Krankengeld und Erfolgszulage

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Bine
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Krankengeld und Erfolgszulage

Beitrag von Bine » 16.07.2010, 16:58

Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich beziehe (leider) auf Grund einer schweren Depression Krankengeld.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber eine Erfolgszulage in Höhe von 900€ Brutto bekommen (700paarzerquetschte Netto).

1. Muss ich dies der Krankenkasse melden, weil es ja Einnahmen sind

2. wie verhält sich das auf mein Krankengeld (wird weniger gezahlt)

3. Kann ich diese Zulage behalten (ich hangel mich Monat zu Monat mit dem Krankengeld durch)


Lieben Dank für Eure Antwort,

Gruß Bine

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.07.2010, 20:08

Sollte es zum Arbeitsentgelt gehören, wird es dein AG der Kasse zahlen, am besten mal mit der Kasse sprechen.

RHW
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Beitrag von RHW » 16.07.2010, 22:21

Hallo,
hier sind zwei verschiedene Regelungen möglich:
- Wenn sich die Zahlung der Arbeit in einem bestimmten Zeitpunkt zuordnen lässt (z.B. Provision für die selber verkauften Autos im 1. Halbjahr 2010), handelt es sich um laufend gezahltes Arbeitsentgelt.
Das Krankengeld wird dann um die Nettozahlung der Erfolgszulage gekürzt.

- Wenn es sich um ein einmalig gezahltes Entgelt handelt, dass nicht der Arbeitsleistung des Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden kann (Anteil aus dem Gewinn der Firma in 2009), erfolgt keine Kürzung des Krankengeldes:
§ 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html

Gruß
RHW

Bine
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Beitrag von Bine » 20.07.2010, 12:05

Hallo,

lieben Dank für Eure Hilfe :)

Es ist tatsächlich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ich darf es behalten.

Gruß, Bine

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