett auf der rechtlich abgesicherten Seite,
dabei ist wohl eher eine Retourkutsche, da mich der medizinische Dienst im Oktober schonmal gesundgeschrieben hatte, und mein Arzt einen Widerspruch eingelegt hat, ich wurde dann im November nochmal einbestellt, und der MD war wohl auch verwundert, da ja der OP Termin schon feststand, und ich wirklich keine 100 m ohne zwischendurch hinsetzen laufen konnte , und eine OP dringend erforderlich war, selbst dem medizinischen Dienst war damals schon klar, dass es mindestens Frühjahr sein wird, bis meine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
Einige Tage bevor ich in die Reha ging, rief die Sachbearbeiterin mich an, und wünschte mir viel Erfolg für die Reha und gab mir noch folgenden Satz mit auf den Weg, bis sie aus der Reha zurück sind, sind sie doch bestimmt wieder arbeitsfähig.
Ich hatte mich auch gleich nach dem Schreiben mit der Haupstelle in Dortmund in Verbindung gesetzt, man will doch nicht solche Wellen machen, aber die AOK fühlt sich komplett auf der rechtlich abgesicherten Seite,
dabei ist wohl eher eine Retourkutsche, da mich der medizinische Dienst im Oktober schonmal gesundgeschrieben hatte, und mein Arzt einen Widerspruch eingelegt hat, ich wurde dann im November nochmal einbestellt, und der MD war wohl auch verwundert, da ja der OP Termin schon feststand, und ich wirklich keine 100 m ohne zwischendurch hinsetzen laufen konnte , und eine OP dringend erforderlich war, selbst dem medizinischen Dienst war damals schon klar, dass es mindestens Frühjahr sein wird, bis meine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist.
Einige Tage bevor ich in die Reha ging, rief die Sachbearbeiterin mich an, und wünschte mir viel Erfolg für die Reha und gab mir noch folgenden Satz mit auf den Weg, bis sie aus der Reha zurück sind, sind sie doch bestimmt wieder arbeitsfähig.
Hallo,
mal eine Frage " welches Fachgebiet hat Deine Anwältin "
denn das macht mich stutzig
wurde so bestätigt von einem SG
welches eventuell in Deinem Zuständigkeitsbereich fällt.
Gruß Bully
mal eine Frage " welches Fachgebiet hat Deine Anwältin "
denn das macht mich stutzig
Unter Vorbehalt gibt es hierbei nicht,ulsu hat geschrieben: ich selbst lasse mich jetzt einfach unter Vorbehalt weiterversichern,,,wird die Anwältin heute in die Wege leiten.
wurde so bestätigt von einem SG
welches eventuell in Deinem Zuständigkeitsbereich fällt.
Gruß Bully
Hallo,
normalerweise haben wir hier solche Fälle beidenen jemand als arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurd aber aufgrund der eigenen und (was viel wichtiger ist) der beurteilung des behandelnden Arztes doch weiter arbeitsunfähig ist.
Bei dir ist die Sachlage aber eindeutig - du bist arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden, ergo besteht auch die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiter fort, auch wenn erst am übernächsten Tag zu deinem Arzt gegangen bis oder wärest.
Es soll auch schon Entlassungen an einem Freitag stattgefunden haben, dann lägen sogar zwei Tage dazwischen.
Ich denke, hier hat die Kasse keine Chance - ich denke dass dein RA. das schon hinbekommen wird.. Als Widerspruchsbegründung genügt meiner Auffassung nach allein der Entlassungsschein der AHB-Klinik.
Ausserdem fällt mir gerade auf, kann die Kasse nicht auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Folge-Meldung bestehen, da du bereits vor der Reha im Krankengeldbezug standest wird deine Arbeitsunfähigkeit mittels des Krankengeldauszahlscheins rückwirkend vom Arzt bestätigt.
Gruss
Czauderna
normalerweise haben wir hier solche Fälle beidenen jemand als arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurd aber aufgrund der eigenen und (was viel wichtiger ist) der beurteilung des behandelnden Arztes doch weiter arbeitsunfähig ist.
