Krankengeld und Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Moderator: Czauderna
Ich komme mir vor wie im Kasperletheater.
MS bewegt Figuren und legt ihnen Worte in den Mund.
Jetzt werden Fahrkosten mit Krankengeld verglichen. Hast Du bald alle BSG Urteile durch?
Bei der Gelegenheit die Frage die Du Lady Butterfly noch nicht beantwortet hast. Du behauptest ja Sozialgerichte können über Krankengeld nicht entscheiden. Wieso rezitierst Du dann ohne Ende Entscheidungen von Sozialgerichten? Die tsugen doch in deinen Augen nichts und treffen durchgehend falsche Entscheidungen
MS bewegt Figuren und legt ihnen Worte in den Mund.
Jetzt werden Fahrkosten mit Krankengeld verglichen. Hast Du bald alle BSG Urteile durch?
Bei der Gelegenheit die Frage die Du Lady Butterfly noch nicht beantwortet hast. Du behauptest ja Sozialgerichte können über Krankengeld nicht entscheiden. Wieso rezitierst Du dann ohne Ende Entscheidungen von Sozialgerichten? Die tsugen doch in deinen Augen nichts und treffen durchgehend falsche Entscheidungen
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SGB X regelt das Verwaltungsverfahren. Da ist es wurscht, ob die "Straftat"
Kindergeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Krankengeld heißt.
Vereinfacht: Es geht um Regeln die Betroffene und Behörden im Bereich der Sozialversicherung einzuhalten haben.
Und: Obama kann da auch nicht helfen, der hat genug da drüben zu tun.
Aber von seinem "Charisma" und dem Wunsch nach "Change" könnten (sollten) wir vielleicht etwas lernen.
Gruß
RA
Kindergeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Krankengeld heißt.
Vereinfacht: Es geht um Regeln die Betroffene und Behörden im Bereich der Sozialversicherung einzuhalten haben.
Und: Obama kann da auch nicht helfen, der hat genug da drüben zu tun.
Aber von seinem "Charisma" und dem Wunsch nach "Change" könnten (sollten) wir vielleicht etwas lernen.
Gruß
RA
Ja, RA.
Grundsätzlich korrekt. MS wird es ja auch nie begreifen. Vielleicht Du.
Krankengeld wird abschnittsweise rückwirkend bewilligt. Der von MS geliebte Kinderzuschlag wird im voraus bewilligt.
Das eine ist ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung (Krankengeld) und das eine ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Kinderzuschlag).
Auf beide wird das SGB X angewandt.m Bei dem einen (Krankengeld) gibts keine Anhörung, da es nicht im voraus bewilligt wird. Bei dem anderen (Kinderzuschlag) gibt es die Anhörung bei der Beendigung da es im voraus bewilligt wird.
Deshalb. Beides sind Sozialleistungen, auf beides wird SGB X angewandt. Beide haben unterschiedliche Bewilligungscharaktere. Deshalb gibt es diese Unterschiede.
Comprende?
Grundsätzlich korrekt. MS wird es ja auch nie begreifen. Vielleicht Du.
Krankengeld wird abschnittsweise rückwirkend bewilligt. Der von MS geliebte Kinderzuschlag wird im voraus bewilligt.
Das eine ist ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung (Krankengeld) und das eine ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Kinderzuschlag).
Auf beide wird das SGB X angewandt.m Bei dem einen (Krankengeld) gibts keine Anhörung, da es nicht im voraus bewilligt wird. Bei dem anderen (Kinderzuschlag) gibt es die Anhörung bei der Beendigung da es im voraus bewilligt wird.
Deshalb. Beides sind Sozialleistungen, auf beides wird SGB X angewandt. Beide haben unterschiedliche Bewilligungscharaktere. Deshalb gibt es diese Unterschiede.
Comprende?
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Hi,
naja, insgesamt betrachtet ist der Charakter einer Krankengeldbewilligung bzw. -zahlung wohl eher Auslegungssache. Denn dahingehend scheinen die unterschiedlichen Sozialgerichte ja unterschiedlicher Auffassung zu sein, wenn man sich die diversen Urteile anschaut, die im laufe der letzten Monate hier im Forum aufgeführt wurden.
Zugegeben: der Großteil der Gerichte bis hin zum BSG vertreten wohl die Auffassung, dass es keine Dauerwirkung hat, sondern es um einzelne Bewilligungsabschnitte geht. Allen voran das von MachtsSinn so bezeichnete "BSG-Falle"-Urteil, wonach sogar Lücken im AU-Nachweis auch Lücken im KG-Zeitraum bedeuten.
