Situation:
Während ein Aufhebungsvertrag läuft, soll ein Krankenhausaufenthalt mit geschätzer Genesungszeit von 3 Monaten laufen. (Erst danach sind aus praktischer Sicht auch wieder Bewerbungen/Vorstellungsgespräche für eine neue Stelle sinnvoll - rein formal könnte man natürlich auch als "mehr oder weniger behindert aussehender Humpelknecht" aufkreuzen).
Fragen:
1. Ist es zwingend nötig, dass der (alte) Arbeitgeber über die Krankheit informiert wird, wenn seine Personalabteilung als "Plaudertasche unter der Hand" gilt und Krankendaten (z.B. bei Rückfragen potentieller neuer Arbeitgeber) nicht wirklich als vertraulich gesichert sind ? Reicht nicht auch die reguläre Meldung an die Krankenkasse, oder würde diese nach der 6-Wochen-Frist auch während des Aufhebungsvertrages schon statt des Arbeitgebers zur Kasse gebeten?
2. Wer zahlt nach Ablauf der Kündigungsfrist/Ende des Arbeitsverhältnisses: Die Krankenkasse (ggf. wie hoch und wie lange?) oder das Arbeitsamt (ebenfalls Frage wie hoch und wie lange).
3. Gibt es hinsichtlich potentieller Sperrfristen beim Arbeitsamt wegen des Aufhebungsvertrages eine finanziell günstige Handhabung (z.B. OP erst kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses einsteuern, wenn hier medizinischer Spielraum besteht)?
Wer kennt sich aus?
Krankengeld und Aufhebungsvertrag
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
zu 1) das geht ins Arbeitsrecht und auch ins Spekulkative. Ich fürchte, da musst Du Dich woanders informieren.
zu 2) sofern Du während des Beschäftigungsverhältnisses krank wirst, zahlt erst der Arbeitgeber (bis max. Ende des Beschäftigungsverhätnisses) und dann die Kasse Krankengeld. Sofern Anspruch besteht, berechnet nach dem Entgelt der Firma, je nach Vorerkrankung bis zum Höchstanspruch.
zu 3) keine Ahnung, musst Du Experten aus der Ecke Arbeitsamt fragen
LG, Fee
zu 1) das geht ins Arbeitsrecht und auch ins Spekulkative. Ich fürchte, da musst Du Dich woanders informieren.
zu 2) sofern Du während des Beschäftigungsverhältnisses krank wirst, zahlt erst der Arbeitgeber (bis max. Ende des Beschäftigungsverhätnisses) und dann die Kasse Krankengeld. Sofern Anspruch besteht, berechnet nach dem Entgelt der Firma, je nach Vorerkrankung bis zum Höchstanspruch.
zu 3) keine Ahnung, musst Du Experten aus der Ecke Arbeitsamt fragen
LG, Fee