Bei dir ist die Sachlage aber eindeutig - du bist arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden, ergo besteht auch die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen weiter fort, auch wenn erst am übernächsten Tag zu deinem Arzt gegangen bis oder wärest.
Es soll auch schon Entlassungen an einem Freitag stattgefunden haben, dann lägen sogar zwei Tage dazwischen.
Ich denke, hier hat die Kasse keine Chance - ich denke dass dein RA. das schon hinbekommen wird.. Als Widerspruchsbegründung genügt meiner Auffassung nach allein der Entlassungsschein der AHB-Klinik.
Ausserdem fällt mir gerade auf, kann die Kasse nicht auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Folge-Meldung bestehen, da du bereits vor der Reha im Krankengeldbezug standest wird deine Arbeitsunfähigkeit mittels des Krankengeldauszahlscheins rückwirkend vom Arzt bestätigt.
Gruss
Czauderna
Der Arzt hat die Arbeitsunfähigkeit auf dem AUSZAHLUNGSSCHEIN DER Aok BESTÄTIGT; also ich habe jetzt auch den richtigen Entlassbericht der Reha, auf dem wie auch auf dem vorläufigen Entlassbericht steht, Patientin wird als arbeitsunfähig entlassen am 4. 1. 2011, und das am 5.1.2011. Ich habe dann am gleichen Tag meine KG Termine festgelegt, und einen Termin beim Neurochirurg geholt, den niemand ist mehr daran interessiert als ich persönlich, um wieder arbeitsfähig zu werden, ich habe auch immer zwischendurch der Krankenkasse Bericht erstattet, wie meine Behandlung weiter geht, wie sich mein Zustand verbessert oder auch verschlechtert, weil ich denke,, das ist auch erforderlich, um so erschreckender ist die Bahndlung seitens der Krankenkasse für mich, ich kann es nicht nachvollziehen, so werden ja auch unnötige Kosten verursacht,
auch die zwei Gutachten vom MD kosten ja die Krankenkasse Geld, man unterzieht sich doch nicht einfach einer OP um Krankengeld zu erhalten,müsste doch auch jedem klar sein. Und je besser die Kommunikation, umso grösser der Erfolg,
Ich danke für die Antworten hier, und die Zeit die Menschen opfern um wirklich ratlosen Menschen weiter zu helfen
auch die zwei Gutachten vom MD kosten ja die Krankenkasse Geld, man unterzieht sich doch nicht einfach einer OP um Krankengeld zu erhalten,müsste doch auch jedem klar sein. Und je besser die Kommunikation, umso grösser der Erfolg,
Ich danke für die Antworten hier, und die Zeit die Menschen opfern um wirklich ratlosen Menschen weiter zu helfen
Zuletzt geändert von ulsu am 18.02.2011, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
Nicht nur lang...ulsu hat geschrieben:Meine Anwältin hat auch eine Überprüfung durch das Ministerium für Gesundheit beantragt, aber das ist alles so ein langer Weg,,,
Das ist zwar für alle Betroffenen die das gleiche Problem haben schön, hat aber erstmal 'nur' aufsichtsrechtliche Wirkung. Siehe auch Ausführungen von 'Machts Sinn', Die Aufsichtsbehörde ist aber natürlich nicht wirkungslos! *.
Wesentlich effektvoller - falls Du von der Kasse noch nichts gehört hast - wäre ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht. Sachverhaltsschilderung sieht recht eindeutig aus. Sprich Deinen Anwalt mal bitte darauf an. Die Frage von Bully nach dem Fachgebiet des Rechtsanwalts kommt übrigens nicht von ungefähr...
* ergänzt - 19.02.2011
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich sehe es so, dass durchgehend arbeitsunfähigkit besteht. Das hilft Dir aber tatsächlich nicht gerade nun an Krankengeld zu kommen. Hast Du finanzielle Rücklagen? Hältst Du noch etwas durch?
Meine Frage wäre: Hast Du noch Restansprüche auf ALG 1? Hast Du Dich vorsorglich beim Arbeitsamt gemeldet?
