Krankengeld
Moderator: Czauderna
Krankengeld
Hallo an alle im Forum ,
muss mich mal wieder bei Euch melden ,
habe ja schon mehrmals fragen an Euch gestellt und habe immer
schnelle und hilfreiche Antworten bekommen.
Hoffe Ihr könnt mir auch dieses mal helfen ,
Wie Ihr wisst bin ich schon seit 11 Monaten wegen Depri , fibro ,
Arthrose Hände , 2 Fuß OP krank ,
habe nach paragraf 51sgb v einen Reha ANTRAG gestellt ,
gleichzeitig einen Verschlechterungs Antrag beim Versorgungsamt
von 30 gdb auf 50 gdb ,
Gesetz dem Fall ich erhalte 50 gdb , dann könnte ich ja direkt
eine schwerbehinderten Rente beantragen , jahrgang 8/52 ,
mit den üblichen Abzügen,
1. muss ich KK fragen ?
2. RV genehmigt Reha zum gleichen Zeitpunkt , was tun ?
3. sollte die KK mit Renten ANTRAG einverstanden sein ,
was passiert mit Rehaantrag ?
4. zahlt die KK bis zur Entscheidung vom RENTENANTRAG weiter
Krankengeld ?
Sorry das es wieder so viele fragen sind ,
Sage einfach nur Danke !
muss mich mal wieder bei Euch melden ,
habe ja schon mehrmals fragen an Euch gestellt und habe immer
schnelle und hilfreiche Antworten bekommen.
Hoffe Ihr könnt mir auch dieses mal helfen ,
Wie Ihr wisst bin ich schon seit 11 Monaten wegen Depri , fibro ,
Arthrose Hände , 2 Fuß OP krank ,
habe nach paragraf 51sgb v einen Reha ANTRAG gestellt ,
gleichzeitig einen Verschlechterungs Antrag beim Versorgungsamt
von 30 gdb auf 50 gdb ,
Gesetz dem Fall ich erhalte 50 gdb , dann könnte ich ja direkt
eine schwerbehinderten Rente beantragen , jahrgang 8/52 ,
mit den üblichen Abzügen,
1. muss ich KK fragen ?
2. RV genehmigt Reha zum gleichen Zeitpunkt , was tun ?
3. sollte die KK mit Renten ANTRAG einverstanden sein ,
was passiert mit Rehaantrag ?
4. zahlt die KK bis zur Entscheidung vom RENTENANTRAG weiter
Krankengeld ?
Sorry das es wieder so viele fragen sind ,
Sage einfach nur Danke !
Hallo,Buttala hat geschrieben:Guten Morgen ,
was meinst Du mit mde , kenne die Abkürzung nicht ,
Danke , wünsche Dir einen sonnigen Tag.
Grad der Erwerbsminderung - habe ich so mal irgendwann gelernt, ob das heute noch korrekt ausgedrückt ist, weiss ich eigentlich gar nicht, aber wir meinen beide das Gleiche.
Gruss
Czauderna
hallo Buttala,@Czauderna
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit, hat aber nix mit dem GdB = Grad
der Behinderung zu tun.
Bei 50 % GdB kannst Du mit Abzug von 7,2 % in die vorgezogene Altersrente, da Du ja diesen Monat 61 wirst.
Ansonsten warte die Entscheidund über die Reha der DRV ab und mach
sie noch, wenn Du kannst.
Die Krankenkasse musst Du wegen eines vorgezogenen Rentenantrags
auf Altersrente für Schwerbehinderte nicht fragen. Du kannst sie höchstens informieren.
Das bleibt Dir überlassen - erfahren tun sie es sowieso!
Gruß Hedi
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit, hat aber nix mit dem GdB = Grad
der Behinderung zu tun.
Bei 50 % GdB kannst Du mit Abzug von 7,2 % in die vorgezogene Altersrente, da Du ja diesen Monat 61 wirst.
Ansonsten warte die Entscheidund über die Reha der DRV ab und mach
sie noch, wenn Du kannst.
Die Krankenkasse musst Du wegen eines vorgezogenen Rentenantrags
auf Altersrente für Schwerbehinderte nicht fragen. Du kannst sie höchstens informieren.
Das bleibt Dir überlassen - erfahren tun sie es sowieso!
Gruß Hedi