Aber egal wie, jeder Einzelfall wird vor Gericht ziehen es darauf ankommen lassen müssen.
Gruß
Sportsfreund
naja, insgesamt betrachtet ist der Charakter einer Krankengeldbewilligung bzw. -zahlung wohl eher Auslegungssache. Denn dahingehend scheinen die unterschiedlichen Sozialgerichte ja unterschiedlicher Auffassung zu sein, wenn man sich die diversen Urteile anschaut, die im laufe der letzten Monate hier im Forum aufgeführt wurden.
Zugegeben: der Großteil der Gerichte bis hin zum BSG vertreten wohl die Auffassung, dass es keine Dauerwirkung hat, sondern es um einzelne Bewilligungsabschnitte geht. Allen voran das von MachtsSinn so bezeichnete "BSG-Falle"-Urteil, wonach sogar Lücken im AU-Nachweis auch Lücken im KG-Zeitraum bedeuten.
Aber egal wie, jeder Einzelfall wird vor Gericht ziehen es darauf ankommen lassen müssen.
Gruß
Sportsfreund
Die Massen an Urteilen die hier im Forum aufgeführt wurden sind von MS.
Und da gings nicht um Krankengeld. Massgebend ist das BSG Urteil. Das will ja nicht in seinen Kopp rein. Deshalb jammert er ja dauernd rum das Sozialgerichte nicht über Krankengeld entscheiden können und das der 1. Senat des BSG (der das Urteil über die abschnittsweise Bewilligung ausgesprochen hat) neuerdings vom BVerfG zurechtgewiesen werden müsste.
In seiner Verzweiflung schreibt er doch sogar schon Wunschurteile als ob er selbst Richter wäre.
Und da gings nicht um Krankengeld. Massgebend ist das BSG Urteil. Das will ja nicht in seinen Kopp rein. Deshalb jammert er ja dauernd rum das Sozialgerichte nicht über Krankengeld entscheiden können und das der 1. Senat des BSG (der das Urteil über die abschnittsweise Bewilligung ausgesprochen hat) neuerdings vom BVerfG zurechtgewiesen werden müsste.
In seiner Verzweiflung schreibt er doch sogar schon Wunschurteile als ob er selbst Richter wäre.
Jedes tippen eines Buchstabes ist sowieso vergeblich für MS.
Ob AU vorgelegen hat wird rückwirkend betrachtet. Ansonsten wurd immer eine Prognose erstellt. Es heisst nämlich voraussichtkich bis ....
Die Glaskugel hat nämlich der Arzt nicht. Frag doch mal einen Arzt ob er einen Schwur drauf leistet das er auf den Punkt genau weiss, wann eine AU genau endet.
Und nebenbei. Deine Rechtsauffassung ist doch gescheitert. In Deinem Fall, in Wurmies Fall, bei allen die bei Dir abgeschrieben haben. Alle Gerichte verneinen das. Deine Eingaben beim Petitionsausschuss sind gescheitert, deibe Verfassungsbeschwerde ist nicht zugelassen worden...
Bei dieser Fülle an abschlägigen Bescheiden solltest Du mal in Erwägng ziehen das Du falsch kiegst. Aber das hat ja mit Neutralität, Einsicht ubd Selbsterkenntnis zu tun.
Ob AU vorgelegen hat wird rückwirkend betrachtet. Ansonsten wurd immer eine Prognose erstellt. Es heisst nämlich voraussichtkich bis ....
Die Glaskugel hat nämlich der Arzt nicht. Frag doch mal einen Arzt ob er einen Schwur drauf leistet das er auf den Punkt genau weiss, wann eine AU genau endet.
Und nebenbei. Deine Rechtsauffassung ist doch gescheitert. In Deinem Fall, in Wurmies Fall, bei allen die bei Dir abgeschrieben haben. Alle Gerichte verneinen das. Deine Eingaben beim Petitionsausschuss sind gescheitert, deibe Verfassungsbeschwerde ist nicht zugelassen worden...
Bei dieser Fülle an abschlägigen Bescheiden solltest Du mal in Erwägng ziehen das Du falsch kiegst. Aber das hat ja mit Neutralität, Einsicht ubd Selbsterkenntnis zu tun.