Ich würde persönlich so vorgehen:
Rechtsbeistand nehmen (hast Du ja schon) und so begründen, wie Machts Sinn hier schon rechtlich zusammengesucht hat. Es besteht durchgehend arbeitsunfähigkeit. Mitgliedschaft blieb durchgehend nach § 192 SGB V seit Krankengeldbezug erhalten. Krankengeldanspruch ruhte nur durch den Bezug von Übergangsgeld, daher weiter Versicherungsschutz nach § 192 SGB V. Basta.
Dienstaufsichtsbeschwerde an Vorstand über ungesetzliches Vorgehen über den MA, der Dir den Brief mit der Verweigerung geschrieben hat.
Die Direktion
Sie können die Direktion der AOK NordWest telefonisch, per Fax und E-Mail erreichen:
■AOK NordWest
Nortkirchenstraße 103-105
44263 Dortmund
Tel.: 0231 41930
Fax: 0231 4193150
E-Mail: kontakt@nw.aok.de
Martin Litsch
Vorsitzender des Vorstands der AOK NordWest
Offizielle Beschwerde an die Aufsichtsbehörde über willkürliches und ungesetzliches Vorgehen seitens der AOK:
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Essen
Referat V B 2
Kopstadtplatz 13
45127 Essen
(Wobei leider sehr viele ehemalige AOK-MA da arbeiten, und eine Krähe hackt der anderen oft kein Auge aus...)
Einschaltung des Patientenbeauftragen mit der Bitte um Hilfe: http://www.patientenbeauftragter.de/
Liebe Ulsu, ich würde parallel wirklich alle Geschütze auffahren. So bekommt die AOK Druck von allen Seiten. Das ist die alte Apothekerweisheit: Viel hilft viel.
Wünsche viel Glück, Gelassenheit und einen langen Atem,
Fee
ich sehe es so, dass durchgehend arbeitsunfähigkit besteht. Das hilft Dir aber tatsächlich nicht gerade nun an Krankengeld zu kommen. Hast Du finanzielle Rücklagen? Hältst Du noch etwas durch?
Meine Frage wäre: Hast Du noch Restansprüche auf ALG 1? Hast Du Dich vorsorglich beim Arbeitsamt gemeldet?
Ich würde persönlich so vorgehen:
Rechtsbeistand nehmen (hast Du ja schon) und so begründen, wie Machts Sinn hier schon rechtlich zusammengesucht hat. Es besteht durchgehend arbeitsunfähigkeit. Mitgliedschaft blieb durchgehend nach § 192 SGB V seit Krankengeldbezug erhalten. Krankengeldanspruch ruhte nur durch den Bezug von Übergangsgeld, daher weiter Versicherungsschutz nach § 192 SGB V. Basta.
Dienstaufsichtsbeschwerde an Vorstand über ungesetzliches Vorgehen über den MA, der Dir den Brief mit der Verweigerung geschrieben hat.
Die Direktion
Sie können die Direktion der AOK NordWest telefonisch, per Fax und E-Mail erreichen:
■AOK NordWest
Nortkirchenstraße 103-105
44263 Dortmund
Tel.: 0231 41930
Fax: 0231 4193150
E-Mail: kontakt@nw.aok.de
Martin Litsch
Vorsitzender des Vorstands der AOK NordWest
Offizielle Beschwerde an die Aufsichtsbehörde über willkürliches und ungesetzliches Vorgehen seitens der AOK:
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Essen
Referat V B 2
Kopstadtplatz 13
45127 Essen
(Wobei leider sehr viele ehemalige AOK-MA da arbeiten, und eine Krähe hackt der anderen oft kein Auge aus...)
Einschaltung des Patientenbeauftragen mit der Bitte um Hilfe: http://www.patientenbeauftragter.de/
Liebe Ulsu, ich würde parallel wirklich alle Geschütze auffahren. So bekommt die AOK Druck von allen Seiten. Das ist die alte Apothekerweisheit: Viel hilft viel.
Wünsche viel Glück, Gelassenheit und einen langen Atem,
Fee
Als Erstes möchte ich mich nochmal für die zahlreichen Antworten bedanken,
@Krankenkassenfee, ja ich habe noch Restanspruch auf AlG1, aber diese 10 Wochen möchte ich dann auch wirklich zur Arbeitssuche und nicht zur Genesung nutzen, aber ich werde finanziell noch ein bisschen durchhalten, ich lebe nach dem Motto spare in der Zeit, dann hast du in der Not ,
Sehe ich habe bis jetzt schon einiges richtig gemacht, auch bei der AOK Direktion, die haben mir nach Rücksprache mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass sie nichts machen können, ich solle mich arbeitssuchend melden, da sie mir in der Vergangenheit so oft entgegengekommen sind.
Damit meinten sie wohl diese Anrufe, um mir eine schnelle Genesung zu wünschen, oder die guten Wünsche für die Reha , aus der ich dann gesund zurückkommen sollte.
oder natürlich auch die beiden Besuche beim medizinischen Dienst,
so eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wie formuliert man die, habe ich noch nie gemacht,
und dieser Patientenbeauftragten , den werde ich morgen auch kontaktieren,
wie schon gesagt , ich kann dieses Forum hier nur loben,
es ist mir eine riesige Hilfe, und eine sehr grosse Beruhigung, denn sowas lässt einen ja nicht kalt, es geht ja um die Existenz.
@Krankenkassenfee, ja ich habe noch Restanspruch auf AlG1, aber diese 10 Wochen möchte ich dann auch wirklich zur Arbeitssuche und nicht zur Genesung nutzen, aber ich werde finanziell noch ein bisschen durchhalten, ich lebe nach dem Motto spare in der Zeit, dann hast du in der Not ,
Sehe ich habe bis jetzt schon einiges richtig gemacht, auch bei der AOK Direktion, die haben mir nach Rücksprache mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass sie nichts machen können, ich solle mich arbeitssuchend melden, da sie mir in der Vergangenheit so oft entgegengekommen sind.
Damit meinten sie wohl diese Anrufe, um mir eine schnelle Genesung zu wünschen, oder die guten Wünsche für die Reha , aus der ich dann gesund zurückkommen sollte.
oder natürlich auch die beiden Besuche beim medizinischen Dienst,
so eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wie formuliert man die, habe ich noch nie gemacht,
und dieser Patientenbeauftragten , den werde ich morgen auch kontaktieren,
wie schon gesagt , ich kann dieses Forum hier nur loben,
es ist mir eine riesige Hilfe, und eine sehr grosse Beruhigung, denn sowas lässt einen ja nicht kalt, es geht ja um die Existenz.
Hm , ich würde das ganze erstmal zur weiteren Prüfung an das Landesversicherungsamt in Essen schicken, wie Fee schon geschrieben hat, Ansprechpartner wäre denn auch das Sozialminsterium in Düsseldorf, läuft aber erst über das LVA in Essen, aber das dauert, da grundsätzlich keine BVA Zuständigkeit vorliegt, aufgrund der OP und der daraus resultierenden AU gehe ich ma davon aus das auch eine berufliche REHA in Betracht kommt, ergo bitte denn nochmal Rücksprache mit der AOK und dem Rententräger halten, die beiden sollten sich mal kurzschließen, plus Agentur für Arbeit. Es müßte aufgrund der des vorliegenden Sachstandes auch eine berufliche Wiedereingliederung geprüft werden. Naja das wäre denn aber auch Zukunftsmusik.
Es liegt auch im Interesse der AOK eine möglichst schnellen , passenden und erffektiven Weg zu finden dich wieder fit zumachen. Sowas nennt man denn effektives Fallmanagement.
Gutes Gelingen.
Es liegt auch im Interesse der AOK eine möglichst schnellen , passenden und erffektiven Weg zu finden dich wieder fit zumachen. Sowas nennt man denn effektives Fallmanagement.
Gutes Gelingen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 20.02.2011, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.